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Komplette Version arbeiten und reha?

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Thinka
hallo ihr alle!

mein arzt hat es mir freigestellt nun wieder arbeiten zu gehen und ich werde nun entweder ende dieser oder anfang nächster woche wieder anfangen.
da ich nun gerade diese aufforderung zu beantragung von rehaleistungen bekommen habe,würde es mich interessieren,ob ich für die reha dann überhaupt noch in frage komme.ich meine,die ärtzte haben es natürlich befürwortet,aber geht es dabei für die kk nicht nur darum,das ich wieder arbeite?das tue ich dann ja schon..

liebe grüße thinka (die sich schon RIESIG aufs arbeiten freut!!:)
schwarzhex
hallo thinka,

dann erstmal glückwünsch das du wieder arbeiten gehen darfst. so nun zu deiner frage, selbstverständlich kannst du auch eine rehamassnahme annehmen auch wenn du arbeiten gehst. für diese zeit wirst du freigestellt von der arbeit und bekommst übergangsgeld von dem rentenversicherungsträger. es ist dann halt so das du ohne krankschreibung in die reha gehst und auch als gesund wieder entlassen werden.

für die kk ist es egal, weil eine reha vom rententräger bezahlt wird und eine reha ist ja zur enthaltung der gesundheit und somit steht dem auch nichts im wege wenn du arbeiten gehst.

ich hoffe ich konnte dir etwas helfen und wünsche dir noch einen schönen tag.

liebe grüsse

mel
milka
also mir wurde sozusagen verboten, während der reha arbeiten zu gehen (obwohl ich wollte).
mir wurde sowohl vom arbeitgeber als auch vom sozialberater in der reha gesagt, dass ich das nicht darf, weil mein status in etwa der von krankgeschrieben sei und ich somit nicht versichert sei, wenn mir beim arbeiten während der reha was passiert.
SunSally
@milka

Ich glaube Thinka geht es nicht darum während der Reha zu arbeiten sondern davor. Also ob die überhaupt noch bewilligt wird, wenn Sie arbeiten geht.

@Thinka

Ich sehe das genauso wie Schwarzhex. Natürlich kannst Du vorher arbeiten. Was ich weiss, ist es jedoch so, dass Du wenn Du aus dem Krankenstand in die Reha gehst keine Zuzahlung leisten musst, wenn Du jedoch unmittelbar zuvor gearbeitet hast dann schon.

wink.gif
Petra
schwarzhex
huhu petra wink.gif

ich habe trotzdem nichts dazu zahlen mussen, als ich im jahr 2002 in reha war. auch ich war dort nicht im krankenstand, aber könnte sich ja schon wieder geändert haben.

liebe grüsse

mel
sylvia 1
Hallo mel Thinka und Schwarzhex

Ich kenne das so, daßman nichts mehr zuzahlen muß,wenn man schon 6 Wochen krank war, also vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr bekommt.So wars jedenfalls bei mir.


LG Sylvia
joachim
Hallo Thinka,

das ist natürlich klasse, dass du wieder arbeiten gehen kannst. Du solltest nur mal erfragen, wer dann, wenn du jetzt arbeiten gehst, für die Zeit der Reha zahlt, dein Arbeitgeber oder die Krankenkasse (Tagegeld) oder die BfA (heute DRV).

Während einer Reha-Maßnahme bekommst du in der Regel Fortzahlung deines Lohnes, d.h. du belastest deinen Arbeitgeber damit. Wenn du durchgehend krank warst, zahlt die Krankenkasse über das Krankentagegeld. Nur wenn keiner sonst zahlt, löhnt die Rentenversicherung. Zumindest habe ich das so aus den diversen Formularen rausgelesen (nach den Änderungen ab dem 1.1.2005).

Im Klartext: Gehst du offiziell arbeiten, warst du ja wieder gesund und dein Arbeitgeber muß bezahlen. Allerdings gibt es da eine Frist. Wenn du inerhalb eines bestimmten Zeitraumes bereits mit derselben Krankheit arbeitsunfähig geschrieben wurdest, muß der AG nicht zahlen.

Nur mal so: willst du dir das wirklich antun? Oder bleibst du einfach krankgeschrieben und gehst mal zu deinem AG, um über die Zeit nach deiner Reha und eventuelle Verbesserungen an deinem Arbeitsplatz zu diskutieren?

Liebe Grüße
Joachim
Thinka
hallo ihr alle!

vielen dank für eure beiträge!ich habe mich mit so etwas noch nie beschäftigt und deswegen ist mir einiges unklar.

schwarzhex:falls ich übergangsgeld für die zeit der reha bekomme,müßte ich es vermutlich auch beantragen,oder??

milka:ich wollte nicht unbedingt in der rehazeit arbeiten gehen,sondern jetzt,sprich vor bearbeitung des antrages zur rehaleistung.

sunsally:das wäre natürlich doof,wenn ich zuzahlungen leisten müßte,nur weil sich mich entschieden habe ,wieder arbeiten zu gehen..

joachim:tja,will ich mir das antun?gute frage?eines steht wohl fest,ich muß hier wieder raus und ich möchte auch supergerne arbeiten.ich weiß ehrlich gesagt nicht,ob es gelingt,weil ich weiterhin schmerzen,sensi ausfälle und einen kleinen rest von der fußlähmung habe,aber ich habe das gefühl,je länger ich zu hause bleibe,desto schlimmer steht es um mein inneres.die neurologin hat mir nun schon eine depression diagnostiziert,die bei mir vorher noch nie aufgetreten ist und ich habe das gefühl,je länger ich hier zu hause bin,desto mehr sammelt sich an.da der ortho nun gesagt hat,er würde es mir freistellen arbeiten zu gehen ,oder zu hause bleiben,weil er meint,das die bs sich so schnell nicht bessern werden und bei der instabilität der ws müsse man eh gucken,ob sie mich auf dauer(auch in meinem alltag )trägt,ohne größere,weitere schäden anzurichten..
ich möchte also arbeiten gehen,möchte aber meiner chefin nicht schaden(durch finanzielle einbußen etc..),weil sie sich wirklich fair gezeigt hat und ich wirklich gerne bei ihr arbeite.
eventuelle verbesserungen muß ich wohl nicht mit ihr diskutieren.da ich ja vorher auch schon mal nen bsv hatte,habe ich mir alles schon sinnvoll eingerichtet.ich denke,das es so bleiben kann.
also ihr alle:vielen dank noch mal.ich werde dann wohl morgen mal klären müssen,wer eigentlich was bezahlt.darüber hatte ich mir noch gar keine gedanken gemacht..
liebe grüße thinka
murmel
[FONT=Arial][FONT=Arial][FONT=Arial] wink.gif Hallöchen Tinka

Spreche doch mahl mit deinem Arzt über das „Hamburger Model“ du bist da noch Krankgeschrieben und wirst schrittweise an längere Arbeitszeiten heran geführt, um deine Leistungsfähigkeit zu Prüfen! Es kostet dem Arbeitgeber bis zu Ende des „Hamburger Models“ kein Geld und somit ist Dir und deinem Arbeitgeber geholfen!
Sollte das Einarbeiten nicht möglich sein so wird abgebrochen.
murmel smilie_bank.gif
JudithT
Hallo Thinka,
wenn du nun schon länger arbeitsunfähig geschrieben bist, dann zahlt der Rentenversicherungsträger, der auch die Reha bezahlt, dir ein Übergangsgeld. Das musst du nicht extra beantragen. Wenn du während der Reha Übergangsgeld erhälst, dann musst du auch keine Zuzahlung leisten.
Die Idee mit dem Hamburger Modell finde ich gar nicht so schlecht. Vielleicht solltest du dir darüber einmal Gedanken machen. Ein Formular dafür bekommst du von deiner Krankenkasse. Damit gehst du dann zu deinem Arzt und besprichst alles mit ihm.

Lieben Gruss

JudithT zwinker.gif
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Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter