interessantes Urteil

T-Online darf Verbindungsdaten nicht speichern
Wie das Landesgericht Darmstadt am heutigen Mittwoch entschied, darf der Internet-Provider T-Online nicht mehr alle Verbindungsdaten seiner Internetkunden mit dem Tarif "dsl flat" speichern. Das Urteil ist rechtsgültig, eine Revision wurde nicht zugelassen.
Verboten wurde der Telekom-Tochter unter anderem bei Internetverbindungen das Volumen der übertragenen Daten zu speichern. Außerdem muss T-Online all jene Daten umgehend löschen, welche eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Nutzer herstellen.
Dem Gericht zur Folge, sind diese Daten für das Erstellen der Rechnung nicht erforderlich. Das Urteil wurde von Datenschützern mit Freude aufgenommen.
(Az: 25 S 118/2005)
Auf, auf zum fröhlichen surfen und Filesh...
