"Wir denken eher, dass die RV die Reha nicht bewilligt hat. Weil, es ja sein könnte, dass die Rehaklinik wie so viele andere Gutachter auch eine Erwerbsunfähigkeit sieht"
Wer ist in dem Fall bitte mit "Wir" gemeint?
Kannst du das bitte näher erläutern?
Und wieso soll die Rehaklinik, in der du noch gar nicht warst weil, wie du schreibst, die Reha durch die DRV nicht bewilligt wurde, wie die vielen anderen von dir benannten Gutachter ebenfalls eine Erwerbsunfähigkeit sehen?
Entweder du stellst einen EMR-Antrag damit das eindeutig auch zur Feststellung kommen kann, die vielen Gutachten auch alle Gehör finden, ob eine Leistungseinschränkung dahingehend vorliegt und Erwerbsunfähigkeit besteht, oder es passiert von alleine nichts.
Wenn die DRV das jetzt bereits auch so sieht, dann würde sie dir m.E. nahelegen/dich auffordern einen Rentenantrag zu stellen, oder dich zur Reha schicken um anschließend den Rehaantrag in einen Rentenantrag umzuwandeln.
Ohne einen Rentenantrag der durch dich gestellt werden muss, wird alleine niemand eine EMR aussprechen, denn dazu könnte man dich nicht zwingen.
Man kann lediglich gutachterlich festhalten, dass die EM gefährdet sei.
Was dann aber in der Regel die DRV veranlasst, nach dem Prinzip Reha vor Rente zu handeln und dich zur Reha schicken ... Außer der Sachverhalt wäre mehr als eindeutig ... Dann sind wir wieder oben angelangt, man würde dir nahelegen den EM-Antrag zu stellen.
So schließt sich der Kreis!
Anders sind mir die Vorgehensweisen einer Feststellung zur EMR nicht bekannt.
Was du schreibst ist für mich nicht schlüssig.

Ich lasse es mir aber gerne von dir erklären... danke!
Grüßle parvus
