@Ischias,
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@Barbara: Da liegt wohl das übliche Mißverständniss vor. Erstens hat die Vorwölbung höchstwahrscheinlich rein gar nichts mit den noch vorliegenden Taubheitsgefühlen zu tun. |
Ich denke, daß dort kein Mißverständnis vorliegt und die unabhängige Meinung von mehreren Neurochirurgen, einen Sportarzt in der AHB und einem Orthopäden ausreicht, um die Taubheit auf der Wadenaußenseite und in den Zehenspitzen mit der Vorwölbung von L5/S1 in Verbindung zu bringen. Die Lage Oberschenkelrückseite/Wadenaußenseite/Knöchel außen/ Zehenspitzen des "großen Zehs" ist nach Auskunft besagter Ärzte typisch für L5/S1.
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Der Begriff der Vorwölbung wird von Radiologen gerne bemüht, hat aber mit durch Nervenkompression bedingten Ausfällen in der Regel rein gar nichts zu tun. Eine Vorwölbung mag einen Nerven vielleicht berühren aber sicher nicht drücken. Also hat eine Vorwölbung in den wenigsten Fällen krankheitswert, erst recht nicht, wenn es sich um eine operierte Bandscheibe handelt. |
Ich habe erwähnt, daß die Op L4/L5 betraf, die Vorwölbung jedoch eine Etage tiefer liegt. Eine Bandscheibe kann nicht gleichzeitig vorgewölbt und entfernt sein. Deshalb wundert mich obige Äußerung.
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Zweitens hast Du vor der Op hoffentlich ein Gespräch mit dem Operateur oder Stationsarzt/ärztin geführt in der Dir gesagt wurde, daß die Op mit sehr gutem Erfolg den akuten Schmerz nimmt und eine Zunahme der bereits vorhandenen Ausfälle verhindern kann. Sämtliche zum Zeitpunkt der Op vorhandenen Ausfälle können bleiben! Das ist ein Punkt den alle Patienten vor der Op wissen sollten, trotzdem vergessen ihn die meisten wieder und meinen etwas sei bei ihnen nicht richtig gelaufen... |
Der Grund für die Op war eine Parese, nicht die Taubheit. In diesem Sinne,
Barbara.