Hallo, ich bin gerade 60 Jahre alt geworden und habe seit 18 Jahren Beschwerden mit der LWS.
Seit einem halben Jahr habe ich "Ameisen" unter dem rechten Fuß sowie Taubheitsgefühle und nachts Wadenkrämpfe und Beschwerden mit der Blase und dem Gesäß.
Verordnetes Funktionstraining mußte ich abbrechen. Kann besser Radfahren als Laufen. Nach 5 Metern Laufen muß ich stehenbleiben und Weitergang erfolgt in vornüber gebückter Haltung.
Medis sind folgende verordnet: Votaren resinat und Tramadol.(1 x täglich)
Ohne Tramadol geht gar nichts mehr.
Ortopäde hat mich zum MRT (1,5T) geschickt. Danach erfolgte PRT-Behandlung. Wurde nach 4 Spritzen abgebrochen, weil keine Besserung eintrat. Danach Überweisung an Ambulanz einer Ortopädie-Klinik mit Befundbericht (1) und Vorschlag meines Orthopäden :Ausräumung Vorfälle und BS-Ersatz sowie Versteifung. Ambulanz hat mich weitergereicht zum Neurologen. siehe Bericht (2).
Danach am 4.12.08 wieder Termin bei der Ambulanz.
Ich soll bitteschön gefälligst gerade gehen und wenn das nicht geht ohne Schmerzen, soll ich die Tramadol-Dosis erhöhen auf 4 x 25 Tropfen pro Tag. Außerdem könnte mich ja mein Orthopäde im Neuen Jahr (!) als Notfall einweisen, dann müßten Sie mich behalten und würden in ca. 8 Tagen versuchen mich wieder auf die Beine zu bringen. Nur wenn ich als Notfall eingewiesen werde, würde die TKK die Kosten bei der Diagnose übernehmen.
Habe mich daraufhin mit der TKK in Verbindung gesetzt. Stimmt natürlich nicht, was mir da mitgeteilt wurde. TKK hat mir jetzt geraten, mich mit meinem Orthopäden in Verbindung zu setzen und mich an die Ambulanz der MHH zu wenden.
Ich frage mich also:Kann es sein, daß ein Neurolge von der Operation abrät obwohl der Ortopäde die OP befürwortet?
Ich habe doch die Schmerzen und kann nicht vernünftig gehen und sitzen. Vom Tragen ganz zu schweigen.
Der Neurologe hat mir auch keinen Termin zur SSEP-Untersuchung gegeben.Ich weiß noch nicht mal um was es sich da handelt!
Für alle Hinweise und Aufklärung bin ich dankbar!
Berta48
1)Befund MRT
Im Vordergrund steht eine Spinalkanalstenose in Höhe LWK 3/4 und LWK 4/5, gering LWK 2/3.
Hervorgerufen wird diese überwiegend durch hypertrophe Facettengelenkarthrosen bei bereits
anlagebedingt relativ engem Spinalkanal. In LWK 3/4 zusätzlich Gefügestörung im Sinne einer
Pseudospondylolisthesis mit Ventralversatz von LWK3 um ca. 3mm. Mäßige Osteochondrose der
Segmente LWK 2/3 bis LWK 4/5. Gering LWK 1/2.Die Neuroforamina L3 und L4 werden deformiert,jedoch nicht höhergradig eingeengt.
Im Segment LWK 1/2 flacher re.- medio-lateral gelegener und gering nach cranial umgeschla-
gener Bandscheibenvorfall, der den Duralschlauch imprimiert. Breitbasiger flacher dorso-medial
li. betonter Prolaps im Segment LWK 4/5 - ursprungsnah bis an die li. L5Wurzel heranreichend.
Kräftige konzentrische Protrusionen zeigen die Segmente LWK 2/3 und LWK 3/4.Conus und teilmiterfasste paravertebrale Weichteile unauffällig. Nebenbefundlich: Hämangiome von bis zu 1 cm Größe im partiell noch miterfassten BWK10 sowie in LWK4.
2)Befund Neurologe
Hirnnervenbefunde intakt.PSR links gegenüber recht deutlich abgeschwächt.ASR beidseitig abgeschwächt, recht betont (auch unter Jendrassik - Handgriff keine gute Entspannung) Sonstiges Reflexmuster seitengleich, keine Pyramidenbahnzeichnung nach Babinski, Hackengang rechts gegenüber links kaum durchführbar, auch der Zehengang bds. erschwert, das Schmerzbild algophob, gebückte Haltung. Im Liegen untersucht, deutlich wechselnde Innervationen bei sämtlichen Kraftprüfungen im Bereich der rechten unteren Extremität, linksseitig soweit beurteilbar keine manifesten Paresen.
EMG M.tibetalis anterior re.,M.gastrocnemius re.: Normalbefunde
EMG M.vastus medialis li.: Normalbefund.
Beurteilung:
Aufgrund des oben näher referierten neurologischen Befundes gelingt keine sichere Dermatom-Zuordnung: die EMG-Untersuchungen aus den o.g. Kennmuskeln sind regelrecht, eine weitere
SSEP-Untersuchung ist geplant. Bei pathologischem Ausfall werde ich berichten. Bei nur bedingt zu verwertendem neurologischen Befund (wechselnde Innervationen bei o.g. Kraftprüfungen) ist eine mögliche operative Intervention sicherlich kritisch zu bewerten.