Hallo Angie,
ja, ich kann mir vorstellen, dass das mit den einzelnen Untersuchungen etwas verwirrend für Dich ist und dann ist da ja auch noch dir Frage, welche Untersuchungen nun wirklich Sinn machen.
Ich versuche es Dir mal zu erklären.
Der Begriff "Funktionelle Bildgebung" sagt lediglich aus, dass die Aufnahmen nicht nur in der sonst so üblichen Neutralstellung der Gelenke ausgeführt wird. Bei dieser form der Bildgebung handelt es sich um dynamische Aufnahmen. Das bedeutet, dass die Gelenke in unterschiedlichen Bewegungspositionen aufgenommen werden.
Bei Funktionsaufnahmen der HWS werden dann zum Beispiel Aufnahmen angefertigt in (maximaler) Rotationsstellung (Drehung des Kopfes), Lateroflexion (Seitneigung des Kopfes), Inklination (Beugung, "Kinn auf die Brust") und Reklination (Streckung, "Kopf in den Nacken").
Um eine seitliche Instabilität (durch Riss oder Überdehnung der seitlichen Haltebänder und Gelenkkapseln C1/C2) festzustellen sind vor allem die Aufnahmen in Seitneigung und Rotation sehr wichtig. Diese aufnahmen müssen dann auch unbedingt mit weit geöffnetem Mund gemacht werden, da nur dann der Übergang Kopf-Hals gut sichtbar wird. Gut sehen kannst Du das zum Beispiel auf dem Röntgenbild, welches sich unter meiner Vorstellung befindet. Dieses Bild wurde mit einem C-Arm Röntgengerät unter Durchleuchtung gemacht. Solche C-Arm Röntgengeräte stehen meist in OP-Sälen. Mit ihnen kann man besonders gut das Bewegungsverhalten zweier Wirbel gegeneinander beurteilen. Die Aufnahmen können hierbei direkt auf einen Bildschirm übertragen werden und schon während der Bewegung des Kopfes kann der Radiologe so die Bilder wie eine Art Film auf dem Bildschirm mitverfolgen und ansehen.
Nun habe ich dir schon eine mögliche Version der funktionellen Bildgebung vorgestellt, nämlich die der funktionellen Röntgenaufnahmen (Aufnahmen nach Sandberg).
Es besteht aber auch die Möglichkeit, funktionelle Aufnahmen mit einem CT-Gerät und /oder einem MRT-Gerät anzufertigen.
Auf den funktionellen Röntgen- und CT-aufnahmen lässt sich zwar eine Verletzung von knöchernen Strukturen und eine mögliche Instabilität als solches feststellen, aber der Radiologe kann keine definitive und objektive Aussage über den Zustand der Kapseln und Gelenkbänder (Ligamente) aussprechen.
Genau hier liegt dann der Vorteil des funktionellen MRT, da bei diesem Verfahren der Bildgebung nicht nur die knöchernen (kalkhaltigen) Gewebestrukturen sichtbar gemacht werden können, sondern eben auch alle Weichteile im Körper (z.B. Bänder, Kapseln, Muskeln, Blutgefäße, Bandscheiben.....).
In Deutschland ist es aber meines Wissens nach so, dass ein funktionelles MRT keine Kassenleistung ist und man es somit in aller Regel nach selber zahlen muss. Es ist also nicht ganz billig. Auch das funktionelle CT wird meines Wissens nach oft nicht bezahlt. Ich habe aber auch schon von Fällen gehört, wo die Krankenkasse nach vorheriger Genehmigung im Sonderfall die Kosten doch übernommen hat.
Also sollte man es auf jeden Fall versuchen.
Die funktionellen Röntgenaufnahmen hingegen sind eine ganz normale Kassenleistung, sofern man sie nicht gerade bei einem Privatarzt machen lässt. Für meine funktionellen Röntgenaufnahmen, die in der Uniklinik Frankfurt /Neuroradiologie gemacht wurden, musste ich keinen Cent zahlen und die Überweisung habe ich ganz einfach von meinem Hausarzt bekommen.
Ich kann Dir eben leider nur sagen, wie das in Deutschland ist.
Zitat
ich habe mehrmals schon sachen gewollt, wie mri, neurologie und so (alte ärztin)...aber sie fands nie nötig. auch der jetzige arzt (hat wenigstens gleich die röntgen machen lassen) hat bisher noch nichts gesagt.
Wie Du ja sicher in meiner Vorstellung gelesen hast, war das bei mir 7 lange Jahre auch der Fall.
Dieses nachlässige, verharmlosende Verhalten der Ärzte hat in meinem Fall enorme gesundheitliche Folgen nach sich gezogen unter denen ich teilweise nun wohl bis an mein Lebensende leben muss.