Hallo allerseits,
meine Mutter hat wegen diverser Wirbelsäulenprobleme von ihrem Orthopäden eine D1 Heilmittelverordnung bekommen. Als sie mit dem ersten Folgerezept in die Physiotherapiepraxis kam, ging der Streit los. Ihr Arzt hat wieder 6 Behandlungen aufgeschrieben und die Physiotherapiepraxis will nur 4 Behandlungen machen, da im Heilmittelkatalog nur maximal 10 dieser Behandlungen im Regelfall vorgesehen sind.
Ihre Krankenkasse gab ihr die Auskunft, dass sie 6 Behandlungen bezahlen, wenn der Arzt dies verschrieben hat. Die Praxis will aber trotzdem nur 4 machen.
Ich hatte vor zwei Jahren (also nach Erscheinen des Heilmittelkatalogs) nach meiner Bandscheiben-OP 3x6 Behandlungen D1 im Regelfall und danach 2x10 D1 und 2x10 KG außerhalb des Regelfalls bekommen.
Was ist denn nun korrekt? Hatte ich damals nur Glück, dass sowohl Arzt und Physiotherapiepraxis noch keine Ahnung hatten, oder hat sich in der Zwischenzeit irgendetwas an den Verordnungsrichtlinien geändert? Ich habe davon nichts mitbekommen.
Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sich sowohl Krankenkasse als auch der Orthopäde (eine sehr gute Praxis) irren. Wer hat jetzt recht?
Vielen Dank schon mal
Grit