Moin moin,
glaube nicht das sei auf Granit beissen wird.
Zitat
Patientenfahrten
Patienten-Merkblatt für die Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen ab 1.1.2004
I. Grundsatz: vorherige Verordnung des Arztes + vorherige Genehmigung durch Krankenkasse
Verordnung: Arzt verordnet Krankenfahrt mit Taxi/Mietwagen, wenn:
* Beförderung im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung zwingend medizinisch notwendig ist
o Angabe der zwingenden medizinischen Notwendigkeit auf der Verordnung
o Notwendigkeit der - auf dem direkten Weg zu erfolgenden - Beförderung ist gesondert für Hin- und
Rückfahrt zu begründen
o Sofern keine medizinische Gründe entgegenstehen, ist je Patient eine Sammelfahrt unter Angabe
der Patientenzahl zu verordnen, wenn mehrere Patienten zum gleichen Ziel zu fahren sind
* der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen nicht mit privatem Kfz oder öffentlichem Verkehrsmittel fahren kann.
Im Notfall (bei Lebensgefahr) oder im Eilfall (Befürchtung schwerer gesundheitlicher Schäden) kann der Arzt auch nachträglich verordnen! Im Eilfall ist auch eine Krankenfahrt mit Taxi/Mietwagen möglich!
Generelle Zulässigkeit für Krankenfahrten-Verordnung ohne Genehmigung durch Krankenkasse:
* Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden (Hin- und Rückfahrt)
* Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung (im Krankenhaus); muss unter Angabe der Behandlungsdaten unbedingt auf Transportschein angekreuzt sein. Allgemeine Voraussetzung: Verkürzung oder Vermeidung einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung
* Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in Vertragsarztpraxis sowie zu Vor- und Nachbehandlung dieser OP (muss unter Angabe des OP-Datums unbedingt auf Transportschein angekreuzt sein)
Dürfte an und für sich kein Problem sein den begehrten Schein zu bekommen.
Man muss nur mit dem Sozialdienst des KH Kontakt aufnehmen, die müssten einem weiterhelfen können.
Harro