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Komplette Version Teihabe am Arbeitsleben abgelehnt

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
gretel38
Hallo..
Ich hatte ja im April diesen Gutachtentermin der DRV.Nun habe ich bescheid bekommen,das dieser abgelehnt ist.Als Begründung steht:

Ihre Erwerbsfähigkeit ist nicht erheblich gefährdet oder gemindert, weil Sie in der Lage sind, eine Zumutbare Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitmarkt weiterhin auszuüben.

Es sieht ja nun so aus, das ich meine Arbeit im Soderpostenmarkt nicht mehr ausüben kann und soll.Wie kann es denn dann sein das meine Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet oder gemindert ist?

Ich weiss nicht ob ich dagegen an gehen soll?!Wie mach ich das? schulterzuck.gif im September läuft mein Krankengeld aus, was kommt danach?Muss ich dann zum AA?
Gekündigt bin ich ja noch nicht von meinem Arbeitgeber.

Andererseits frage ich mich,was für eine Umschulung sollte ich machen?
Habe meine Lehre als Konditorin damals nicht beendet weil der Bäcker pleite ging,und dann hab ich immer nur im Einzelhandel gearbeitet.

Dazu kommt wenn es in so einem Berufsförderunszentrum sein sollte, dann muss ich mal eben über 70km fahren.

Ich weiss ja garnicht was da dann auf mich zukommen würde. winke.gif

Wäre schön wenn ich Antworten bekommen würde
Gruß Gretel

Johann_A.
Hallo Gretel38!

Mit dieser Feststellung teilt dir die DRV mit, dass der Gutachter feststellte, dass Du noch
mindestens 3 Stunden täglich leiche Arbeiten verrichten kannst.

Das soll heißen, dass Du nicht rentenfähig bist und dir eine andere Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt suchen sollst.

Ich habe vor dieser Problematik auch einmal wegen meiner Frau gestanden. Ich habe mich mit Widersprüchen und Beschwerden an Behörden gewandt. Meine Frau bekam schließlich eine Tätigkeit für 5 Std. täglich im Sitzen (Fahrkartenverkäuferin). Diese Tätigkeit konnte sie dann
noch 10 Jahre ausführen und wurde dann mit 49 Jahren erwerbsunfähig.

Ich kann Dir nur raten, Widerspruch gegen diesen Bescheid der DRV einzulegen. Auf dem Bescheid steht die einzuhaltende Frist und dass du diesen Widerspruch begründen musst.

Ich würde dir auch raten, dass Du dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzt und vielleicht lässt die Krankenkasse vom MDK ein Gegengutachten anfertigen.

Du hast nicht nur Ansprüche auf Teilhabe gegenüber der DRV, sondern auch gegenüber anderen Rehabilitationsträgern. Wenn dein Krankengeld ausläuft, musst Du dich 3 Monate vorher beim AA melden. Wer hat denn festgestellt, dass Du noch arbeiten gehen kannst. Was sagt den Dein behandelnder Arzt dazu? Hat die DRV denn eine Reha-Maßnahme angeordnet oder ist sie von Deinem Arzt beantragt worden?

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
gretel38
hallo..
Beim Mdk war ich letztes Jahr schon.Von da aus war ich weiter krank geschrieben.Im letzten Dez. war ich drei Wochen zur Teistationären Kur in Bad Bevensen.Der hat geschrieben das ich meinen Job nicht mehr ausüben kann,aber eben mehr als 6 Std.arbeiten mehr im gehen.Heben von leichten bis mittelschweren lasten..das übliche eben.
Vor paar Wochen war ich im Krankenhaus,da wurde mir ein Sten in die Arterie gesetzt.Dazu kommt das ich eine Hepatitis c habe und eigentlich eine Therapie machen soll.Leider kann ich mich dazu nicht aufraffen,weil es wie eine chemo bei krebs ist und ich hätte gerade mal 50% chance das es anschlägt.
Rumquälen tu ich mich eigentlich jeden ganzen Tag.Gartenarbeit soll ich auch nicht machen meinte die Gutachterin.(das einzigste was mir Freude macht)ja super,was darf ich eigentlich noch...bisserl körperlich arbeiten und ich kann mich nicht mehr rühren...Abends wie Morgens das gleiche Spiel.
Und nun soll mir einer erzählen ich wäre nicht gemindert Erwerbsfähig.
Meine Hausärztin meint ich habe chronische Schmerzen,aber bevor Sie mir da Tabletten verschreibt,sollte das wegen der Hepatitis abgekärt werden,wegen den Leberwerten.

Ein Teufelskreis würde herr Kaiser sagen roechel.gif
Johann_A.
Hallo Gretel38,

ich hatte auch einen BSV und machte ich eine ambulante Reha. Ich war zweimal zum MDK.
Mein Arbeitgeber kündigte mich, obgleich ich Kündigungsschutz hatte und zahlte eine Abfindung.

Die Reha konnte ich nicht durchstehen, weil ich nach 2 Wochen Hexenschuß bekam. Dadurch wurde festgestellt, dass ich die bisherige Tätigkeit nicht wieder ausführen könne und auf dem allgemeinen Arbeismarkt voll einsatzfähig sei. Heben nur 5 kg. Mein Hausarzt schrieb mich nicht wieder arbeitsfähig und so ging ich mit 61 Jahren in die Rente für schwerbehinderte Menschen.
Mir wurde ein GdB von 50 anerkannt.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.

Johann_A.
Hallo Greta38!

Wenn Du beim MdK warst, lasse Dir eine Ablichtung des Gutachtens oder gutachterlichen Stellungnahme von Deiner KK geben, damit Du den Unterschied zur Feststellung der teilstationären Kur nachlesen kannst. Du kannst den Unterschied in diesen Feststellungen zur Begründung deines Widerspruchs gegen den Bescheid der DRV gebrauchen.

Es würde für mich die Frage stehen, ob dein Arbeitgeber, wenn er wüßte, dass du die vereinbarte Tätigkeit nicht mehr machen darft, ob er dich anders beschäftigen würde oder dich kündigen würde? Zumindest würde ich die Schwerbehinderung beim Sozialamt beantragen, damit ein Arbeitgeber Fördergeld zur Sicherung eines Arbeitsplatzes eines Schwerbehinderten (oder Gleichgestellten) beantragen kann.

Wenn Du eine Teilrente bekommen würdest und vom Arbeitsamt nicht vermittelbar wärest, müsste Dir die DRV eine Vollrente bezahlen.

Wenn du also keine Teilrente und kein Krankengeld mehr bekommst, müsstest du beim AA Arbeitslosengeld I. oder II. beantragen, wobei du ja aber nicht arbeitsfähig bist? Du musst ja irgendwie überleben?

Wenn man von Dir eine Therapie zur Behandlung Deiner Hepatitis C fordert, kannst Du diese Therapie nach § 65 Abs.2 SGB I ablehnen, wenn die Behandlungen oder Untersuchungen
1. im Einzelfall ein Schaden für Leben und Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
2. mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
3. einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten.

Wenn Du nicht weißt, wie Du einen Widerspruch schreibst, helfe ich dir über PN.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.

gretel38
hallo..
danke für deine hilfe...ich werde dann erstmal bei der kk anrufen und nach einer kopie fragen..
gruß gretel
fragi
Hallöchen,

wenn die KK und dir Rentenversicherung unterschiedliche Meinungen haben, so würde ich diesen Joker doch ausspielen, nur sollte man sich überlegen ob man diese Munition schon im Widerspruchsverfahren verschießt, vorm Sozialgericht würde die besser sitzen...:
Zitat

Die Leistungsträger, ihre Verbände und die in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetzbuch eng zusammenzuarbeiten.

Quelle: §86 SGB X

Und es ist Aufgabe beider, für deine Gesundheit zu Sorgen, und Einschränkungen auszuräumen.
Dies wäre eine starke Munition, nur bezweifele ich, dass sie im Widerspruchsverfahren auf offene Ohren trifft. Wie gesagt bei einem Richter würde sie auf offene Ohren treffen und einige Fragen auflaufen lassen (spreche aus eigener Erfahrung!). smile.gif
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Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter