Rehabilitationssport / Funktionstraining ist etwas ganz anderes und
diesen beginne ich ab 8. Oktober
zu BG-Lasten (auch die GKV würde es bezahlen).
Und zwar sind es zunächst 50 Einheiten / 18 Monate.
[Rezeptierbar auf demselben Bogen sind auch 120 Einheiten / 36 Monate
für 19 besondere Erkrankungen; sowie 28 Einheiten Richtwert zur Stärkung
des Selbstbewusstseins behinderter oder von Behinderung bedrohter Mädchen
und Frauen]
Ich habe 1/2 Jahr auf einen dieser begehrten Plätze gewartet
und habe Rehasport als Kombination Gruppe + Bewegungsbad
(je 1 x pro Woche).
Gesetzesgrundlage ist § 43 Abs. 1 Satz 1 SGB V
in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX,
analog für die BGen das SGB VII,
so wahr ich den Sachverhalt von dem mir hier vorliegenden
von dem Kostenträger bewilligten "Antrag auf Kostenübernahme für
Rehabilitationssport [oder Funktionstraining]; R. / F. werden von den Krankenkassen
insbesondere mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt.
Ärztliche Verordnung für R. / F. ..." hierhin abschreibe.
Dies ist ein grün-roter doppelseitiger DIN-A 4- Vordruck,
davon sind die roten Felder für Rehasport.
Muss mir noch "Turnzeug"

endlich los.
LG,
Gibbus
