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> Zusatzleistungen von Ärzten oft überflüssig, Kritik der Verbraucherzentralen an IGeL
Harro
Geschrieben am: 10 Nov 2015, 16:12


Internet-Tramp
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Moin moin zusammen,
heute in der Zeitung ein Bericht über die sogenannten IgEL (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Kritik der Verbraucherzentralen an IGeL : Zusatzleistungen von Ärzten oft überflüssig

Berlin. (Von Stefan Sauer Wirtschaftsredakteur)
Kostenpflichtige Zusatzleistungen der Ärzte sind oft überflüssig.
Mal abgesehen davon, dass so Patienten zu Kunden und Ärzte zu Verkäufern werden,
sind manche der angebotenen Leistungen sogar gesundheitsschädlich.

Der Begriff signalisiert Seriosität, Kompetenz und Zielgenauigkeit. Individuelle Gesundheitsleistungen – das klingt nach Mehrwert,
nach einem Rundumsorglos-Paket für den mündigen Patienten. Der Werbeeffekt ist kein Zufall.
Denn die kurz IGeL genannten Behandlungen werden nicht von den Krankenkassen bezahlt.
Die Versicherten müssen also erst vom Sinn des Zusatzangebotes überzeugt werden, da sie die Mehrkosten tragen.
So werden Patienten zu Kunden und Ärzte zu Kaufleuten.

Der medizinische Nutzen des Handels ist allerdings oft zweifelhaft, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentralen Berlin,
NRW und Rheinland-Pfalz zeigt. Viele der angebotenen Leistungen sind demnach überflüssig, manche sogar gesundheitsschädlich,
lautet das Fazit des zweijährigen Modellprojekts, das Bundesverbraucherministerium finanziert wurde.
Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke

Ein Beispiel: Nach Recherchen der Verbraucherzentralen (VZ) bieten gut 40 Prozent der Frauenärzte in Berlin auf ihren Internetseiten Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung an, obwohl diese Methode nachweislich eine hohe Zahl falscher Positiv- Befunde aufweist: Krebs wird festgestellt, wo keiner ist. Das führt nicht nur zu erheblichen seelischen Belastungen der Frauen, sondern auch zu überflüssigen Operationen. „Unter dem Strich ist der Schaden größer als der Nutzen“, kritisiert Eva Bell, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin.

Bundesweit würden jährlich 1,5 Milliarden Euro mit IGel umgesetzt. Das Wissenschaftliche Institut des AOK-Bundesverbands (Wido) beziffert den Umsatz zwar auf „nur“ gut eine Milliarde Euro, gelangt mit Blick auf den medizinischen Mehrwert von IGeL aber zu einer ähnlich kritischen Einschätzung. Es bestünden erhebliche Zweifel am diagnostischen und therapeutischen Nutzen vieler Leistungsangebote, heißt es im Wido-Monitor 2015.
Hautkrebs-Screening

Andere Offerten sind den Untersuchungen zufolge zwar sinnvoll, müssten aber eigentlich von den Patienten gar nicht privat bezahlt werden. So stellten die Verbraucherzentralen fest, dass ein Fünftel der Hautarztpraxen, die in Köln von Testanrufern kontaktiert wurden, keine kostenloses Hautkrebsuntersuchung anboten, obschon das Screening zu den Basisleistungen der Gesundheitsvorsorge zählt und von den Kassen finanziert wird.

Allerdings benötigen Ärzte ein spezielles Zertifikat, um ein Hautkrebs-Screening bei den Krankenkassen abrechnen zu können. Viele Mediziner, die das Screening nur als IGeL anböten, verfügten nicht über den notwendigen Qualifikationsnachweis, weiß Verbraucherschützerin Bell. Das aber bedeutet: Manche Ärzte kassieren privat, weil ihnen der notwendige Qualifizierungsnachweis fehlt, um das Screening als Kassenleistung abrechnen zu können. Dass solche Praktiken nicht unbedingt die Versorgungsqualität fördern, liegt auf der Hand.
Sehtest

Ein weiteres Beispiel für eigentlich kassenfinanzierte Leistungen liefern Augenärzte. Rund 40 Prozent aller befragten Praxen verlangten eine im Durchschnitt zehn Euro hohe Gebühr, wenn die Patienten ihre Sehtestergebnisse in schriftlicher Form mitnehmen wollten. Zulässig ist nach Angabe der Verbraucherzentralen allenfalls eine Aufwandsentschädigung von 50 Cent.

Außerdem stellen die Verbraucherzentralen fest, dass zwei Drittel aller kontaktierten Mediziner
vorab nicht über die Kosten der IGeL informierten. Dabei können Patienten die Zahlung sogar verweigern,
wenn sie nicht vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Vertrag einschließlich einer Kostenaufstellung der IgeL abgeschlossen haben.
Sparsam mit Auskünften

Aber wer weiß das schon? Zumal viele Ärzte auch bezüglich anderer wichtiger Auskünfte sparsam sind:
20 Prozent machten bei den Stichproben der Verbraucherzentralen keine Angaben zu den Risiken der Behandlung,
50 Prozent blieben Auskünfte über den angeblichen Nutzen schuldig.

Den fehlenden Sachinformationen steht ein umso ehrgeizigeres Marketing gegenüber:
Annähernd die Hälfte der Anbieter bewirbt die IGeL mit blumigen Formulierungen wie „Rundumversorgung für höchste Ansprüche“.
Nur ein Prozent nennt das Kind beim Namen und spricht von „Selbstzahler-Leistungen“.

Andere Mediziner setzen auf derbere Werbemethoden und drängen ihre Patienten zu einer schriftlichen Erklärung,
der zufolge ein Verzicht auf IGeL „auf eigenes Risiko“ erfolge.
Solche Angstmache sei weder sachlich angemessen noch rechtlich zulässig, betont VZ-Leiterin Bell.

Bei aller Kritik stellen weder AOK noch Verbraucherschützer grundsätzlich den Sinn sämtlicher individuellen Gesundheitsleistungen in Frage.
Allerdings fehlen Regularien und Kontrollen des IGel-Marktes.
„Im Prinzip kann jeder Arzt sich seine IGel selbst zusammenschustern“, sagt Bell.
Mittlerweile seien mehr als 360 unterschiedliche Angebote bekannt.
Daher müsse die Politik den wachsenden IGeL-Markt dauerhaft durch unabhängige Kontrolleure bewerten lassen und gegebenenfalls gesetzlich reglementieren.


Quelle: Tageszeitungen, Mitteldeutsche Zeitung, Kölner Stadtanzeiger


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