Zwenni
11 Jan 2006, 12:52
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen:
Ich bin 58 Jahre alt, komme aus Sachsen und bin/war von Beruf Kraftfahrer.
Nun zu meiner "Geschichte".
Am 17.09.2004 erlitt ich in der Ausführung meiner Tätigkeit einen Unfall (mit dem Sattelauflieger umgekippt).
Ich wurde von Kollegen aus dem Fahrerhaus geholt, der unverzüglich herbeigeeilte Chef fuhr mich direkt ins Krankenhaus (eine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgte nicht-obwohl das gesamte Fahrzeug Totalschaden hatte, Notarzt wurde auch nicht verständigt).
In der Notaufnahme wurde meine sichtbare Verletzung (Platzwunde) ambulant behandelt, meine Klagen über Rücken und Nackenbeschwerden wurden als nicht weiter tragisch und als Unfallfolge von dem Arzt bezeichnet.
Laut Röntgenbild auch keine inneren Verletzungen ersichtlich.
Am 18.09.2004 hatte ich weiterhin starke Schmerzen im Rücken-Nackenbereich, konnte rechts keine Faust machen und hatte starke (wie Stromschlag) Schmerzen im rechten Bein. Darauf fuhr mich mein Sohn noch am selben Tag wieder in die Notaufnahme, es wurde ein CT gemacht und der "Befund" lautete wie am Tag davor. Ich erhielt einen Termin zur erneuten Vorstellung zum 21.09.2004.
Da ich es vor Schmerzen nicht mehr aushielt, fuhr ich mit meiner Schwiegertochter (Krankenschwester) bereits am 20.09.2004 wieder hin, und sie mußte den Herrn Professor erst dahingehend aufklären, dass es sich aufgrund der Symptome offensichtlich um eine HWS-Verletzung handelt-somit wurde ich dann stationär aufgenommen.
Am 23.09.2004 erfolgte dann eine MRT Untersuchung. Diese lag dem Herrn Professor am 24.09.2004 vor (mein Sohn hatte die CD geholt) und er konnte weiterhin keinen Handlungsbedarf feststellen.
Daraufhin wurde die CD den Ärzten im Krankenhaus wo meine Schwiegertochter als Krankenschwester arbeitet vorgelegt, es erfolgte am selben Tag meine Verlegung in dieses Krankenhaus und am nächsten Tag wurde ich operiert.
Hierbei handelte es sich um einen durch Traumafolge erfolgten Bandscheibenvorfall C6 / C7.
Ich wurde 10 Stunden operiert und nach Auskunft des Arztes hatte ich viel Glück, dass ich wieder laufen kann.
Weiterhin habe ich Beschwerden beim Laufen, kann mich schlecht drehen, nichts schmerzfrei tragen, Taubheitsgefühl im rechten Arm und Beinen, dadurch Schlafstörung usw..
Dann erhielt ich Verletztengeld über die BG, welches im Juni 2005 rückwirkend zum 18.12.2004 aufgehoben wurde - mit der Begründung: die Beschwerden nach dem 18.12.2004 wären nicht vom Unfall herrührend. Seitdem bekomme ich Krankengeld durch die AOK.
Am 10.10.2005 erfolgte eine Begutachtung durch den MDK mit dem Ergebnis das ich ab dem 01.11.2005 vollschichtig arbeitsfähig sei. Dagegen ging ich in Widerspruch.
Aufgrund weiterer Beschwerden wurde ich am 17.11.2005 mit Diagnose LWS krankgeschrieben.
Aufgrund des Widerspruches wurde mir von der KK mitgeteilt, dass eine erneute Begutachtung erfolgen müsse, die am 12.12.2005 stattfand.
In diesem Gutachten ist jedoch von einem Erstgutachten (auf Erkrankung LWS) die Rede und es wurde auch nur zu diesen Beschwerden Stellung genommen (von der gleichen Gutachterin).
Mittlerweile habe ich Bescheid bekommen, dass meinem Widerspruch bzgl. der Arbeitsfähigkeit zum 01.11.2005 stattgegeben wurde (Berufsunfähig) und ich somit weiter rückwirkend arbeitsunfähig sei.
Die Krankschreibung aufgrund der Beschwerden LWS sei eine Folgeerkrankung (wurde vorher als Neuerkrankung bewertet - Unfallfragebogen und eben Begutachtung auf diese Diagnose) und somit wäre mein Krankengeldanspruch mit dem 16.03.2006 erloschen.
Ich stehe dem ganzen etwas hilflos gegenüber und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Da ich 58 Jahre alt bin (abzugsfreie Rente mit frühestens 63 Jahren), einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 18 Monaten habe und danach aus dem sozialen Netz falle (verheiratet - Hausbesitzer-was noch fleißig abbezahlt werden muß) sieht die Zukunft für mich wirklich nicht gut aus.
Ich möchte mich gleich noch für den langen Text entschuldigen und hoffe, dass ich hier ein paar Tipps und Erfahrungen mitgeteilt bekomme.
Viele Grüße Sven
Norbertsch
11 Jan 2006, 13:06
Zunächst einmal hallo,
schön das du hier her gefunden hast. Klingt ja nicht gerade toll für dich.
Bin mir aber sicher, das hier der eine oder andere Tip für dich zu finden ist.
Ich möchte dir den VDK ans Herz legen. Die Erfahrungen und Berichte die man hier lesen kann sind weitgehend positiv. Denke mal, der VDK kann dir sicherlich hilfreich sein.
Grüße aus Bayern
Norbert
parvus
11 Jan 2006, 20:19
Hallo Sven und willkommen hier im Forum
Ja ehrlich gesagt denke ich, da hat es Dich aber ganz schön gebeutelt und nicht nur alleinig der Unfall, sondern dazu alle resultierenden Folgen
Ich weiß ja nicht wie Du bisher alles durchgestanden hast und wie Du Dich gewehrt hast, aber alleine wirst Du dies so nicht schaffen.
Einen Anwalt solltest Du da auf jedenfall hinzuziehen.
Solltest Du einem Sozialverband oder eben dem VDK angehören so könntest Du dies dort einmal besprechen, ansonsten wäre echt eine rechtliche Hilfestellung bestimmt von Nöten.
Ich hoffe sehr, dass andere Bandis, welche da Erfahrungen am eigenen Leibe bereits verspürt haben, sich noch melden und mit einem guten Tipp aufwarten werden.
Drücke Dir die Daumen, dass eine gute Wende in Deinem Fall eintritt und Du mal ein wenig Licht zu sehen bekommst, denn das was Du da beschreibst ist ja schon recht grotesk und sollte so auf keinen Fall stehen bleiben!
Viel Erfolg auf ganzer Linie .... daumendrückt

parvus
Bobbylein
12 Jan 2006, 08:26
Hi Sven!
Auch ich möchte dich herzlich Willkommen heißen!
Hast du mit deinen Ärzten schon Mal über einen Rentenantrag gesprochen? Dies scheint mir die einzige Lösung, vor allem wg der finanziellen Absicherung.
Okay, du wirst ausgesteuert, bekommst dann AA-Geld, evtl später Hartz 4. Um dies zu verhindern sollte man eben einen Rentenantrag stellen. Bei positiven Bescheid wird einem meist für die Dauer von 2-3 Jahren die Rente gewährt. Eine Umschulung wird man in deinem Alter wohl eher nicht einleiten.
Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Bobby
Zwenni
12 Jan 2006, 16:42
Hallo Zusammen,
Danke für die Antworten und Anteilnahme.
Zum Thema Rentenantrag:
Teilerwerbsunfähigkeitsrente käme in meinem Fall in Betracht - hier würde ich dann monatlich ca. 500 Euro abzüglich Kranken- und Rentenversicherungsanteil erhalten. (Teilerwerbsunfähigkeitsrente beträgt 50% der Erwerbsunfähigkeitsrente bei jetzigen Anspruchszeitpunkt).
Mein Anspruch auf ALG 1 bewegt sich in etwa bei der 2 1/2 maligen Höhe !!!
Aufgrund der Renteninanspruchnahme würden mir darüberhinaus 7 Jahre Beiträge zur Altersrente (mit 65) fehlen.
Somit wäre ein solcher Rentenantrag finanziell ein Disaster für mich!
Nach meiner Information kann dieser Rentenantrag vom AA aber gefordert werden (bei Berufsunfähikeit) und somit erlöschen Leistungen des AA.
Hartz 4 erhalte ich aufgrund meiner geschilderten persönlichen Verhältnisse definitiv nicht.
Da ja von der BG ein Rentenanspruch rückwirkend zum 18.12.2004 abgelehnt wurde, klage ich dagegen. Hier hoffe ich dann, dass über das Sozialgericht und einem unabhängigen Gutachten mein Rentenanspruch positiv beschieden wird.
Bekanntermaßen sind Wartezeiten beim Landessozialgericht von 3 - 4 Jahren durchaus keine Seltenheit.
Also Alles in allem mehr als ungünstig für mich und ich weiß nicht wie ich mich am Besten verhalte. Ich finde es nur traurig, das ich nach 41 beitragspflichtigen Berufsjahren mit einer Altersrente auskommen muß, die weder meinem Verdienst (und somit meinen Einzahlungen) entspricht noch wirklich Sicherheit für die Zukunft bringt.
Letztendlich habe ich noch Glück das mir das Ganze in meinem Alter erst passiert ist. Als 20- oder 30- jähriger in so einem Dilemma (geringer Rentenanspruch etc.)zu stecken ist bei weitem schlimmer zu sehen.
Da kann ich letztendlich froh sein, dass es überhaupt etwas gibt (man soll ja auch immer positiv denken - auch wenn es schwer fällt).
Vieleicht hat ja noch jemand einen Ratschlag für mich.
Viele Grüße Sven
murmel
12 Jan 2006, 17:34
Halöchen
Bist du der Meinung dass du Nochmahls arbeiten gehen könntest? Dein AG1 bekommst du wenn du dich Gesund schreiben läst. Wirst du Krank bei der Arbeitslosigkeit stehen dir 6Wochen Krankengeld zu bei einer anderen Erkrankung .Danach wieder von die restlichen Wochen von der Krankenversicherung !Da wo die Krankenkasse bezahlt bist du nicht mehr Arbeitslos! Es giebt auch Möglichkeiten ohne Abzüge.
murmel
Zwenni
12 Jan 2006, 19:40
Hallo murmel,
was das Arbeiten betrifft: ja, ich würde gern wieder arbeiten gehen, gesundheitlich und vom MDK so formuliert, ist das zwischen 3 - 6 Stunden täglich möglich. Hierbei müßte es sich dann um eine körperlich leichte Tätigkeit handeln, die einen Wechsel zwischen stehen,laufen und sitzen ermöglicht.
In meiner Tätigkeit als Kraftfahrer ist auch nach Aussage des MDK keine weitere Beschäftigung möglich. Dazu kommt noch, das eine LKW-Führerscheinverlängerung nicht mehr möglich ist.
Was die erneute Krankengeldzahlung (bei Arbeitslosigkeit) durch die KK betrifft, wurde mir durch meine zuständige Bearbeiterin bereits mitgeteilt, dass wenn der Fall eintreten sollte (länger als 6 Wochen krank) sofort eine Begutachtung durch das MDK erfolgt.
Dies fasse ich sicher zu recht als Drohung auf und das Gutachterergebnis (MDK) steht somit auch schon zum jetzigen Zeitpunkt fest!!
Was sind denn das für Möglichkeiten ohne Abzug ?? Es wäre nett wenn du mir dazu Ratschläge geben könntest.
Viele Grüße Sven
Zwenni
01 Feb 2006, 23:39
Hallo Zusammen,
erstmal möchte ich mich für die Anteilnahme und Infos hier bedanken.
Abschließend möchte ich kurz berichten wie ich nunmehr verfahren bin und das Bestmögliche (zumindest finanziell) für mich, im wahrsten Sinne des Wortes: herausgeschlagen, habe:
Meinem Widerspruch zur Begutachtung durch das MDK wurde stattgegeben. Es wurde darüberhinaus eine Berufsunfähigkeit festgestellt. Hierdurch wurde ich rückwirkend (und somit seit dem Arbeitsunfall 2004) (durchgehend) Arbeitsunfähig geschrieben.
Gleichzeitig teilte mir die KK "vorsorglich" mit, das mein Anspruch auf Krankengeld im April 2006 erlischt.
Nach dem erfolgreichen Widerspruch meldete ich mich Arbeitslos, konnte somit die auslaufende Regelung des Anspruches auf ALG1 von 2 Jahren und 3 Monaten noch in Anspruch nehmen (neu: nur noch 18 Monate-in meinem Alter).
Hierzu zählte auch die 284iger Regelung (keine Verpflichtung zum Nachweis von Bewerbungen-Arbeitssuche).Weiterhin habe ich Anspruch auf 4 Monate Restkrankschreibezeit.
Die Mitarbeiter der KK waren etwas ungehalten als ich die Formulare für das Arbeitsamt zur Ausfüllung brachte-wiederum eine Bestätigung meiner richtigen Vorgehensweise.
Zum Thema Teilerwerbsunfähigkeitsrente (alt: Berufsunfähigkeitsrente). Diese beträgt ca. 50% der zum Zeitpunkt errechneten Altersrente. In meinem Fall wäre das eine Summe, die ein Mitmensch, welcher 50 Jahre Sozialhilfe bezogen hat, um einiges höher erhalten hätte.
Vorsicht war hier auch geboten, sich nicht krankgeschrieben auf dem AA zu melden. Die Herrschaften dort sind dann ganz schnell und verpflichten einen zum Teilerwerbsunfähigkeitsrentenantrag und eben dem geschilderten finanziellen Ergebnis. Damit ist das AA nicht mehr Leistungspflichtig und die Statistik sieht auch wieder schöner aus.
Zum Thema VDK:
Bereits bei meinem Kurklinikaufenthalt wurde ich auf diesen Verein hingewiesen und es lag auch reichlich Werbematerial aus(Kostet alles Geld).
Parallel hatte ich mich im dortigen Forum um Hilfe bemüht. Offensichtliche Moderatoren (ich denke mal dann auch Mitarbeiter) geben dort etwas eher rätzelhafte Tipps.
So wurde mir unter anderem ans Herz gelegt, mit der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises meinen Anspruch auf Teilerwerbsunfähigkeitsrente zu bekräftigen.
Fakt ist aber, dass der Rententräger nur über eigene Gutachter solche Ansprüche prüft. Gutachten von Kurklinik, Hausarzt, MDK oder SBA werden komplett negiert und erfüllen keine Anspruchkriterien.
Manchmal hatte man auch den Eindruck sich mit Mitarbeitern einer KK zu unterhalten.
Ist aber meine ganz persönliche Meinung.
Mein Ergebnis konnte ich letztendlich nur dadurch erzielen,dass ich die Möglichkeit hatte, Mitarbeiter vom Landesarbeitsamt und eines Rententrägers persönlich zu befragen.
Viele Grüße
Hallo Zwenni,
hast Du
a. eine private Unfallversicherung?
b. wie willlst Du weiter vorgehen in Richtung Unfallfolgen?
Der Doc welcher Dich operiert hat, kann doch sicher den Ursprung für die OP bestätigen. Auch wenn er Geld kostet, wirst Du ohne Anwalt nicht durchkommen.
Ein Anwalt kann eventuell den Klageweg vor dem Landgericht verhindern.
Dir hilft im Endeffekt nur eine Ausgleichzahlung für die Zeit Deiner Regulären
Restlebensarbeitszeit. Dies unter der Prämisse, dass bei weiterer Verschelchterung die Kosten übernommen werden.
Schreibt sich alles sehr leicht. Fakt ist aber, dass wenn Du keine vernünftige Beratung einholst, gehst Du unter. Und die Beratung bei einem guten Anwalt kostet auch nicht die Welt.
Ich bin ja in der Personenbeförderung tätig. Habe meinen Angestellten aber
neben der betrieblichen Rechtschutzversicherung eine private Rechtschutz- und Unfallversicherung von Anfang an empfohlen.
Damit ist man zumindest ein Stück weit abgesichert.
In Deiner Sparte des Transportgewerbes ist es genauso wichtig. Hast Du sowas?
Grüßle
Hansi
Zwenni
03 Feb 2006, 00:23
Hallo Hansi,
zu a:
ja ich habe eine private Unfallversicherung-hier ist der momentane Stand folgender: Unfallmeldung und ärztliche Gutachten fristgemäß eingereicht.
Hierzu erfolgte eine Begutachtung durch einen Chirurgen, welcher von der Unfallversicherung beauftragt wurde.
Laut diesem Gutachten belaufen sich die Unfallfolgen auf eine Schädigung von 40%.
Trotz diesem Gutachten wird eine Zahlung verweigert. Begründung: Abnutzungserscheinungen an der WS. Dem eigens beauftragten Gutachten wird in den Angaben widersprochen und Aussagen des Arztes wie: beginnende Einengung ... wird als stark vorhandene Einengung bezeichnet.
Der Versicherung ist sicher bekannt, das das zuständige Sozialgericht Termine nicht vor 2009 vergibt und sieht das ganz entspannt. Die Möglichkeit das sich der Anspruch auf natürliche Weise erledigt ist bei meinem Alter von 58 Jahren auch nicht von der Hand zu weisen.
zu b:
Der OP Bericht liegt mir vor, es wurde auf Traumafolge operiert und abgerechnet (wesentlich teurer).
Die Berufsgenossenschaft verweigerte mir einen entsprechenden Rentenanspruch mit der Begründung: meine jetzigen (seit dem Unfall vorliegenden) körperlichen Einschränkungen/Probleme wären kein Resultat des Unfalls. Auch hier wäre eine Vorschädigung der Grund.
Hierzu habe ich nach langer Suche einen Anwalt gefunden (seines Zeichens Arztsohn und 5 Jahre als Sozialrichter tätig) und verklage die BG.
Der VDK empfiehlt hier auch zum Beispiel einen Rechtsanwalt mit Fachgebiet Medizinrecht in Anspruch zu nehmen und bietet solche in einer Liste auch an.
Die Fachgebietsbezeichnung Medizinrecht gibt es aber erst seit 2 Jahren und ein Anwaltsstudium dauert so ca. 5 Jahre.
Rechtschutzversicherung habe ich auch (Hausbesitzer) und bin somit zum Glück nicht Vorschusspflichtig.
Bis auf eine Berufsunfähigkeitrente bin ich Versicherungstechnisch bestens versorgt. Wegen der Berufsunfähigkeit bin ich dem Irrtum erlegen, das hierfür die BG zuständig ist.
Versicherungen sind auch eine feine Sache, solange kein Anspruch entsteht. Mir sind aus meinem Bekanntenkreis etliche Fälle bekannt wo letztendlich immer ein Richter entscheiden mußte. Da ja mittlerweile 99% der Klageführenden an den Sozialgerichten Hartz4- Empfänger sind, kommen dann diese Wartezeiten zustande.
Bei meinem Arbeitgeber hatte ich nicht das Glück einen wie dich "erwischt" zu haben. Nach dem Unfall (Sattelauflieger mit Zugmaschine umgekippt - Fahrerhaus auf der Fahrerseite komplett zerstört - ganzes Fahrzeug Totalschaden - bereits geschildert) wurde von meinem AG weder ein Notarzt noch Polizei verständigt. Das ist der BG auch bekannt und wird nicht weiter verfolgt.
Viele Grüße Zwenni
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