Hallo Helmut,
es ist fast richtig, die DRV bezieht sich auf den letzten Rehaentlassungsbericht, in dem stand, dass ich wohl nach der anstehenden OP wieder voll erwerbsfähig wäre (aber nicht mehr in meinem Beruf).
Der Gutachter vom Arbeitsamt meinte, auf jeden Fall 1/2 Jahr AU, danach könne man weitersehen. Die Sachbearbeiterin meinte schon, es komme ganz selten vor, dass die Ärzte vom Arbeitsamt etwas anderes sagen, als die DRV. Auf meinem Bescheid steht aber nicht ALG nach §125, sondern §117, dazu habe ich ein Schreiben über die Nahtlosigkeitsregelung nach §125 bekommen (weiß nicht, ob das normal ist?)
Der Gutachter, der vom Gericht beauftragt wurde, war eher verwundert, dass ich keine Rente bekomme.
Eine AHB war nach der OP nie im Gespräch. Nach der OP ging es mir auch erst sehr gut. Die Beschwerden, die ich vor der OP gehabt habe, sind weg, aber kurze Zeit später habe ich ganz starke Schmerzen, so ziemlich den ganzen Rücken entlang bekommen (u. jetzt macht mein Bein auch wieder Probleme). Erst bestand der Verdacht auf eine Infektion, das hat sich aber nicht bestätigt. Dann hat der Arzt versucht etwas gegen die Schmerzen zu tun und jetzt meint er, es solle erstmal abgeklärt werden, woher die Beschwerden kommen, denn es wird nicht besser, eher schlechter und alle aktiven Versuche scheiterten.
Viele Grüße,
Chilli