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Komplette Version Angst um den Arbeitsplatz

Bandscheiben-Forum > Wirbelsäulen-Forum
wolfi
Hallo,

ich habe Angst um meinen Arbeitsplatz.

Zur Sachlage:

Bin 48 Jahre alt und arbeite seid 32 Jahren in einer Kfz-Werkstatt (Stern auf der Motorhaube) im Service als Mechaniker,der Betrieb hat insgesammt 370 Mitarbeiter.
2004 BSV Vorwölbung L5/S1 mit anschliessender Reha,arbeitsunfähig ca. 12 Wochen.
2007 BSV Op L5/S1 im März arbeitsunfähig seid 11.01. zur Zeit noch zuhause arbeitsbeginn 18.06.
Nun habe ich Angst um meinen Arbeitsplatz kann mein Chef mich so ohne weiteres wegen meinem Rücken rausschmeissen.
Würde mich freuen über eure Meinung oder wie die Rechtslage ist

Gruß Wolfgang
Topsy
Hallo wolfi,

ganz grob gesagt, in der heutigen Zeit geht es. Es kann einem Arbeitnehmer wegen Krankheit gekündigt werden.

Hast Du einen GdB? und wenn ja wieviel Prozent. Falls Du noch keinen Antrag beim Versorgungsamt gestellt hast, dann möchte ich Dir raten, dass Du einen Antrag stellst.

Sehr gut wäre, wenn Du in einem Sozialverband wärst, der Dir bei dem Antrag helfen könnte und ich kann Dir auch die CD für das Versorgungsamt vom Bandscheibenforum wärmstens empfehlen.


Jetzt werd erst einmal wieder gesund und sieh nicht zu schwarz, denn das tut Deiner Genesung gar nicht gut.

Liebe Grüße
Topsy winke.gif
Lady
Hallo!

Du kannst deine Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß verrichten und deswegen kann dein Chef dir ohne weiteres kündigen. tut mir leid.

Es wäre etwas anderes, wenn du einen Behindertenstatus durch den Bandscheibenvorfall hättest.

Lady
Amica25
Hallo,

sicherlich ist man Kündbar, aber ich habe selbst die Erfahrung gemacht das es nicht so einfach geht wie man immer meint.
Wegen der selben Krankheit kann man einem kündigen aber erst ab einer gewissen Zeit. Und auch dann muss eine Gewisse Kündigungszeit eingehalten werden.
Wie meine vorschreiber schon geschrieben haben, mit Prozenten ist es nämlich gar nicht mehr so leicht einem zu Kündigen aber das kommt dann auch auf die Prozente an wieviel man hat.
Auf alle Fälle wenn eine Kündigung kommt dann zum Anwalt und zum Arbeitsgericht.
Ich habe gewonnen und eine Abfindung herraus schlagen können.
Ich selbst bin beim VDK dabei und die helfen einem wirklich sehr gut ich habe diese Erfahrung machen können. Und kann es nur empfehlen.
Auch rechtzeitig zum Arbeitsamt und sich Arbeits suchend melden dann hat man gute chancen danach von denen Unterstützung zu bekommen.

Alles Liebe und Gute und Gute Besserung !
Lg Amica
Heidi
Hallo Wolfi,

wenn Du eine Schwerbedinderung von 30 % hast, kannst Du beim Arbeitsamt eine
Gleichstellung beantragen, wenn Du das Gefühl hast, dass Dein Chef Dir kündgen will,
Du wirst dann einem 50%tigem gleichgestellt und Dein Chef hat es dann schwieriger
Dich zu entlassen.

Wenn Du noch gar keinen GdB hast, dann würde ich das erst einmal schnellstens
ändern.

Liebe Grüße

wink.gif Heidi
Sinnola
Hallo,
muss man eigentlich einen festgestellten GdB bei einer Neueinstellung angeben?

Lg,
Sinnola
Heidi
Hallo Sinnola,

wenn Dein GdB unter 50 % ist, dann nicht, ab 50 % mußt Du ihn angeben.

Liebe Grüße

wink.gif Heidi
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