ich hab ja schon nen paar Beiträge für andere geschrieben, aber nun brauch ich auch mal Rat... jedenfalls ein wenig... ich hab im SGB VI / SGB IX ein paar Lücken, die ich so einfach nicht gefüllt bekomme auf die schnelle wie ich es brauche... (In der Suche gabs leider nichts entsprechendes!)
Kurz zur Geschichte:
Ende Okt. 07 Reha-Antrag gestellt
Nov. 07 Ablehnung bekommen
Dez. Widerspruchsverfahren durch Widerspruch eingeleitet
März Ablehnung des Widerspruch
Anfang April Klageerhebung und Stellung eines Antrags auf einstweilligen Rechtsschutz vorm Sozialgericht
Der Antrag muss wohl so gut gewesen sein, dass es bis heute keine Antwort der DRV-Bund an das Gericht gab... Das Gericht hat jetzt mal ein wenig gestupst und drauf hingewiesen, dass sie auf Bestem Wege sind zu verlieren... Nun hab ich heut aber ein Angebot bekommen (nach §96 Abs.1 SGG, wird halt Bestandteil des Verfahrens) dass sie mir nun gern doch ne Reha erbringen würden.
Im Endeffekt schonmal nicht schlecht, nur stationär... davon bin ich nicht so wirklich begeistert... wäre ja im Endeffekt nun kein Problem, wenn ich nicht ne Schwangere Frau (erst 24 Woche aber trotzdem) die in einer Riskoschwangerschaft ist zuhaus sitzen hätte...
Da ists denk ich verständlich, dass ich keine Lust hab mich 3 Wochen stationär in ne Klinik zu setzen, und zu hoffen dass zuhaus alles glatt geht... Ihre Eltern wohnen durch halb Deutschland entfernt, also darauf brauch mir keiner verweisen

Ich kann jetzt natürlich dem Sozialgericht gegenüber diese Abneigung nicht so direkt zeigen, sondern muss ja schon bisschen mit Verstand arbeiten, dass es nicht so rüberkommt, als ob ichs nicht will... sonst entscheidet das Gericht noch gegen mich!
Daher die einfache Frage schlußendlich:
Wie krieg ich die DRV-Bund dazu, aus dem stationär ein ambulant zumachen?
Ich hatte an eine ausführlich Begründete "Ermessensreduzierung auf Null" (näheres zur Erklärung unter dem Link) gedacht, nur bin ich mir nichts sicher ob das reicht.
Dazu vielleicht noch ein Hinweis auf das Wunsch- und Wahlrecht des §9 SGB IX?
Bin für Hilfe offen, und hoffe auf konstruktive Beiträge.
Gruß fragi
(Der Mod ausm Arbeitslosenforum)
P.S Bin gern bereit euch zur Beratung die Erarbeitete Klageschrift + Antrag auf einstweilligen Rechtsschutz anonym zur Beratung zur Verfügung zu stellen!