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Bonnkirch |
Geschrieben am: 09 Mai 2018, 13:05
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 26.706 Mitglied seit: 04 Jul 2017 |
Hallo Bandis
gestern Abend lief im ZDF ein interessanter Beitrag über die Möglichkeit seine Rechte ohne Anwaltskosten bei Schadenersatzansprüchen gelten machen zu können. Gesetz soll laut angehängten Beitrag Oktober auf dem Weg gebracht werden. Das Gesetz steht im Zusammhang mit der Dieselabgasaffäre gegen VW. Verfahren laut Gesetzeentwurf sieht vor, dass ein Musterklageverfahren von Verbänden etc. (nicht Privatpersonen) beim Gericht z. B. jetzt in unserem Fall bei Schädigungen durch Materialversagen Klage auf Schadensersatz etc. Eingereicht wird. Bedingung bleibt aber bei der Zulassung als Sammelklage das eine bestimmte Anzahl von Geschädigten vorliegen muss. Das Gericht prüft dann die Zulässigkeit der Musterfeststellungsklage. Wird diese zugelassen, können sich weitere Geschädigte in das sogenannte Klageregister eintragen lassen. Wird der Forderungen auf Schadensersatz durch das Gericht für die Geschädigten entsprochen, haben dann nur die im Register eingetragenen Anspruch auf Entschädigung. Alle anderen Geschädigten die nicht registriert waren, müssen dann über einen Anwalt oder anderen Rechtsvertreter unter Angabe des Beschlusses der Sammelklage ihre Schadenersatzansprüche gelten machen. Hier ist der Artikel https://www.t-online.de/nachrichten/deutsch...uf-den-weg.html Gruss Christina |
Bonnkirch |
Geschrieben am: 18 Okt 2018, 11:45
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 26.706 Mitglied seit: 04 Jul 2017 |
Hallo Bandis
das Gesetz ist vom Bundestag verabschiedet wurden und tritt zum 01. November in Kraft. :klatscht Gruß Christina |