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Komplette Version Rausgeschmissen wegen Bandscheibenvorfall

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MARI
Zitat
Ich denke mal, dass du da auch angegeben hast, dass du was an der Bandscheibe hast, denn das musst du.


Warum das denn??? Wenn's nicht unbedingt im Straßenbau ist und er kein GdB von mehr als 30% hat?
Tankgirl
Huhu N1ceOne, wink.gif

Zitat
nebenbei schon beworben habe und 2 zusagen hab


Das Finde ich Toll, sind ja schon mal super Aussichten für Dich.

klatsch.gif klatsch.gif klatsch.gif

Lass' den Kopf nicht hängen...

Liebe Grüsse Anja sonne.gif
Heidi
Huhu N1ceOne,

ich kann mich Mari nur anschließen, Deinen GdB brauchst Du nur mitteilen, ab 50 %.

Schön das Du 2 positive Bewerbungen hast, da kann man Dir ja jetzt nur die daumen.gif drücken,
dass es klappt.

Weiterhin alles Gute für Dich.

Liebe Grüße

wink.gif Heidi
Lady
Dass das nicht angegeben werden muss ist falsch!

Jede Krankheit, welche die Arbeit des Arbeitnehmer in unzumutbarer Weise für den Arbeitgeber beeinträchtigt, muss angegeben werde, insbesondere chronische Erkrankungen, wenn sie nicht ausgeheilt sind. Ein Bandscheibenvorfall kann jede Arbeit beeinträchtigen, ist chronisch und heilt nie aus.

Bekommt der Arbeitgeber das Verheimlichen später raus, darf er fristlos kündigen.

Lady

Sinnola
Hallo,
danke für die GdB-Info. Allgemein würde mich mal Eure Meinung dazu interessieren, ob die Feststellung eines GdBs auch Nachteile für einen persönlich haben kann?

Lg,
Sinnola
MARI
@ Lady!

Dem kann ich nicht zu stimmen. Wenn ich momentan einen Bürojob annehmen würde, ohne das ich einen GdB hätte, würde ich meine OP nicht angeben. Das hat nix mit Verheimlichung zu tun, weil es mir mom. einfach gut geht. Wo bleibt die Gleichberechtigung, schließlich kann es jeden treffen und wie sind da die Chancen überhaupt einen Job zu bekommen.
Bin nicht in der Situation, aber auch das Draufpochen mit der Akzepanz der Chronischen Krankheit finde ich auch übertrieben. Ich bin versteift, weiß das es nicht rückgängig zu machen ist, aber mein Leben will ich einfach so normal wie möglich Leben.

Mari
Harro
Moin moin,
wie immer haben beide Seiten a bisserl Recht,aber nur a bisserl tongue.gif

Aber es gibt ja gesetzliche Vorschriftn darüber.


Kleiner Auszug aus den Ganzen
Zitat
Um zu verhindern, dass der AN seine gesamte Persönlichkeit zu Markte trägt, hat die Rechtsprechung das Fragerecht des AG beschränkt. Er hat nur einen Anspruch auf Informationen, an denen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis ein "berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse" besteht (z.&nbs;B. Bundesarbeitsgericht, BAG NZA 1986, 739; BAG DB 1987, 1049). Betrifft eine Frage dieses Interesse nicht, so wird dem AN ein "Recht auf Lüge" zugestanden. Dieses Recht besteht auch im Hinblick auf gesundheitliche Verhältnisse. Mögliche zulässige gesundheitliche Fragestellungen sind solche nach einer Beeinträchtigung oder Krankheit, durch die die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder wiederkehrend eingeschränkt ist, nach ansteckenden Krankheiten, die Kunden oder Kollegen gefährden können, sowie krankheitsbedingte absehbare längere Arbeitsunfähigkeitszeiten, z.&nbs;B. durch Operation oder Kur.


Kompliziertes Feld das Ganze, nachzulesen hier:
https://www.datenschutzzentrum.de/material/...nd/gsarbeit.htm


Harro winke.gif
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Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter