Hallo Manni,
mir hatte man beim Sozial Verband gesagt, dass man bei so einem Gutachter, gleich einen Erinnerungsbericht schreiben sollte, wie man untersucht und behandelt wurde und diesen an den Leistungsträger (LVA, BfA) schicken, mit der Begründung, dass die Untersuchung wohl nicht richtig gelaufen ist, im nachhinein kann man hinterher nicht viel machen.
Vielleicht versuchst Du es mal, bevor der Bericht von der Gutachterin bei der LVA ist.
Liebe Grüße
Heidi