Hallo,
für alles gibt es auch eine Antwort bei der KBV, diese ist gültig für alle!
Und richtig ist, dass du am Folgetag bei deinem Arzt für eine Folgebescheinigung erscheinen musst.
http://www.kbv.de/html/1150_18128.phpLG,
ronja
Schnütchen
18 Jul 2016, 07:39
Hallo,
ich habe das auch gerade alles durch da ich auch erst in Reha war.......
wenn du Mittwoch entlassen wirst, reicht es wenn du Donnerstag beim HA bist.
Schicke einen Schein an die KK, den anderen an den Arbeitgeber, den 3.ten behältst du selbst.
Gruß...Ute
Stefan77
18 Jul 2016, 11:36
Hallo Gerd,
auch wenn die KK Dir das so gesagt hat, würde ich auf jeden Fall am Mittwoch noch zum Arzt gehen und die AU verlängern lassen.
Ich hatte 4 Monate kein Geld für meine Familie weil ich einen Tag zu spät war.
Mir wurde das am Telefon von der KK auch anders erzählt.
Geh bitte lieber auf Nummer sicher!!
Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
seit 01.01.2016 bestehen neue Richtlinien.
Gegen die kann sich keine Krankenkasse verwehren.
Schau dir hierzu meinen Link an.
Es hilft nichts, wenn man hier die Pferde scheu macht.
Gruß Ronja
Schnütchen
18 Jul 2016, 13:30
Hallo,
das würde ich aber auch sagen.....
ich bin selbst betroffen gewesen, weiß es aus erster Hand.
so wie Ronja es schreibt ist es.....
Weniger wäre manchmal mehr....sach ich da nur...
Gruß...Ute
Hallo,
ist es denn auch so, dass pro Krankmeldung nicht länger als ein Monat, also wenn ich am 30.6 eine Krankmeldung bei der KK einreiche, darf sie nicht länger als 29.7 ausgestellt sein, muss immer einen Tag vor dem Ausstelldatum enden???
So ist mit das bei der KK gesagt worden...Kann das aber im SGB nirgens finden.
L.G.
Doro
Hi Doro,
nein, dass ist nicht so, zumindest nicht bei meiner KK, ich habe auch schon Krankmeldungen von 5 oder 6 Wochen gehabt, in der Regel schreibt mein Doc mich immer 5 Wochen krank.
Ich weiß aber von ihm auch, dass das nicht alle KKs tolerieren und als es noch den Auszahlungsschein gab, waren es bei mir auch nur 4 Wochen.
Mops74
18 Jul 2016, 20:34
Hallo,
von meiner Krankenkasse habe ich es im Januar schriftlich bekommen, daß ich am Tag des Ablaufes der AU mir eine neue besorgen muß. Und das war nach dem 01.01.2016.
@milka:
Es darf keine AU mehr rückwirkend ausgestellt werden, auch nicht bis zu 3 Tage. Damit macht sich der Arzt strafbar, wenn das herauskommt.
LG Mops
Hallo Juna
Vielen Dank für die Antwort👍🙋
Leider hat mein KK eine neue AU gefordert und mitgeteilt, dass sie kein Krankengeld zahle sonst😳🙄
Muss ich das Spiel wohl mitspielen...
L.G
Doro
knut1956
19 Jul 2016, 09:01
Hallo an alle,
es geht doch auch der andere Weg. Ich hatte meinen Hausarzt angerufen und ihn gebeten mir den Schein auszustellen. Meine Frau hat ihn dann abgeholt. Und alle waren zufrieden. Warum immer nur kompliziert. Bei mir war Reha ende ein Freitag. Am Donnerstag habe ich angerufen und mein Arzt füllte den Schein aus.
Gruß Knut
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