Meines wissen nach muß man 6 Monate
durchgehend Arbeitsfähig sein.
Wenn Du innerhalb der 6 Monate wegen einer anderen Krankheit Arbeitsunfähig gewesen bist und diese nicht auf die vorige Krankheit zurück schließen läßt ( nach verhalt Prüfung durch MDK) hat man wieder anspruch auf Krankengeld.
Bei Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld wegen der gleichen Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt - gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Wenn während der Arbeitunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt verlängert sich dadurch nicht die Dauer der Krankengeldzahlung.
Wenn man , die im letzten 3-Jahres-Zeitraum wegen der selben Krankheit für 78 Wochen Krankengeld bekommen hat, erhält man nach Beginn eines neuen 3-Jahres-Zeitraumes erneut Krankengeld wegen derselben Krankheit.
Das ist der Fall, wenn man bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist und man in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.
Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, werden wie die zeiten des Bezuges von Krankengeld angesehen.Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben bei der Berechnung der Krankengeldzahlungsdauer unberücksichtigt.
Sorry aber Du hast da gaaaaaaanz schlechte Chancen.
Das ist natürlich voll der
Alles wird gut
LG Mike