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wi-ro
Hallo Puscheline,

QUOTE (puscheline @ 13.11.2006, 10:00)
Stimmt es eigentlich, dass wenn man wenigstens 30% Schwerbehinderung hat, dass das Versorgungsamt einer Kündigung durch die Firma dann erst zustimmen muss? Das die Firma mir also nicht mehr einfach so kündigen kann?


das ist einer der wenigen Vorteile eines Schwerbehinderten-Ausweises,
Ab 30% mit Gleichstellung erhöhter Kündigungsschutz, das heist, das Dein AG die nur mit Zustimmung der "Fürsorgestelle" kündigen kann, des weiteren "muss" Dein und Dein Behindertenvertrauensmann (Behindertenbeauftragter) BR sich bei Dir im Fall einer Kündigung besondere Unterstützung zu kommen lassen.
Dein AG muss "beweisen" das Du die Arbeit eines anderen in dem Bereich nicht ausführen kannst.

Gerald winke.gif
puscheline
Hallo Gerald winke.gif

Danke für Deine schnelle Antwort.

Dann will ich mal schnell den Antrag fertigstellen und abschicken. Wer weiß wie lange das so dauert bis eine Antwort kommt.

Hoffe ja, dass ich 30% bekomme. Habe einen operierten Vorfall in LW4/5 einen Vorfall in LW5/S1 und eine Vorwölbung in LW3/4. Außerdem seit einigen Wochen massive Probleme mit der HWS. Dort war ich am Samstag zum MRT. Am Dienstag kann ich die Bilder abholen.

So langsam sehe ich wirklich aus wie ein Zombi smhair2.gif . Mag mich nicht mehr schminken oder schick machen, weil mir einfach die innere Einstellung dazu fehlt. Wenn man vor lauter Schmerzen sich nicht bewegen mag, mag man sich halt auch nicht "schick" machen. Geht mir jedenfalls so, leider!

Drückt mir bitte die Daumen, dass ich wenigstens bei meinem Machtstreik mit der der Firma einen Trumpf aus dem Ärmel ziehen kann / könnte. Natürlich wäre 50% das Beste, aber zur Zeit wäre ich auch mit 30% schon mal zufrieden.

Gru0 Puscheline
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Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter