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ich werde den montag fragen. dann warte ich den bscheid von der rente ab.
sollte die rente nicht weiter gewährt werden Kann ich dann gegen diesen Bescheid widerspruch einlegen
sollte die rente nicht weiter gewährt werden Kann ich dann gegen diesen Bescheid widerspruch einlegen
Ich würde auch abwarten, wie der neue Bescheid aussehen wird, vielleicht erübrigen sich alle Gedanken und Du bekommst die Rente weiter bewilligt.
Leider sind solche Berichte für uns widersprüchlich, dass man bei gleichzeitiger AU in seinem Beruf jedoch vollschichtig in einem anderen arbeitsfähig ist ... aber auch nicht zu ändern, da man nicht nur nach seiner Leistungsfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf beurteilt wird, sondern die Frage nach einer weiteren Berufsfähigkeit sich grundsätzlich nach "dem allgemeinen Arbeitsmarkt" richtet.
Die AU gilt für den Moment, die Arbeitsfähigkeit jedoch ist die Prognoseaussage für die Zukunft.
Wenn die Prüfung dahingehend verlauten lässt, dass man hierbei noch vollschichtig sein könnte, dann ist hier dem MD der DRV natürlich die Möglichkeit offeriert der Rente nicht mehr zuzustimmen.
Sie könnten Dir z.B. eine nach Deiner Ausbildung/erworbenen Fähigkeiten im Arbeitsleben und Deinem Leistungsvermögen entsprechende Tätigkeit benennen.
Aaaaaber, soweit muss es nicht kommen, wenn der MD der DRV es anders sieht und den Aussagen im Rehabericht so nicht zustimmt, da doch erhebliche Einschränkungen, bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit, vorliegen.

Somit kann ich Dir nur empfehlen, dass Du die Pferde nicht ganz scheu machst und abwartest, wie man entscheiden wird.
Du hast, nach Zusendung des Bescheides, innerhalb von 4 Wochen die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen!
Manchmal kommt es anders als man denkt (ich habe es erlebt), denke ersteinmal positiv!

Alles Gute
