Hallo!
Ich habe nun Klarheit und möchte sie gleich hier posten,
kann ja sein, dass sich jemand auch dafür Interessiert!
Fahrtkosten können von den Krankenkassen nur noch zu stationären
Behandlungen übernommen werden.
Bei ambulanten Behandlungen hat der Versicherte grundsätzlich die
Fahrtkosten selbst zu tragen. Eine Ausnahmeregelung gilt bei hochfrequenten
Behandlungen, wie z. B. einer Chemo- oder Strahlentherapie oder zur
Dialysebehandlung sowie bei Personen, die einen Schwerbindertenausweis mit
dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" haben. In diesen Ausnahmefällen kann der
Arzt eine Verordnung für eine Krankenbeförderung ausstellen, die von der
Krankenkasse genehmigt werden muss.
Liebe Grüße Anki