Hallole
@ Milka
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geht ich stark davon aus, dass der Befund von deinem Rheumaarzt trotzdem ans Gericht kommt. Denn wenn dein HA oder SA angeschrieben wird. Wird er den Befund mit beilegen müssen.
Wenn ich das nicht wünsche, dann habe ich die Möglichkeit die Ärzte auf die Schweigepflicht zu verweisen.
Dazu kann Mine ihren Ärzten ein Schreiben zukommen lassen, dass man dieses Schreiben des RA nicht weiterleitet.
Und dem SG gegenüber würde ich diesen Arzt dann auch natürlich als Behandler nicht weiter benennen.
Mine muss für sich abwägen, ob in dem Bericht auch positiv etwas über ihre Diagnosen zu lesen ist und nur das mit der Psyche und dem Arbeiten sie um Kopf und Kragen, um die EMR ggf., bringt und sie es als schadhaft ansieht.
Positiv ist der Hinweis allemal nicht, doch wie gesagt, ich kenne den ganzen Befund nicht und kann es so nicht einschätzen, wie man ihn anderweitg für sich noch gut verwenden kann.
@siobhan
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Schmerzen sind subjektiv. Sie sind nicht objektiv messbar und können sich bei Funktionseinschränkungen und körperlicher Belastung sehr schnell ändern.
Mittlerweile sind Schmerzen auch messbar, zumindest hat man in Studien über MRT des Hirns gute messbare Erfolge erzielt, Schmerz messbar darzustellen.
Praktische und schulmedizinisch verwertbare Anwendung findet es noch nicht, daher bleibt es immer noch bei der subjektiven Selbsteinschätzung des Patienten und muss von den Ärzten auch so dokumentiert/aufgezeichnet/eingeschätzt und geglaubt werden.
Schmerz reagiert verschiedenartig und ist auch beeinflussbar.
Dabei zählen nicht nur die beiden von dir dargelegten Störfaktoren, sondern auch eine psychische/seelische Belastung/Beeinträchtigung wirkt nachweislich schmerzauslösend und -verstärkend.
@ Mine
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Man hat organische Beschwerden und trotzdem wird man in die Psycho-Schiene gesteckt.
So direkt darfst und sollst Du das mal nicht interpretieren, das macht Dich zusätzlich nur noch unsicher und verstört.
Für das SG wird folgende Frage sehr wichtig sein und ggf. sich auch kompliziert gestalten, nämlich: was hat was ausgelöst.
Um das herauszufinden, wäre ein gerichtlich angeordnetes unabhängiges psychiatrisches Gutachten m. M. nach sinnvoll.
Mein gerichtlich bestellter Psychiater-Gutachter hat seine Arbeit richtig klasse gemacht und auch auseinanderklamüsert, was man unter Psychosomatik und was man unter einer somatoformen Schmerzstörung mit Fehlregulation der Psyche zu verstehen hat.
Mine, Du hast es nicht in der Hand, wie Gutachter oder das SG entscheiden, Dukannst nur koordinierend bleiben.
Ich würde mich auf jedenfall schnellstmöglich in eine MMST begeben, denn auch hier lagen meine Erfahrungen nur positiv drin.
Von dort hat man bei mir nämlich auch eingegriffen und mir im laufenden Verfahren zur EMR sehr geholfen.
Toi, toi, toi

parvus