Zitat
EU-Bürokratie
Manuskript des Beitrages
Auf den ersten Blick klingt es gut: Eine EU-Richtlinie setzt Grenzwerte für Elektro-Smog am Arbeitsplatz. Doch wird das umgesetzt, können die meisten Radiologien schließen.
Was hier gerade passiert, soll nach Ansicht der Europäischen Union bereits seit fast drei Jahren eigentlich nicht mehr erlaubt sein. Das Radiologenteam nimmt eine Magnetresonanztomografie vor – kurz MRT genannt. Der medizinische Nutzen etwa bei den Diagnosen von Bandscheibenvorfällen oder Tumoren ist unumstritten. Trotzdem spricht die EU de facto ein Verbot aus.
Ursache ist die Richtlinie Nummer 40 aus 2004 mit dem sperrigen Titel: "Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen elektromagnetischer Felder". Ursprüngliche Adressaten waren etwa Arbeiter an Hochspannungseinrichtungen, Handymasten oder in Elektrostahlwerken. So weit, so gut. Doch die Richtlinie gilt eben auch für Personal, das mit MRT zu tun hat. Weitreichende Konsequenz: Schon während der Untersuchungsvorbereitung darf sich das Krankenhauspersonal nach der EU-Richtlinie dem Gerät nicht mehr nähern. Die zulässigen Grenzwerte werden überschritten.
Manuskript des Beitrages
Auf den ersten Blick klingt es gut: Eine EU-Richtlinie setzt Grenzwerte für Elektro-Smog am Arbeitsplatz. Doch wird das umgesetzt, können die meisten Radiologien schließen.
Was hier gerade passiert, soll nach Ansicht der Europäischen Union bereits seit fast drei Jahren eigentlich nicht mehr erlaubt sein. Das Radiologenteam nimmt eine Magnetresonanztomografie vor – kurz MRT genannt. Der medizinische Nutzen etwa bei den Diagnosen von Bandscheibenvorfällen oder Tumoren ist unumstritten. Trotzdem spricht die EU de facto ein Verbot aus.
Ursache ist die Richtlinie Nummer 40 aus 2004 mit dem sperrigen Titel: "Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen elektromagnetischer Felder". Ursprüngliche Adressaten waren etwa Arbeiter an Hochspannungseinrichtungen, Handymasten oder in Elektrostahlwerken. So weit, so gut. Doch die Richtlinie gilt eben auch für Personal, das mit MRT zu tun hat. Weitreichende Konsequenz: Schon während der Untersuchungsvorbereitung darf sich das Krankenhauspersonal nach der EU-Richtlinie dem Gerät nicht mehr nähern. Die zulässigen Grenzwerte werden überschritten.
Der ganze Artikel ist hier nachzulesen: MDR FAKT v. 26.03.2007
Auf diesen Artikel hatte mich mazi hingewiesen, Danke!
Ralf
