dann versuche ich mal deine Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Der MDK ist ein medizinischer Dienst, der wohl auch Gutachten erstellt ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. Hier im Forum gibt es dazu auch einen extra Link. Schau mal unter Krankenkassen und MDK oder auch in dem Bereich Versorgungsamt. Ich denke da werden Fragen diesbezüglich besser beantowortet bzw. dort stehen eine Menge Informationen zur Verfügung.
Was die Rechtschutzversicherung betrifft, so hast du bislang ja noch keinen Rechtsstreit vom Zaun gebrochen. Die Versicherung tritt nur in Kraft, wie du schon sagtest, wenn du drei Monate nach Abschluss der Versicherung, eine Rechtsangelegenheit behandeln willst. Allerdings würde ich dazu noch mal vorher einen Anwalt oder eine Versicherung selber befragen, wenn es jetzt um dein aktuelles Problem geht, denn den BSV hast du ja schon und die Überlegungen wie wann was zu machen ist.
Ich bin mir recht sicher, dass du von deiner Versicherung bezüglich der BUZ eine Kopie des Originalvertrages erhalten musst. Denn das wäre ja auch der Fall, wenn du z.B. einen Wohnungsbrand hast und alle Untelagen im Feuer vernichtet worden wären. Da musst du dir dann ja auch alle Vericherungen usw. neu organisieren.
Und dann noch mal zur Buz. War wohl ein Missverständnis. Ich habe die BUZ noch nicht beansprucht, bin noch voll und ganz im Arbeitsleben. Meine Ausführungen hatten sich auf meine Vertragsklauseln bezogen.
Die Buz wird bewilligt wenn ich in meinen jetzigen Beruf nicht mehr tätig sein könnte. Dazu müsste ich natürlich vorher dies schriftlich bestätigt bekommen. Und dies wäre in meinem Fall ein Amtsarzt bzw. der ärztliche Dienst in unserer Behörde (da ich Beamtin bin) bei dir wäre es der MDK. DAs kann sich durchaus mal über einen längeren Zeitraum hinstrecken. Aber in dem Monent wo dir bestätigt wird, dass du in deinem Job nicht mehr arbeiten kannst, muss die Versicherung (also ich beziehe mich immer auf meine, da ich ja deine Vertragsklauseln nicht kenne) zahlen. Wobei der MDK auch gut und gerne mal bestätigt, dass du in deinem Beruf arbeitsfähig bist, obwohl du vorher von drei behandelnden Ärzten eine andere Aussage erhalten hast, und die Gutachten von Ärzten nicht anerkannt werden. So ging es einer guten Freundin von mir, die sich zwei Jahre mit MDK, Arbeitsamt usw. rumschlagen musste, denn keiner wollte etwas zahlen (sprich Leistungen, Krankengeld). Sie zog vors Arbeitsgericht und bekam recht. Aber dazu wäre eine Rechtsschutz schon von Vorteil und die würde ich an deiner Stelle so oder so abschließen. In unserem Lande kann das nicht schaden.
Besorge dir ersteinmal deine Versicherungspolice und prüfe genau was du abgeschlossen hast und dann kannst du dir alles andere überlegen.
So lieber Michael, ich hoffe ich konnte dir mit meinen Ausführungen etwas helfen. Ich bitte eventuell vorhandenen Buchstabensalat zu entschuldigen. Bin zu müde um jetzt noch Tippfehler zu sehen

Ein gutes Nächtle und liebe Grüße Heike