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HundKatzeMaus |
Geschrieben am: 19 Apr 2016, 20:03
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 25.474 Mitglied seit: 30 Jan 2016 ![]() |
Guten Abend,
ich werde nächste Woche am Mittwoch meine AHB nach meiner Versteifungs OP antreten und hätte dazu noch ein paar Fragen über den Ablauf.... Der Sozialdienst im Krankenhaus hat die Beantragung der AHB übernommen und mich in der Klinik angenmeldet. Von der Klinik habe ich auch schon vor zwei Wochen eine Zusage / Terminbestätigung bekommen. Ich habe den Termin bestätigt und alle gewünschten Unterlagen hin geschickt. Mich wundert aber, dass ich von der Deutschen Rentenversicherung noch nichts gehört habe - sollte ich von dort nicht auch noch eine Zusage für die Kostenübernahme für die AHB kommen ? Ich habe keine Ahnung wie so etwas abläuft, es ist die erste AHB die ich machen darf. Eine weitere Frage habe ich zur AU während der AHB. Mein Hausarzt hat mich bis zum Antritt der AHB AU geschrieben. Bekomme ich dann in der AHB die anschliessende AU ? Danke für eure Hilfe, Grüße HundKatzeMaus |
Stefan77 |
Geschrieben am: 19 Apr 2016, 21:02
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.007 Mitgliedsnummer.: 24.929 Mitglied seit: 07 Aug 2015 ![]() |
Hallo,
es kommt darauf an welche Rentenversicherung für Dich zuständig ist. Wenn Du bei der RV Bund in Berlin bist, dann kann man die AHB ohne Zusage antreten. Die AHB wird im Nachhinein von der AHB Institution abgerechnet. Bei der RV Land muss die Beantragung vorab genehmigt werden. Das gleiche Procedere bei z.B. dem Irena Programm. So wurde es mir von der RV erklärt. Ich habe mich immer über die Zeit der AHB krankschreiben lassen. Zur Sicherheit falls die AHB abgebrochen wird. Tu Dir selbst den Gefallen und hör auf Deinen Körper in der AHB. Nur Du bestimmst das Tempo und die Intensität. Grüße und viel Erfolg, Stefan |
HundKatzeMaus |
Geschrieben am: 19 Apr 2016, 21:22
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 25.474 Mitglied seit: 30 Jan 2016 ![]() |
Hallo Stefan,
danke für die Info. Für mich ist die Rentenversicherung in Berlin (Bund) zuständig. Ich habe gerade im Internet noch gelesen, dass bei einer Zusage der Rentenversicherung der Sozialdienst, das Krankenhaus und die Rehaklinik informiert werden, der Patient wurde nicht aufgeführt. Ebenfalls habe ich gelesen, dass die Rentenversicherung innerhalb von zwei Wochen den Vorgang bearbeiten muss. Diese Zwei Wochen waren gestern vorbei, vielleicht bringt ja die Post diese Woche noch etwas vorbei..... ich wohne fast am A... der Welt, da dauert alles ein bisschen länger :rolleyes: Ich werde diese Woche auch noch mal beim Sozialdienst im Krankenhaus nachfragen, ob die von der Rentenversicherung schon was gehört haben. Vielleicht können die mir auch wegen der AU weiterhelfen. Mein Hausarzt war der Meinung, dass die Rehaklinik für die AU zuständig ist. Langsam werde ich in der AHB auf jeden Fall machen - schnell geht eh noch noch gar nichts :D Ich werde mich auch zu nichts drängen lassen und mich nur nach meinem Gefühl einbringen. Schönen Abend noch, HundKatzeMaus |
Stefan77 |
Geschrieben am: 20 Apr 2016, 06:34
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.007 Mitgliedsnummer.: 24.929 Mitglied seit: 07 Aug 2015 ![]() |
Hallo,
ich bin auch beim Bund. Meine letzte AHB wurde im Januar beantragt vom Krankenhaus für Anfang Februar. Die Bewilligung von der RV kam bei mir Ende Februar an :D Denk dran das Übergangsgeld zu beantragen falls noch nicht geschehen. Aber das wirst Du bestimmt vom Sozialdienst bekommen haben. Ich habe das Übergangsgeld erst nach 4! Schreiben Ende März überwiesen bekommen. Grüße Stefan |
HundKatzeMaus |
Geschrieben am: 20 Apr 2016, 07:58
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 25.474 Mitglied seit: 30 Jan 2016 ![]() |
Guten Morgen,
Übergangsgeld ... ??? ich glaub ich muss dringend mal mit dem Sozialdienst telefonieren. Danke für die Info ! Grüße, HundKatzeMaus |
Erdmännchen |
Geschrieben am: 20 Apr 2016, 12:14
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 555 Mitgliedsnummer.: 22.006 Mitglied seit: 25 Apr 2013 ![]() |
Hallo,
du rufe nicht beim Sozialdienst sondern direkt beim DRV Bund. Du bist über den Zeitraum über die Rehamaßnahme versichert und erhälst aufgrund dessen Übergangsgeld. Diese Bescheinigung von der DRV werden Unterlagen von dir angefordert wie z.B. Entgeldbescheingung von deinen Arbeitgeber und für die Krankenkasse. Die bist während der Rehamaßnahme über die DRV versichert und erhält aufgrund dessen Übergangsgeld. Aber du muss unbedingt darauf achten, dass du direkt nach der Reha also am Entlassungstag direkt zu deinem behandelnden Arztes wieder eine AU ausstellen läßt. Es darf auf keinen Fall eine Lücke entstehen ansonsten zahlt dir die KK kein Krankengeld. LG Erdmännchen |
Mops74 |
Geschrieben am: 20 Apr 2016, 13:45
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 58 Mitgliedsnummer.: 25.294 Mitglied seit: 03 Dez 2015 ![]() |
Hallo,
meine AHB für Februar 2016 wurde im Dezember beantragt, den Bescheid von der Reha-Klinik hatte ich nach 4 Tagen, von der DRV im März!!! Auf das Übergangsgeld für 10 Wochen (!)warte ich bereits seit 8 Wochen. Auf Nachfrage dort, oh, man hätte vergessen es zu bearbeiten!!! Eilantrag wurde rausgegeben. Das paßte wohl dem Sachbearbeiter dort nicht und er fand prompt einen Grund es noch länger hinauszuzögern. Habe am 11.03. (Freitag)vom behandelnden Arzt unterschreiben lassen, daß ich am 14.03. (Montag)mit der Wiedereingliederung anfange. Der Arzt hätte das erst am 14.03. unterschreiben dürfen, ich hätte es mir an dem Wochenende ja noch überlegen können mit der Wiedereingliederung. Dabei hatte mir der Sozialdienst der Reha sogar geraten, das eine Woche vor Wiedereingliederung hinzuschicken. Habe eine korrigierte Fassung hingeschickt und es passiert nichts........ Überlege grad rechtlich vorzugehen, bekomme immerhin über 2000€ von denen!!! Und jetzt sind die noch am streiken!!!! Bin ich froh, daß ab nä. Woche wieder Gehalt kommt. LG Mops :winke |
HundKatzeMaus |
Geschrieben am: 20 Apr 2016, 19:18
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 25.474 Mitglied seit: 30 Jan 2016 ![]() |
Hallo,
Mops74 - oh :vogel ich hoffe mal, du bist die Ausnahme von der Regel und das bei dir ist kein normaler Ablauf. Ich habe mich noch mal ein bisschen eingelesen und festgestellt, dass ich theoretisch noch drei Wochen in der Lohnfortzahlung bin und ich deshalb etwas Luft habe, dass Übergangsgeld zu beantragen. Erdmännchen - danke für die Info mit der AU im Anschluss. Sollte ich am Ende der AHB nicht arbeitsfähig sein, werde ich mich sofort bei meinen Hausarzt melden. Wie war es denn bei euch mit der AU - habt ihr diese in der AHB/Reha bekommen ? LiG, HundKatzeMaus |
Stefan77 |
Geschrieben am: 21 Apr 2016, 07:41
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.007 Mitgliedsnummer.: 24.929 Mitglied seit: 07 Aug 2015 ![]() |
Hallo,
eine AU bekommt man nicht. Aber dem Arbeitgeber reicht eine Bestätigung über die Dauer der Maßnahme. Wie gesagt, der Hausarzt kann Dich auch ruhig über die Zeit krank schreiben. Er hat dadurch doch keinen Nachteil. Wenn die AHB freitags endet musst du zwingend am Freitag zum Hausarzt um keine Lücke zu haben. Und manche Ärzte haben dann um die Uhrzeit zu. Du kannst Dir Infos zur AHB auch auf der Internetseite der Rentenversicherung anschauen. Da ist das ganz gut beschrieben. Grüße Stefan |
HundKatzeMaus |
Geschrieben am: 21 Apr 2016, 08:36
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 25.474 Mitglied seit: 30 Jan 2016 ![]() |
Danke :;
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