Hallo Bente
Leider ja !
Er würde dann deine nächst Abrechnung Kürzen und sich das Geld
von der KV holen bzw . darauf aufmerksam machen das der Leistungs Anspruch gegenüber der KV liegt und nicht beim ARBG !
Wenn du dir sicher sein möchtest das das nicht passiert könntest du bei deiner KV anrufen !
Da währen wir natürlich wider bei den schlafenden Hunden die wir eigentlich nicht wecken wollten .
Aber wen dann irgendwann deine Abrechnung gekürzt wird mit der Aussage dir das Geld von der Kasse zu holen das da neu zu Beantragen ist dir ja auch nicht so dolle mit geholfen .
Das Geld wird dir ja erstmal fehlen und du weißt ja aus Erfahrung das es erst einmal eine Zeit dauert.
Also vielleicht doch mal bei deiner KV anrufen ?
Ich denke nicht das die sich mit deinem ARBG in Verbindung setzen ,sondern ich glaube eher das die ja auch froh sind wenn sie erst mahl nichts zahlen müssen !
Aber wie gesagt das kann dir nur deine KV sagen wie du am besten da mit umgehst !
Vielleicht kannst du über eine gute Freundin Freund einfach nur mahl so weil Freund xyz das eben mahl gerne wissen möchte weil hat Freundin der ist es eben so ergangen hat mich (xyz)
gefragt daher wollte ich (xyz) mahl gerne o wissen ob das so ist ?
Nur sonn Gedanke !
(ich glaube du weißt was ich meine oder )
Liebe Grüße Lemmi