lizzy68
20 Mär 2007, 07:50
Hallo,
stimmt es das man, wenn man im Krankengeld war, zwei Jahre nicht krank werden darf, weil man dann gleich wieder ins Krankengeld fällt?
Nach Euren Tipps wollte ich in zwei Wochen mal versuchen, eine Überweisung zum MRT zu kriegen, um abzuklären, ob mein Arzt recht hat (er meinte nach Röntgen mir würde in der HWS eine Bandscheibe zerbröseln)
Es ist aber grad vierzehn Monate her, dass ich wieder arbeite nach BSV in der LWS...wäre halt etwas unpassend...
Gestern wär mir eine alte Dame, die ich begleitete, fast kopfüber eine Rolltreppe hinabgestürzt, hab' sie spontan aufgefangen und festgehalten - heute wieder ganz schön aua in der Schulter....man kann halt nicht wirklich jede Bewegung planen...
Viele Grüsse,
Lizzy
Sonja35
21 Mär 2007, 07:09
Hallo Lizzy!
Warum würde nach dem Röntgen deine Bandscheibe zerbröseln in der HWS
Hat dein Arzt dir das erklärt.
Mit dem Krankengeld kenne ich mich leider nicht aus.
Liebe Grüsse von Sonja35
Hallo lizzy,
Wenn du Krankengeld wegen einer Erkrankung an der WS bezogen hast, müssen bis zur nächten Krankmeldung wegen WS 6 minsestens Monate liegen, damit Du wieder Lohnfortzahlung bekommst, sollten es weniger als 6 Monate sein, bekommst Du sofort Krankengeld.
Wirst Du wegen einer anderen Erkrankung AU, z.B. Blindarm bekommst Du Lohnfortzahlung.
Gerald
lizzy68
22 Mär 2007, 06:39
Hi, Sonja,
auf dem Röntgenbild konnte ich nur sehen, das da zwei Wirbel fast übereinanderliegen, aber das hat der Doc wortwörtlich gesagt....("zerbröseln" ist ja auch für den Laien verständlich...)
Er sagte auch, die Nervenausgänge sähen ganz gut aus. Okay, da ist mein Vertrauen etwas angegrifften, vor zwei Jahren hat der mir ein halbes Jahr Schmerztabletten gegeben (Arthrose im Iliosakralgelenk, Osteochondrose...da kann man nix machen, ist halt Verschleiss...), bevor ich in die Röhre geschickt wurde weil ich kaum noch krauchen konnte...und der BSV mit Nervwurzelreizung festgestellt wurde....
Zum Krankengeld: ist das so mit den 6 Monaten? Meine Freundin meinte das auch, aber eine Bekannte sagte wirklich 2 Jahre, könnte das geändert worden sein? (Meinen Chef möchte ich nicht fragen...)
Einen schönen (Winter-....)tag
Lizzy
berndf
27 Mär 2007, 18:11
§ 3
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
lg
bernd
Tigerente
28 Mär 2007, 05:56
Moin Lizzy,
Deine Überschrift bezieht sich ja aufs Krankengeld - nicht auf die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, diese hat mein Vorschreiber ja auch schon gepostet!
Du bekommst 78 Wochen Krankengeld von der KV, innerhalb von 3 Jahren aber nur einmal wegen derselben Krankheit!
Alle Klarheiten beseitigt?
Ich wünsche Dir eine schnelle und gute Besserung!
LG
von der Tigerente
Marlies
murmel
28 Mär 2007, 22:36
Hallöchen ihr da
Kann die Krankheit an der LWS gleichstellen mit einer Krankheit an der HWS? Ist es dann nicht eine andere Krankheit?
Ich würde doch mal bei der Versicherung nachhaken!
murmel
Tigerente
29 Mär 2007, 05:55
Moin Murmel,
die Erkrankungen der gesamten Wirbelsäule werden leider zusammengefasst....
Es wurde - soviel ich weiß - bisher von keinem Betroffenen erreicht - dass LWS/BWS/HWS getrennt voneinander berücksichtigt wurden.
LG
von der Tigerente
Marlies
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