Hallo Ofra,
in wie weit ein Arbeitgeber einem Schwerbehinderten entgegenkommt oder eben nicht, dass liegt schlicht und einfach an dem Ermessen des Arbeitgebers.
Es gibt Betriebe die stellen Schwerbehinderte ein, weil sie auch dazu verpflichtet sind, oder sie zahlen eine gewisse Summe um keine Schwerbehinderten in den Betrieb aufzunehmen.
Andere dagegen eben, die achten darauf ihr Potential an Schwerbehinderte zu halten.
Was natürlich einem Arbeitgeber egal sein könnte das ist, dass er jemanden einstellt wenn dieser lediglich 20%, 30% oder 40% hat, denn erst ab 50% bekommt ein Schwerbehinderter auch 1 Woche Urlaub im Jahr mehr!
Ist natürlich auch ein Kriterium bei der Auswahl eines Mitarbeiters darauzf zu achten.
Mit 20% hast Du lediglich ja eine geringe Anerkennung.
Jedoch von 30% und 40% da hast Du ja schon die Möglichkeit der Gleichstellung, was jedoch nur bedeutet, dass ein evtl. Kündigungsschutz besteht (ist aber auch u.U. nicht so anzuwenden, also auch je nach Betriebslage, kann einer gekündigt werden) und Du hast bereits einen Steuerfreibetrag, welchen Du eintragen lassen kannst zur Lohn- oder Einkommenssteuer!!
In wie weit man also nun wettbewersfähig ist und mit anderen Personen im Vergleich steht, ich denke, das muss ein Arbeitgeber für sich entscheiden.
Auf jedenfall ist auch bei einer Arbeitslosigkeit ein Schwerbehinderter weiterhin vermittelbar und wird nicht von vornherein aussortiert.
Die wichtigste Sache steht aber wohl die Ausbildung zur Debatte.
Ein Schwerbehinderter, der Querschnittgelähmt im Rolli sitzt, kann seiner Arbeit evtl. hundertprozentig ausüben, wenn sein Arbeitsplatz so ausgestattet ist.
Krank heißt somit ja nicht automatisch Arbeistunfähig
Grüßle parvus
(die hofft, dass Deine Frage hiermit ein wenig eine Antwort bekommen hat, ansonsten bitte noch einmal ganz gezielt nachfragen)