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T-Online darf Verbindungsdaten nicht speichern
Wie das Landesgericht Darmstadt am heutigen Mittwoch entschied, darf der Internet-Provider T-Online nicht mehr alle Verbindungsdaten seiner Internetkunden mit dem Tarif "dsl flat" speichern. Das Urteil ist rechtsgültig, eine Revision wurde nicht zugelassen.

Verboten wurde der Telekom-Tochter unter anderem bei Internetverbindungen das Volumen der übertragenen Daten zu speichern. Außerdem muss T-Online all jene Daten umgehend löschen, welche eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Nutzer herstellen.

Dem Gericht zur Folge, sind diese Daten für das Erstellen der Rechnung nicht erforderlich. Das Urteil wurde von Datenschützern mit Freude aufgenommen.
(Az: 25 S 118/2005)

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