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Alex1976 |
Geschrieben am: 07 Jul 2016, 11:08
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 221 Mitgliedsnummer.: 24.337 Mitglied seit: 21 Feb 2015 ![]() |
Hallo meine Lieben,
seit 18.05. bin ich aufgrund eines zweiten LWS-BSV (L5/S1), der am 01.06.2016 operiert wurde, arbeitsunfähig krankgeschrieben. Zwischenzeitlich erfolgte die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses. Bereits im letzten Jahr hatte ich eine medizinische Reha wegen des ersten operierten BSV. Mein Neurochirurg ist jetzt ratlos. Eine Wiedereingliederung bei mir ist ja mangels Arbeitsplatz nicht (mehr) möglich. Meine Physiotherapeutin sieht mich künftig eher nicht mehr am Schreibtisch als Rechtsanwaltsfachangestellte mit überwiegend sitzender Tätigkeit (Phonotypie, also fast nur Schreibarbeiten am PC). Mein Neurochirurg macht dazu allerdings keine konkrete Aussage. Er meinte nur, dass er bei einer Anfrage der Krankenkasse angeben müsse, dass er mich für leichte Tätigkeiten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt als arbeitsfähig ansehen müsse, nicht jedoch für meinen zuletzt ausgeübten Beruf als Rechtsanwaltsfachangestellte. Was bedeutet das für mich? Was würdet Ihr mir empfehlen? Einen Antrag auf medizinische Reha oder eher berufliche Reha? Ratlose Grüße Alex Bearbeitet von Alex1976 am 07 Jul 2016, 11:27 |
Jürgen73 |
Geschrieben am: 07 Jul 2016, 14:04
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 5.472 Mitgliedsnummer.: 4.536 Mitglied seit: 29 Jan 2006 ![]() |
Hallo Alex,
stelle bei der DRV einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. So hast nur einen Antrag. Was die DRV dann bewilligt weiß ich natürlich nicht. |
Juna5 |
Geschrieben am: 07 Jul 2016, 15:03
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 256 Mitgliedsnummer.: 25.749 Mitglied seit: 07 Mai 2016 ![]() |
Hi Alex,
auch ich habe einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben/ Arbeitserprobung laufen, da ich ebenfalls keine Widereingliederung machen kann, wg. Jobverlust. Dazu muss ich sagen, Du brauchst massig Geduld, ich habe den Antrag im November gestellt, im März dann einen Widerspruch eingelegt und jetzt noch immer nichts gehört, es nervt mich ungemein, weil ich will gerne arbeiten, von null auf hundert schaffe ich aber nicht, geschweige denn, dass ich so lange sitzen kann. Bei mir läuft nächstes Jahr auch das Krankengeld aus, und es kommt immer näher, ich muss mich ja auch noch bewerben. Falls Du den Antrag stellst, hoffe ich, dass Du an schnellere Sachbearbeiter gerätst. Ich würde an Deiner Stelle, einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen, weil die med. Reha mich nicht arbeitsfähiger gemacht hat. |
Ronja |
Geschrieben am: 08 Jul 2016, 08:22
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 569 Mitgliedsnummer.: 3.722 Mitglied seit: 09 Nov 2005 ![]() |
Hallo,
Wie schon geschrieben wurde, stelle einen Antrag für Teilhabe am Arbeitsleben. Das kann länger dauern, muss aber nicht. Es kommt auch immer drauf an, bei welcher DRV du deinen Antrag stellen musst. Bei mir ging alles immer recht zügig. Teilhabe am Arbeitsleben das erste Mal im März 2006 beantragt, im Sommer hatte ich die Zusage. Im Oktober die Einladung zur Arbeitserprobung. Im April 2007 begann meine Umschulung. Dieses Jahr habe ich nun im Januar nochmals Teilhabe am Arbeitsleben gestellt für einen höhenverstellbaren Schreibtisch. Dieser wurde innerhalb 3 Wochen genehmigt. Ggf. wäre das auch eine Möglichkeit für dich, in deinem Beruf weiter zu arbeiten wenn du entsprechende Mittel dafür bekommst. Leichte Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt heißt, dass du für wechselnde Tätigkeiten bei denen du nicht schwer heben musst, arbeitsfähig bist. Hast du eine medizinische Reha gemacht? Meine Erfahrung ist, wenn ein Antrag über eine Rehaeinrichtung gemacht wird, dass die schneller bzw. auch öfter genehmigt werden. Wenn du noch keine gemacht hast, wäre das eigentlich jetzt das erste, was ich beantragen würde. LG, ronja Bearbeitet von Ronja am 08 Jul 2016, 08:22 |
Alex1976 |
Geschrieben am: 08 Jul 2016, 17:43
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 221 Mitgliedsnummer.: 24.337 Mitglied seit: 21 Feb 2015 ![]() |
Hallo Ronja,
genau das ist eben die eigentliche Frage. Medizinische Reha oder direkt Teilhabe am Arbeitsleben. Wenn ich das im Netz richtig gelesen habe, kann man es auch so machen, dass zuerst eine medizinische Reha erfolgt und im Anschluss daran dann die Teilhabe am Arbeitsleben, was ja mehrere Möglichkeiten beinhaltet (Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber, berufliche Hilfsmittel (wofür man aber wiederum einen Arbeitgeber haben muss), Berufsfindung und ggfls. Umschulung. Meine Überlegung ging jetzt dahin, dass ich nochmal eine medizinische Reha beantrage und dann ggfls. über den Sozialen Dienst der Reha-Einrichtung dann die Teilhabe am Arbeitsleben. Meine größte Sorge dabei ist allerdings, dass der Reha-Antrag in nen Renten-Antrag umgedeutet werden könnte, weil ich ja schon im vergangenen Jahr eine medizinische Reha gemacht hatte. Grübelnde Grüße Alex |
Ronja |
Geschrieben am: 08 Jul 2016, 18:07
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 569 Mitgliedsnummer.: 3.722 Mitglied seit: 09 Nov 2005 ![]() |
Hi Alex,
Zwischen der Med. Reha und der evtl. erneuten Reha war ja eine op. Von daher würde ich mit dem Doc Rücksprache halten. Eine Med. Reha ist ja doch weitaus günstiger als eine berufliche. Ich sehe auf dem Weg mehr Chancen. Kann aber auch genauso umgekehrt besser sein. Hast du evtl. eine Zweigstelle der drv in der Nähe? Dann könntest du dich evtl dort mal beraten lassen. LG, Ronja |
Erdmännchen |
Geschrieben am: 08 Jul 2016, 19:49
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 555 Mitgliedsnummer.: 22.006 Mitglied seit: 25 Apr 2013 ![]() |
Hallo,
Du hast nach jeder weiteren OP an der WS einen grundsätzlichen Anspruch auf eine AHB. Dies sollte der Sozialdienst im KH wissen, vom Gesetzgeber bestimmt. Ich würde dir auch anraten zunächst eine Reha zu absolvieren und in der Reha deine berufliche Zukunft und Umorientierung zu besprechen. Der Sozialdienst weiss was für Möglichkeiten und Hilfestellungen für dich in Frage kommen würden. Zudem wird so in der Form auch nicht gleich einen Rehaantrag gestellt werden. Ich sage immer einen Schritt nach dem anderen. Viel Glück Kerstin |
milka135 |
Geschrieben am: 08 Jul 2016, 20:06
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PremiumMitglied Silber ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.553 Mitgliedsnummer.: 22.958 Mitglied seit: 14 Jan 2014 ![]() |
Hallo Alex,
hierzu: Meine Physiotherapeutin sieht mich künftig eher nicht mehr am Schreibtisch als Rechtsanwaltsfachangestellte mit überwiegend sitzender Tätigkeit (Phonotypie, also fast nur Schreibarbeiten am PC). muss ich dich fragen: Ob du dir vorstellen könntest, deine Arbeit an/mit einem sogenannten Stehstuhl zuverrichten? Dazu noch ein höhenverstellbarer Tisch. Du könntest ja, auch so zwischen normalen Stuhl, Stehstuhl und laufen wechseln. Was dann zumind. teilw. unter welchelde Tätigkeiten/Haltung zuverbuchen ist. Denn wzb.: in einem Rehabericht, Gutachten,... wird dir bestimmt auch die Standartempfehlung: "leichte - mittelschwere Tätigkeiten mit welchelden Tätigkeiten und Haltung" gegeben. Liebe Grüße, Milka :; |
Juna5 |
Geschrieben am: 09 Jul 2016, 08:42
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 256 Mitgliedsnummer.: 25.749 Mitglied seit: 07 Mai 2016 ![]() |
Hi Alex,
bei mir war das so, dass ich nach der Versteifung keine AHB bekommen habe, sondern Monate später eine psychosomatische Reha, die laut RV eine psychosomatisch/ orthopädische Reha sein sollte. Der Bericht wurde so formuliert, dass ich jetzt extreme Probleme damit habe, die berufliche Reha genehmigt zu bekommen, deshalb mein Rat es lieber sofort anders zu versuchen. Bisher habe ich halt auch noch keine Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen, dabei rennt mir die Zeit davon :( |
Alex1976 |
Geschrieben am: 11 Jul 2016, 10:26
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 221 Mitgliedsnummer.: 24.337 Mitglied seit: 21 Feb 2015 ![]() |
Hallo Ihr Lieben,
zunächst vielen Dank für Euren Input! Grundsätzlich kann ich mir natürlich vorstellen, an einem Steharbeitsplatz zu arbeiten. Ob sich dies aber tatsächlich so umsetzen lässt, gerade in Bezug auf Schreibarbeiten, ist für mich nicht absehbar. Ziel eines Steharbeitsplatzes sollte ja sein, dass man sich etwas bewegt und nicht wieder statisch am Tisch steht. Bei den Schreibarbeiten ist es aber so, dass ich Diktate z.B. mit einem Fußpedal steuere. Dafür brauch ich dann mindestens meinen rechten Fuß, so dass ich wiederum nicht viel Bewegungsspielraum haben werde, wenn Ihr versteht was ich meine. Wie das allerdings in der Praxis tatsächlich aussieht, weiss ich natürlich nicht, da ich auch keine/n Berufskollegin/-en kenne, der so arbeitet. Ich hab heut nochmal telefonisch Rücksprache mit meiner Krankenkasse gehalten. Auch mein Sachbearbeiter sieht zunächst eine medizinische Reha für sinnvoll an und geht nicht davon aus, dass eine Umwandlung erfolgen wird. Der Reha-Antritt sollte nach Möglichkeit jedoch zeitlich noch etwas rausgezögert werden. Ob und inwieweit dann Teilhabe am Arbeitsleben von dort aus beantragt werden kann, soll ich dann während der medizinischen Reha mit dem dortigen Sozialen Dienst und dem Reha-Arzt abklären. Der Krankenkassen-Sachbearbeiter wird mir nun die erforderlichen Formulare für den Reha-Antrag zusenden. Zudem empfahl er mir, nach Genesung in den Bereich öffentliche Verwaltung zu gehen, da die Arbeitgeber dort sozialer eingestellt wären als Anwaltskanzleien und es dort wesentlich leichter sei, leidens- bzw. behindertengerechte Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen. Ich warte dann jetzt mal die Unterlagen ab und werde weiter berichten. Wenn alles wieder so gut und schnell läuft wie im vergangenen Jahr, hab ich wieder innerhalb von 14 Tagen Bescheid was die Bewilligung betrifft. Ich schöpfe jedenfalls Hoffnung! Liebste und motivierte Grüße Alex Bearbeitet von Alex1976 am 11 Jul 2016, 10:27 |
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