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Komplette Version Wie schreibe ich einen Widerspruch, Ablehnung Reha

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kpet23
Hallo Ihr Lieben, wink.gif
habe vor ein paar Tagen das Foum entdeckt, schön das es so etwas gibt.
Leider gehöre ich auch zu den Betroffenen und brauche bitte Hilfe!

Meine Neurochirurgin und ich haben einen Rehaantrag an die Rentenanstalt (BfA) gestellt, dieser wurde in der letzten Woche abglehnt. Jetzt heißt es Widersprucheinlegen, wie schreibe ich den Renenversicherer richtig an? War bei meiner Ärztin, die macht erneute Befundberichte fertig und schreibt Ihre Begründung warum Sie es für nötig hält.

De BfA schreibt mir: Die Voraussetzungen laut §10 des SGB VI zur medizinischen Leistung sind nicht erfüllt. Es liegt nach Prüfung kein Rehabilitationsbedarf vor und die Auswertung der med. Unterlagen zeigen nur folgende Beeinträchtigungen - chronische LWS-Schmerzen, Zustand nach Spondylodes und Spinalkanalstenose, die eine fachärztliche Behandlung erforderlich machen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Das unter anderem Ausfälle im linken Bein, im Beckenbereich (Taubheit) und eine erneute Protrusion an der LWS vorliegen wird nicht beachtet.
Auch das ich schon 2 Bandscheiben Ops (2003 + 2004) hinter mir habe und 3 Implantate eingesetzt wurden und eine Schwerbehinderung von 30% vorliegt, interessiert nicht. Habe meine Job im letzten Jahr nur unter vielen Schmerzmitteln bewältigen können, im April hielt ich es nicht mehr aus, die Beschwerden wurden unerträglich.

Bin seit April krankgeschrieben und habe eine Odyssee an Behandlungen hinter mir, es ist eine Besserung eingetreten, langes stehen, gehen oder sitzen ist eine Qual. So kann ich nicht wieder ins Büro und ich will wieder an die Arbeit, ist schon irre. konsultiere in der nächsten Woche einen weiteren Neurochirurgen, mal sehen was und wie er untersucht und behandeln will.

Lieber Gruß an alle
Petra winke.gif
Chinni
hallo petra wink.gif

erstmal herzich willkommen hier, schön dass du zu uns gefunden hast!

zur ablehnung der reha kann ich dir nur empfehlen, zuerst mit deinem arzt drüber zu sprechen, dir nochmal genau erklären zu lassen, warum er ne reha für sinnvoll hält (mitschreiben) und ihn auch um ne stellungnahme zu bitten.

wenn du ganz auf "nummer sicher" gehen willst, könntest du einen termin beim vdk (www.vdk.de) oder einen anderen sozialverband machen und dir dort helfen lassen, die haben fachleute für solchen "antragskram" und sicher auch die längere erfahrung!

viel erfolg und ich drücke dir ganz fest die daumen, dass du deine reha noch bekommst smilie_up.gif smilie_up.gif
MammaMia
Hallo Petra,

also bei uns in Österreich gibt es einen Unterschied zwischen Reha und Kur.

Reha wird nur nach einer OP bewilligt, und eine Kur normalerweise alle 2 Jahre. Und ich kenne einige, die längst nicht solche Beschwerden haben wie wir, und denen eine Kur auch bewilligt wird.

Ich weiß ja nicht, ob da in Deutschland ein Unterschied besteht, aber vielleicht versuchst du es mal mit einem Antrag auf eine Kur.

Lg

Sonja

P.S.: Herzlich willkommen hier wink.gif
Inka
Hallo Petra,

erst mal schreibst Du einen formlosen Widerspruch, damit Du die Einspruchsfrist nicht versäumst.
Formlos heisst, dass Du einfach schreibst, dass Du gegen den Bescheid vom ... , Nummer... Einspruch erhebst und die Begründung dazu nachreichst.

Dein behandelnder Arzt hat ja bereits für den Reha-Antrag eine Beurteilung/einen Befundbericht einreichen müssen. Nun liegt es an ihm diesen Befund evtl nochmal so deutlich zu schreiben, dass eben daraus hervorgeht warum Du aus ärztlicher Sicht dringend die Reha brauchst. Ich gehe doch mal davon aus, dass er damals die Reha auch wirklich befürwortet hat und der Antrag nicht nur alleine durch Deine Einschätzung erfolgt ist, oder?

Also, wie gesagt, erst mal den formlosen Widerspruch schreiben.

Liebe Grüße

winke.gif Inka

kpet23
QUOTE (Chinni @ 5.07.2006, 11:35)
hallo petra wink.gif

erstmal herzich willkommen hier, schön dass du zu uns gefunden hast!

zur ablehnung der reha kann ich dir nur empfehlen, zuerst mit deinem arzt drüber zu sprechen, dir nochmal genau erklären zu lassen, warum er ne reha für sinnvoll hält (mitschreiben) und ihn auch um ne stellungnahme zu bitten.

wenn du ganz auf "nummer sicher" gehen willst, könntest du einen termin beim vdk (www.vdk.de) oder einen anderen sozialverband machen und dir dort helfen lassen, die haben fachleute für solchen "antragskram" und sicher auch die längere erfahrung!

viel erfolg und ich drücke dir ganz fest die daumen, dass du deine reha noch bekommst smilie_up.gif smilie_up.gif

Hallo Anja, biggrin.gif
danke, toll das so schnell Antworten kommen, habe am Freitag Termin bei meinem Dok, soll dann für den Einspruch die neue Begründung zur erforderlichen Reha, bekommen.Die Idee mit dem VDK ist prima, werde ich als nächstes in Angriff nehmen.

Lieber Gruß
Petra
kpet23
QUOTE (Inka @ 5.07.2006, 11:49)
Hallo Petra,

erst mal schreibst Du einen formlosen Widerspruch, damit Du die Einspruchsfrist nicht versäumst.
Formlos heisst, dass Du einfach schreibst, dass Du gegen den Bescheid vom ... , Nummer... Einspruch erhebst und die Begründung dazu nachreichst.

Dein behandelnder Arzt hat ja bereits für den Reha-Antrag eine Beurteilung/einen Befundbericht einreichen müssen. Nun liegt es an ihm diesen Befund evtl nochmal so deutlich zu schreiben, dass eben daraus hervorgeht warum Du aus ärztlicher Sicht dringend die Reha brauchst. Ich gehe doch mal davon aus, dass er damals die Reha auch wirklich befürwortet hat und der Antrag nicht nur alleine durch Deine Einschätzung erfolgt ist, oder?

Also, wie gesagt, erst mal den formlosen Widerspruch schreiben.

Liebe Grüße

winke.gif Inka

Hi Inka, biggrin.gif
supi hier, man fühlt sich doch enorm einsam wenn man keine Ahnung von diesen Dingen hat.
Ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.

Viele Grüße wink.gif
Petra
kpet23
QUOTE (MammaMia @ 5.07.2006, 11:48)
Hallo Petra,

also bei uns in Österreich gibt es einen Unterschied zwischen Reha und Kur.

Reha wird nur nach einer OP bewilligt, und eine Kur normalerweise alle 2 Jahre. Und ich kenne einige, die längst nicht solche Beschwerden haben wie wir, und denen eine Kur auch bewilligt wird.

Ich weiß ja nicht, ob da in Deutschland ein Unterschied besteht, aber vielleicht versuchst du es mal mit einem Antrag auf eine Kur.

Lg

Sonja

P.S.: Herzlich willkommen hier wink.gif

Hi Sonja, biggrin.gif
werde auch die Krankenkasse einschalten, danke für den Rat.
LG
Petra winke.gif
Hanne
Hallo Petra,

ich kann Dir für die Zukunft auch nur empfehlen, daß Du dem Sozialverband oder VdK beitritts. Es fängt bei allen Widersprüchen an. Hast Du eigendlich auch einen Gleichstellungsantrag von 30 auf 50 % gestellt? Du brauchst da gute Hilfe.

Drück Dir ganz doll die Daumen!!

LG Hanne
kpet23
QUOTE (Hanne @ 5.07.2006, 22:25)
Hallo Petra,

ich kann Dir für die Zukunft auch nur empfehlen, daß Du dem Sozialverband oder VdK beitritts. Es fängt bei allen Widersprüchen an. Hast Du eigendlich auch einen Gleichstellungsantrag von 30 auf 50 % gestellt? Du brauchst da gute Hilfe.

Drück Dir ganz doll die Daumen!!

LG Hanne

Guten Morgen Hanne, wink.gif
den Gleichstellungsantrag habe ich bisher nicht gestellt. Hat man da Vorteile und was bedeutet diese Gleichstellung? Werde gleich auf die Homepage vom VDK gehen und beitreten und versuchen einen Termin für meine Angelegenheit zu bekommen.
Ich danke Dir und wünsch Dir einen schönen Tag.
LG
Petra
Inka
Hallo Petra,

QUOTE
Hat man da Vorteile und was bedeutet diese Gleichstellung?


Darüber gibt es schon einiges hier im Forum zu lesen, darum nur nochmal in Kurzform:

Gleichstellung bedeutet, dass man sich bei einem GdB von 30% oder 40% auf Antrag mit Leuten, die einen GdB von 50% haben gleichstellen lassen kann. Diese Gleichstellung beinhaltet dann aber lediglich einen verbesserten Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, sonst nichts! Man bekommt also weder einen Ausweis, noch mehr Urlaubstage noch Steuerermäßigung für mehr Prozente, wie gesagt, lediglich der Kündigungsschutz entspricht anderen Schwerbehinderten und für den AG bedeutet es, dass er einen Schwerbehinderten beschäftigt. Auch in Bezug auf Reha oder Rente usw spielt die Gleichstellung überhaupt keine Rolle!

Nur zum Verständnis: Im Gegensatz zu Österreich gibt es in Deutschland keinen offiziellen Unterschied mehr zwischen Kur und Reha, obwohl der Einfachheit halber und aus Gewohnheit das Wort "Kur" nach wie vor benutzt wird. Der Begriff „Kur“ wird in der Sozialgesetzgebung seit dem 1. Januar 2000 nicht mehr verwendet. Die Fachbezeichnungen lauten seitdem:

· Ambulante/stationäre Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten
· Ambulante/stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
· Stationäre Anschlussheilbehandlung

und der ABstand zwischen Rehas ist, bei der gleichen Erkrankung - in Deutschland 4 Jahre.

Allerdings können bei der Bewilligung und Bezahlung der Maßnahmen verschiedene Kostenträger eine Rolle spielen, also zB Krankenkassen, Rentenversicherungen, aber auch Berufsgenossenschaften und in der Regel werden die versuchen den anderen zur Bezahlung der Maßnahme heranzuziehen

Liebe Grüße

winke.gif Inka






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