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Bandscheiben-Forum > HWS-Forum
Miriam_35
Hallo ihr lieben wink.gif
Benötige eventuelle Erfahrungsberichte oder Tipps.
Ich bin Mai2005 an der Hws C6/C7 operiert worden. Einsatz Cage.
Im Mai 2006 bin ich dann nochmal operiert worden C4/C5 -dort wurde eine Bandscheibenprothese eingesetzt.
Die Schmerzen wurden danach wieder stärker. Ich habe dann einen Berufsvorbereitungslehrgang durch die LVA genehmigt bekommen. Diesen habe ich auch trotz weiterer Beschwerden in der Hws- erstmal- angefangen.
Nun sollte ich am 15.01.07 eine berufliche Umschulung zur Industriekauffrau anfangen. Diese wurde durch die LVA auch schon genehmigt.

Zwischen Weihnachten und Neujahr war ich nochmal zwecks Untersuchung im Krankehaus. Dort wurde nach der Myelografie und CT -Untersuchung festgestellt, das die Prothese so verrutscht ist,das diese nun vor dem Spinalkanal liegt und nun wieder heraus muss.
Nun habe ich heute den Termin zur OP geben lassen. Jetzt erfolgt diese am 22.01.07.
Entweder läßt sich die Prothese gut entfernen und es wird eine neue gesetzt, oder aber es läuft so, das etwas vom Knochen absplittert und eine Verplattung erfolgt.
Meine Frage ansich stellt sich nun. Da ich die berufliche Umschulung jetzt um 6 Monate verschieben muss , erhalte ich auch kein weiteren Leistungen von der LVA. Da ich bis vor meiner Krankheit gearbeitet habe, dann das Krankengeld voll ausgeschöpft habe, stellt sich nun die Frage, ob ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe??
Leistungen der LVA fallen dann ab 19.01.2007 weg. Dann komme ich am 21.01 ins Krankenhaus und werde am 22.01 operiert.
Wenn ich dann ab dem 22.01.07 krank bin, habe ich dann trotzdem ANspruch auf Arbeitslosengeld??? Was könnt ihr mir eventuell raten???
Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen, da ich auch schnell handeln muss, sonst stehe ich letztentlich ohne Geld da.
Lieben Gruß Miriam wink.gif


Bearbeitet (Schriftgrösse) von Tigerente am 3.1.07 um 19.28
isab
Hallo Miriam,

ich würde bei der DRV (früher LVA) schnellstens
einen EU Rentenantrag stellen.

Du musst Dir eine Bestätigung geben lassen, dass
EU Rente beantragt wurde.

Mit dieser Bestätigung meldest Du Dich beim
Arbeitsamt und beantragst Arbeitslosengeld.

Das Arbeitsamt zahlt bis die EU Rente durch ist.

Wird dann sicher nur eine Zeit-Rente werden.

Wünsche Dir alles Liebe.

Isab wink.gif
Tigerente
Hallo Miariam,

ja, Du solltest Dich bei der AA umgehend melden.
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 125 SGB - das bedeutet, Du bekommst statt Krankengeld Arbeitslosengeld.

Vielleicht kannst Du Deine Umschulung verschieben und musst nicht in nrente.

Was Isab schreibt, ist auch eine Möglichkeit - entscheiden musst Du das nun!

Bedenke aber, dass Du, wenn Du dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst - also nicht nur eingeschränkt einsetzbar bist - nur 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslosengeld hättest.
Das wird auf jeden Fall zu knapp nach einer BSP oder Verplattung!!

Vielleicht lässt Du Dich kurzfristig beim Sozialverband (z.B. VDK) beraten - scheint
mir bei Dir eine Gradwanderung zu sein!?

Stellst Du einen Rentenantrag, würde man Dich vermutlich eh zur Reha schicken -mit Hilfe des dortigen Sozialdienstes kannst Du dann auch Deine Umschulungsabsicht wieder aufnehmen lassen....evtl. kommt auch eine Rente auf Zeit bei Dir in Frage (??)

Vermutlich ist Isabs Vorschlag momentan daher der bessere Weg!

Überleg Dir also gut, wie Du vorgehen wirst!

Alles Gute für die OP - ich drücke Dir feste die Daumen, dass endlich alles gut wird!!

LG

von der Tigerente

Marlies

Miriam_35
Hallo ...
vielen Dank für die beiden schnellen und sehr informativen Antworten.Ich habe es mir gerade ausgedruckt und werde morgen sofort handeln und die von euch genannnten Stellen anrufen...ich hoffe das ich dann schon ein Stück vorwärts komme.

Falls euch noch etwas einfällt... ich bedanke mich schon jetzt...

Ich werde euch auf den laufenden halten...

Vielen Dank und lieben Gruß
Miriam
Miriam_35
Hallo ihr lieben, zwinker.gif

gestern hatte ich sofort einen Termin bei meiner Krankenkasse bekommen. Dort wurde der Rentenantrag gestellt. Es wurde mir gesagt, dass ich in ca. 5-6 Wochen zu einem Gutachter muss. Dann war ich auch beim Arbeitsamt, wie mir durch euch geraten wurde. biggrin.gif
Da muss ich noch einmal vor meiner Op hin, und die Unterlagen einreichen.
Mit der beruflichen Reha soll ich warten, bis ich gesund bin.
Danke nochmal für eure Hilfe. Das war super klasse.

Jetzt werde ich am 2.01.07 nochmal operiert und melde mich danach nochmal.
Danke euch auch für die Wünsche..

Bis bald

Lieben Gruß
Miriam winke.gif
cocomiki
Guten Tag Miriam_35 wink.gif

Für die Operation sende ich dir aus der Schweiz viele angel.gif angel.gif !


Viele Grüsse von
cocomiki
Miriam_35
Hallo... wink.gif

vielen Dank für die lieben Grüße aus der Schweiz und auch für das Daumendrücken meiner mir bevorstehenden Op.

Ich werde mich im Anschluss melden um nochmal zu berichten, wie es mir nun geht. zwinker.gif




Bis bald wink.gif wink.gif
Lieben Gruß Miriam
isab
Hallo Miriam,

ich wünsche Dir für Deine OP alles Gute.

Schön, dass die finanzielle Seite auch
geregelt ist.

Ganz, ganz liebe Grüße

Isab wink.gif
congailona
Hallo Miriam,
auch ich drücke Dir für Deine OP alle Daumen, die ich hab countdown.gif zwinker.gif

Und auch für die Zeit "danach", ich hoffe, es wird alles so, wie Du es Dir vorstellst.

Liebe Grüße
Ilona wink.gif
murmel
QUOTE (isab @ 3.01.2007, 19:23)
Du musst Dir eine Bestätigung geben lassen, dass
EU Rente beantragt wurde.

Mit dieser Bestätigung meldest Du Dich beim
Arbeitsamt und beantragst Arbeitslosengeld.

Das Arbeitsamt zahlt bis die EU Rente durch ist.

murmel :stimmt so nicht!
Isab wink.gif

HallöchenMiriam 35/ Isab /Tigerente wink.gif


Das mit dem Rentenantrag auf Erwerbsunfähigkeit beim Rententräger zustellen ist schon ganz in Ordnung.
Der §125 SGB III musst du stellen wen du von der Krankenkasse kein Geld bekommst! Dazu solltest du dich umgehend bei deiner Krankenkasse melden!!!
Also bevor dein Krankengeld ausläuft und das sehr schnell!!!
Von der Krankenkasse bekommst du dann ein Schreiben das man überhaupt einen Antrag beim Arbeitsamt stellen kann und musst!
Anspruch haben ist die eine Seite bekommen die Zweite Seite!!!
Es ist nicht immer gesagt dass man Arbeitslosengeld nach §125 SGB III bekommt.
Der Med. Dienst des Arbeitsamtes muss es erst prüfen ob der $125 SGB III einen zusteht, leider oft nach Aktenlage!Die Wege sind schnellstens zu erledigen!
Krankenkasse !
Arbeitsamt!

Besorge deine Befundunterlagen, sollest du einen Scanner haben kopiere sie dir in einen Ordner.
Jede Behörde will oft die gleichen Befunde haben, so brauch man sie sich nur ausdrucken!


Murmel smilie_bank.gif
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