
ich habe kurz Deine Beiträge (auch die im anderen Thread) nun überflogen und dabei gar nicht lesen können, dass man bereits eine neurologische Abklärung herbeigeführt hat.
Bevor man an eine OP oder zig unnötige konservativen Behandlungen denkt, sollte auch eine neurologische Abklärung stattfinden.
Was Du so bisher vom Schmerzverlauf geschildert hast, muss eine eindeutige Ausschlussdiagnostik im Vorfeld dahingehend erfolgen, woher die Taubheiten im Bein/Ferse/Wade etc. herrühren, welche Nervenbahn bereits tangiert/angegriffen oder sogar schon geschädigt ist, warum Du z.B. auch das Bettnässen gespürt hast und vor allem, für den Arm, ob ein Karpaltunnelsyndrom gegeben ist!
Was nutzt ein MRT-Bild und ein Befundbericht, wenn diagnostisch noch viele Unklarheiten vorliegen und wie will man dabei therapeutisch ansetzen, wenn Schmerzen und Aussfallerscheinungen wechselnd vorliegen.
Und noch etwas, Bewegung ist in der Regel immer noch die beste Therapie, da die Gelenke von den Bewegungsabläufen leben, von daher, auch wenn es Dir beim Liegen gut zu gehen scheint, so wird es Dich auf Dauer nicht weiterbringen.
Und eine länger anhaltende AU-Schreibung wird Dein Arzt, so denke ich, nicht lange befürworten, da wird sich bald die KK/der med. Dienst einschalten und ihm und Dir Druck machen, ausser der Arzt hat eine handfeste Diagnose vorliegen, die er auch beim medizinischen Dienst begründet bekommt.
Daher schau zu, dass in der AU- Zeit möglichst vieles an Therapien und Diagnostik auch erfolgen kann.
Bedenke bei allem aber auch, eine AU für eine Erkrankung kann man längstens 78 Wchen ausschöpfen, dazu zählen dann alle AU-Zeiten, sowie auch KH oder Klinik-/Rehaufenthalte usw. und diese wiederum in einem Zeitfenster der letzten drei Jahre.
Ganz schnell sind dann die Ansprüche auf Lohnfortzahlung/Krankenkengeld vorbei ... und was kommt dann?!?
Wer weiß also heute schon was in den kommenden drei Jahren noch so mit dem Rücken passiert, somit auch mit den Krankentagen gut haushalten und nicht leichtfertig in Anspruch nehmen, wenn man evtl. doch versuchen kann seinem Job, evtl. unter diversen Umstellungen verschiedener Arbeitsabläufe/Hilfsmaßnahmen, nachzukommen.
Dein Arbeitgeber sollte evtl. wissen, wie es um Dich bestellt ist, damit er Dir u.U. auch Möglichkeiten/Erleichterungen beim Arbeiten einräumen kann.
Alles Gute
