Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit (Stand 2007) bei
a) Beschäftigung
b) Arbeitsloseneintritt
c) Arbeitslosigkeit
d) Wiedereingliederung
a) Patient ist in Beschäftigung
(inkl. der Beschäftigung in Auffanggesellschaften)
AU, wenn der Patient krankheitsbedingt nicht oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung in der Lage ist, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit wieder aufzunehmen (bei Ungelernten muss geprüft werden, ob sie eine ähnlich geartete Tätigkeit aufnehmen können).
b) Patient ist beschäftigt, wird aber in der AU gekündigt
AU, wenn der Patient, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit krankheitsbedingt nicht oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung wieder aufnehmen könnte.
c) Patient ist arbeitslos
ALG I Bezug: AU, wenn der Patient krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, leichte Arbeiten in dem zeitlichen Umfang zu verrichten, für die er sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt hat.
ALG II Bezug: AU, wenn der Patient krankheitsbedingt vorübergehend nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.
d) Patient befindet sich in der stufenweisen Wiedereingliederung,
in Arbeitstherapie oder in einer Belastungserprobung
AU besteht während der Maßnahme fort.
Weiter Infos:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/327/
http://www.root.webdestination.de/kunden/0...12_17arbeit.pdf