Also,
wenn man jetzt gesetzlich versichert war, und sich anschließend freiwillig versichert (nicht zu verwechseln mit privat versichert), zahlt man den jeweiligen Prozentsatz der Kasse.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist bei allen Kassen gleich.
Das heisst: Die Grenze, bis zu der Pauschal gezahlt wird, liegt bei etwa 1800 € (ich meine es sind 1.817 € , weiß es aber nicht ganz genau).
Wenn man z.B. eine ICH-AG oder kleine Firma gründet, kann man bis zu dieser Grenze verdienen, und zahlt immer den gleichen Beitrag (bei mir sind es mit Solidaritätszuschlag bei der AOK etwa 270 €).
Sollte das Einkommen über die Beitragsbemessungsgrenze gehen, zahlt man nach.
Erstattet wird natürlich nichts unterhalb dieser Grenze

, war klar.
Wenn man nur 10 € im Monat verdient, zahlst Du....
Übrigens sind die gesetzlichen Kassen verpflichtet JEDEN Patienten aufzunehmen, das meint : AOK; DAK; BEK und wie sie alle heißen MÜSSEN Euch nehmen.
Wenn man starkt rückengeschädigt ist, wie wir Bandis, kann man eine private total vergessen, da wird einen keine Kasse mehr nehmen, und es ist auch Vorsicht geboten.
Sollte man Angaben verschweigen, und die Kasse kann beweisen, daß Vorschädigungen da waren, zahlt man nicht nur die Kasse selbst, sondern auch alle Arztrechungen. Also Vorsicht !

Hansel