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Komplette Version Gleichstellungsantrag: sinnvoll oder nicht?

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ofra
ich trage mich seit einiger zeit mit dem gedanken, einen gleichstellungsantrag zu stellen, wegen meines bandscheibenproblems, was ja nun seit 8 jahren chronisch ist. frage: hat von euch jemand dazu erfahrungen und kann mich beraten?
ist es eher ein vorteil oder ein nachteil, wenn man einen ausweis (voraussichtlich unter 30 prozent) bekommt.
soll man die krankheit eher verschweigen oder gleich angeben dass man gleichgestellt ist, wenn man sich für eine stelle bewirbt?
Inka
Hallo Ofra,

Zitat
wenn man einen ausweis (voraussichtlich unter 30 prozent) bekommt.


Also erst mal bekommt men einen Behindertenausweis erst ab einem GdB von 50%. Vorher bekommst Du einen Bescheid, auf dem Deine Prozente draufstehen, aber keinen Ausweis.

Eine Gleichstellung kannst Du zudem erst ab einem GdB von 30% beantragen, vorher geht da gar nichts.

Wenn Du die Gleichstellung dan beantragt und genehmigt bekommen hast, dann musst Du dies beim Arbeitgeber, aber auch bei einer Bewerbung immer angeben!

Der erste Schritt ist da erst mal, überhaupt einen GdB zu beantragen. Hilfe dazu kannst Du zB auch über die CD von uns erhalten CD hier klicken

Liebe Grüße

winke.gif Inka
ofra
danke für deinen beitrag. dies wusste ich allerdings schon und das war auch nicht meine frage. also nochmal meine frage: ob es sinnvoll ist sich gleichstellen zu lassen oder nicht. es geht mir dabei um die chancen am arbeitsmarkt.
ob man also benachteiligt wird dadurch oder einen vorteil daraus hat.
Topsy
Hallo ofra,
ich würde mich nur gleichstellen lassen, wenn ich einen Arbeitsplatz habe und dieser in Gefahr wäre.

Ich weiß ja nicht, ob Du arbeitest oder ohne Arbeits bist.

LIebe Grüße
Topsy
parvus
Hallo Ofra,

in wie weit ein Arbeitgeber einem Schwerbehinderten entgegenkommt oder eben nicht, dass liegt schlicht und einfach an dem Ermessen des Arbeitgebers.

Es gibt Betriebe die stellen Schwerbehinderte ein, weil sie auch dazu verpflichtet sind, oder sie zahlen eine gewisse Summe um keine Schwerbehinderten in den Betrieb aufzunehmen.
Andere dagegen eben, die achten darauf ihr Potential an Schwerbehinderte zu halten.

Was natürlich einem Arbeitgeber egal sein könnte das ist, dass er jemanden einstellt wenn dieser lediglich 20%, 30% oder 40% hat, denn erst ab 50% bekommt ein Schwerbehinderter auch 1 Woche Urlaub im Jahr mehr!
Ist natürlich auch ein Kriterium bei der Auswahl eines Mitarbeiters darauzf zu achten.

Mit 20% hast Du lediglich ja eine geringe Anerkennung.
Jedoch von 30% und 40% da hast Du ja schon die Möglichkeit der Gleichstellung, was jedoch nur bedeutet, dass ein evtl. Kündigungsschutz besteht (ist aber auch u.U. nicht so anzuwenden, also auch je nach Betriebslage, kann einer gekündigt werden) und Du hast bereits einen Steuerfreibetrag, welchen Du eintragen lassen kannst zur Lohn- oder Einkommenssteuer!!

In wie weit man also nun wettbewersfähig ist und mit anderen Personen im Vergleich steht, ich denke, das muss ein Arbeitgeber für sich entscheiden.

Auf jedenfall ist auch bei einer Arbeitslosigkeit ein Schwerbehinderter weiterhin vermittelbar und wird nicht von vornherein aussortiert.

Die wichtigste Sache steht aber wohl die Ausbildung zur Debatte.
Ein Schwerbehinderter, der Querschnittgelähmt im Rolli sitzt, kann seiner Arbeit evtl. hundertprozentig ausüben, wenn sein Arbeitsplatz so ausgestattet ist.

Krank heißt somit ja nicht automatisch Arbeistunfähig zwinker.gif

Grüßle parvus winke.gif
(die hofft, dass Deine Frage hiermit ein wenig eine Antwort bekommen hat, ansonsten bitte noch einmal ganz gezielt nachfragen)
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