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Marion70 |
Geschrieben am: 18 Mai 2017, 11:48
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9 Mitgliedsnummer.: 26.262 Mitglied seit: 17 Dez 2016 ![]() |
Hallo Zusammen,
was passiert eigentlich wenn man während der Rehabilitation eine Kündigung bekommt von seinem Arbeitgeber und somit keine Möglichkeit der Widereingliederung besteht. Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht? Vielen Dank für eure Antworten. M.V. Bearbeitet von Harro am 18 Mai 2017, 20:00 |
Stefan77 |
Geschrieben am: 18 Mai 2017, 17:13
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.007 Mitgliedsnummer.: 24.929 Mitglied seit: 07 Aug 2015 ![]() |
Hallo,
primär ist es nun wichtig sich persönlich arbeitslos zu melden. Oder bist Du weit weg in Reha? Ob die Kündigung rechtens ist, ist eine andere Frage. Grüße Stefan |
Alex1976 |
Geschrieben am: 18 Mai 2017, 18:09
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 221 Mitgliedsnummer.: 24.337 Mitglied seit: 21 Feb 2015 ![]() |
Hallo Marion,
die Arbeitslosmeldung kannst Du unkompliziert telefonisch erledigen. Ganz anders verhält es sich mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld. Das wird Dir aber auch am Telefon erklärt, wenn Du Dich telefonisch arbeitslos meldest. Bzgl. der Kündigung ist folgendes zu beachten: Wie groß ist der Betrieb, in dem Du gearbeitet hast. Besteht ein Betriebsrat? Wie lange bist Du dort schon beschäftigt? Aus welchen Gründen wurde gekündigt? Betriebsbedingt oder gar personenbedingt? Ggfls. macht es Sinn, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Hierfür ist unbedingt die entsprechende Frist zu beachten: Sie beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Beispiel: Die Kündigung ist Dir am 18.05.2017 zugegangen. Die Frist zur Erhebung endet somit am 08.06.2017. Liebe Grüße Alex |
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