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boluin |
Geschrieben am: 11 Nov 2015, 14:18
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 123 Mitgliedsnummer.: 23.339 Mitglied seit: 17 Apr 2014 |
Hallo,
bin ja nun seit einiger Zeit AU und wurde vor knapp 4 Wochen versteift. Etwa zeitgleich wurde ich ausgesteuert. Über die AfA wurde ein Gutachten erstellt, worin steht, dass ich unter 15 Std/Woche arbeitsfähig bin. Hatte ja nun eine Weile nur Auszahlscheine für die KK. Seit ich das Gutachten der AfA habe, hieß es bräuchte ich erstmal keine AU mehr. Nun darf ich nächste Woche eine AHB antreten. Ist eine AU sinnvoll? Oder "reicht" das Gutachten? Man hört ja die wildesten Dinge, von wegen gesund entlassen usw.?! Arbeite eigentlich in der Pflege. Ein erstes Gutachten sagt aus, dass ich das eben nicht mehr soll. Das zweite nun eben unter 15 Std und evtl Rente beantragt werden soll... Bin gerade etwas unsicher, wie ich mich richtig verhalten soll?! Danke schonmal |
paul42 |
Geschrieben am: 15 Nov 2015, 15:14
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PremiumMitglied Silber Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.794 Mitgliedsnummer.: 19.053 Mitglied seit: 18 Jul 2011 |
Hallo boluin
Ich schubs mal deinen Beitrag wieder nach oben weil noch niemand dazu geantwortet hat. Ich gebe dir Recht, manchmal liest man die dollsten Dinger. Eigentlich sollte dir dazu der Leistungsträger der für deine AHB zuständig ist der richtige Ansprechpartner sein. Ich gehe davon das du im Zeitraum der AHB automatisch AU bist aber ich würde es versuchen vorab noch zu klären wie du dich dazu verhalten solltest. Da du bereits durch die KK ausgesteuert wurdest läuft der Leistungsbezug nun über die Agentur für Arbeit, was aber nicht unbedingt bedeuten muss das die AfA auch automatisch Leistungsräger ist. Ein Gutachten der AfA ist keine AU Bescheinigung, aus dem Gutachten geht lediglich hervor das du im zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr als vollschichtig leistungsfähig eingestuft bist. Informiere dich bitte vorab bei der AfA oder deiner KK was zu tun ist, damit für keine Nachteile entstehen. !!!!!!!Was ich aber besionders wichtig finde: Pass bei der AHB gut auf dich auf.!!!!! Deine OP ist noch sehr frisch und die AHB ist für dich auf keinen Fall der Zeitpunkt um nun ein komplexes und umfangreiches Aufbauprogramm zu starten. Eigentlich ist es für dich viel zu früh. Mach sofort Schluss wenn die Anwendung für dich nicht möglich ist und lass dir nicht alles auferlegen. Keine Fango, keine Wärme und keine Massage im Bereich des OP-Fensters und vor allem kein aufbauendes Muskeltraining. Für dich geht es nach so kurzer Zeit nach der OP vorrangig um Schonung und Entspannung. Lass dich bloß nicht darauf ein und glaube nicht das jeder Therapeut der eine Gruppe betreut genau deine persönliche Krankengeschichte auf dem Schirm hat. Für mich ist es völlig unverständlich, warum man dir dazu nach so kurzer Zeit der OP eine solche Herausforderung auferlegt hat. Wenn du von der OP langfristig profitieren möchtest, dann pass wirklich auf dich auf, um nimm die Rückmeldung die dein Körper sendet unbedingt ernst. Dich erwartet möglicherweise ein komplexes Tagesprogramm, was über einen Zeitraum von 2-4 Wochen besteht. Möglicherweise kommst du gerade jetzt einigermaßen über den Tag, das aber ohne körperliche Anstrengung. Du wärst nicht der erste dem eine zeitnahe Reha nichts bringt, sondern alles nur noch viel schlimmer macht. Es gibt keine Übung die den Heilungsverlauf beschleunigt. Die ersten 3 Monate sind absolut tabu, um die Voraussetzung zu schaffen, damit sich eine gute Wundheilung der Narbe entwickeln kann. Jede Reizung der Narbe ist im Moment absolut kontraproduktiv. Deinen Beruf wirst du wahrscheinlich sowieso nicht mehr ausüben können aber die Verantwortung für deinen eigenen Körper trägst du ständig. Also versau dir das OP- Ergebnis nicht durch übertriebenen Ehrgeiz der zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirklich angesagt ist. Dein Arzt hat durch die OP nur den Grundstein für einen Neuanfang gesetzt, alles andere regelt der Körper für sich selbst und dafür nimmt er sich auch die Zeit. Das Ganze erfordert Geduld und Disziplin und es gibt nur einen Versuch für eine gute Genesung. gute Besserung paul42 |
boluin |
Geschrieben am: 15 Nov 2015, 19:14
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 123 Mitgliedsnummer.: 23.339 Mitglied seit: 17 Apr 2014 |
Hallo,
danke erstmal. Ja ich bin wirklich gespannt wie es wird. An sich fühle ich mich schon "fit". Aber ich überfordere mich dann eben auch gerne ??? Da das ganze mit Kinderbetreuung usw sowieso stressig wird, bin ich wirklich gespannt. Habe mir aber wirklich vorgenommen, gaaanz langsam zu machen. Ich hatte schon mal ein Gutachten der AfA, in dem stand das ganze Berufsbezogen. Nun steht drin, allgemein unter 15 Std arbeitsfähig. Gleichzeitig wurde mir "nahe gelegt" Reha oder Rente zu beantragen. Das ganze Schreiben kam am Tag der OP hier an. Hab dann schön meinen Zettel ausgefüllt und dazu geschrieben, dass AHB bereits beantragt ist. Und nun kam diese Woche ein Schreiben, dass mein Antrag für die Reha eingegangen ist :sch Rückruf ergab, dass die AfA wirklich nochmal beantragt hat (Hatte ja unterschrieben, dass sie meine Unterlagen an die RV schicken dürfen). Fiel noch gar nicht auf bei der RV-bis zu meinem Anruf. (Aber die Story nur am Rande) Laut AfA brauche ich ja keine AU-eben wegen diesem Gutachten. Habe mir jetzt nur mal so überlegt, angenommen, ich würde arbeitsfähig entlassen werden oder arbeitsfähig in xy Wochen..Was dann? In die Pflege brauche (und will) ich wohl nicht mehr. Die AfA wird mir da hoffentlich dann keinen Strick draus drehen können!? LG |
milka135 |
Geschrieben am: 15 Nov 2015, 19:37
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PremiumMitglied Silber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.551 Mitgliedsnummer.: 22.958 Mitglied seit: 14 Jan 2014 |
Hallo Boluim,
ohje, da strömt viel jetzt auf dich ein. Als 1. wenn du unter 15 Std./wöchtl. bist. Bist du Arbeitsunfähig. Denn nur wer über 3 Std./tägl. arbeiten darf, ist arbeitsfähig. Entsprechend bist du jetzt voll arbeitsunfähig - voll erwerbsunfähig. Beantrage bis zur entscheidung wer mit Geldzahlung zuständig ist. Arbeitslosengeld 1 und übergebe mit dem Antrag gleich eine Kopie der Gutachten und Aussteuerbescheide mit. Dann weis, dass Arbeitsamt in welcher SCHEISS Lage du bist. Wenn es doof kommt muss du richtige Sozialhilfe beantragen. Denn das Sozialamt ist für die zuständig. Die vollerwerbsunfähig sind, aber keiner zahlen will. Hab´s von 2007 - 2010 durch. Und stecke heute wieder in dem fast dem selben Fall. Evl. macht es auch Sinn, wenn du dir einen Termin beim VdK e.V. machst. Denn allein schäft man es meist nicht dem unrecht Herr zuwerden!!!!!! So lange du in der AHB bist, bekommst du Geld von der Rentenversicherung. 4 Wochen nach einer Versteifung kannst du noch garnicht wieder ARBEITSFÄHIG sein! Ämter u. Rentenversicherungen u. KV neigen gern dazu, denn Gutachterempfehlungen folge zuleisten. Was dann jahrelange vor dem Gericht endet. :r Liebe Grüße, Milka :; Bearbeitet von milka135 am 15 Nov 2015, 19:38 |
knut1956 |
Geschrieben am: 16 Nov 2015, 08:34
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 228 Mitgliedsnummer.: 22.795 Mitglied seit: 02 Dez 2013 |
Hallo und guten Morgen,
ich verstehe auch nicht das man dich schon so früh in eine AHB schickt. Ich musste 3 Monate nach meiner LWS Versteifung warten. Auch nach drei Monaten war die Reha nicht einfach für mich. Gruß Knut |
boluin |
Geschrieben am: 16 Nov 2015, 09:47
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 123 Mitgliedsnummer.: 23.339 Mitglied seit: 17 Apr 2014 |
Hallo,
danke erstmal wieder. Habe ja jetzt ALG1 bekommen, bis zur AHB eben. Und danach geht es lt. denen weiter-ein Anruf würde reichen..?! (Das werde ich ja dann sehen) Wollte nun das genauere Gutachten noch haben, bisher habe ich nur ein Schreiben, in dem steht, dass ich unter 15 Std. arbeitsfähig bin und daher Reha etc. beantragen soll. Was das Gutachten genau aussagt, weiß ich nicht. Hab da nun angerufen, und kann es leider nur persönlich abholen. Bin ja auch so mobil derzeit *NERV* Ich weiß gar nicht recht, wie ich mich in der AHB verhalten soll. Was ich machen soll, was nicht!? Ich meine, an sich geht es mir gut. Wenn ich mich falsch verhalten habe, merke ich das meist erst den Tag danach. Wenn es nach mir ginge würde ich gar nicht gehen. Habe schon so ein Theater mit Kinderbetreuung usw. Allerdings findet der Doc auch, dass es an der Zeit ist, eben wegen evtl. Rente und die AfA "schickt" mich ja ebenso... LG |
Harro |
Geschrieben am: 16 Nov 2015, 13:25
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Internet-Tramp Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin zusammen,
Zitat das man dich schon so früh in eine AHB schickt Wieso früh? "Sie muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen" So stehts in den Vorschriften, sie darf nur unter besonderen Umständen später erfolgen. Ich denk eher das es eine normale Reha über die Rentenversicherung ist um festzustellen ob du überhaupt noch erwerbsfähig bist. Was diese Aussage bekräftigt: "Gleichzeitig wurde mir "nahe gelegt" Reha oder Rente zu beantragen." Mach es einfach, gib dich so wie du bist, in der Reha und verstell dich nicht. Achte allerdings darauf das du dich nicht überlastest. Liebe Grüße Harro :winke |
boluin |
Geschrieben am: 16 Nov 2015, 13:28
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 123 Mitgliedsnummer.: 23.339 Mitglied seit: 17 Apr 2014 |
Hallo,
nein das hier läuft nun als AHB (auf Anraten des Arztes nach 4 Wochen). Eine Reha wurde zeitgleich von der AfA beantragt. Ja, das mit dem Überlasten ist so eine Sache.. *g* Ich werde sehen, wie es läuft. LG |
Andreas 2 |
Geschrieben am: 16 Nov 2015, 16:53
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BoardIngenieur Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 668 Mitgliedsnummer.: 13.300 Mitglied seit: 29 Jan 2009 |
@ Harro,
das mit der Reha etc. ist nach dieser Zeit 4Wo. nicht möglich.Kaum Bewegungsmöglichkeit wegen Schmerzen. Ich wurde in der Uni Köln versteift,da war der Termin frühestens nach 6 Mon.geplant Genau nach den 6 Mon.bekam ich Post von der KK die mich dann dazu aufforderte. Das mit der Rente wurde mir in der Reha auch nahe gelegt.Die ich auch ca. 4 Wo. bewilligt bekam. Gruß Andreas Übrigens das war 2009 evt.gibt es heute Neue Erkenntnisse !! |
murmel |
Geschrieben am: 16 Nov 2015, 21:36
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PremiumMitglied Bronze Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.964 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 |
Hallöchen ihr da :;
Kann mich da nur Harro anschließen! Antrag bei der Rentenversicherung stellen! Nicht vergessen sich Arbeitslos bzw. nach §140 SGB III sich bei der Agentur zu stellen! Warum! Du verlierst sonst deinen Versicherungsschutz! Oder musst sonst die Krankenkassengebühren selber bezahlen!!!!! Das kann kaum einer. @milka135 Als 1. wenn du unter 15 Std./wöchtl. bist. Bist du Arbeitsunfähig. Denn nur wer über 3 Std./tägl. arbeiten darf, ist arbeitsfähig. Entsprechend bist du jetzt voll arbeitsunfähig - voll erwerbsunfähig. So wie du es schreibst ist es nicht ganz Richtig! 0-2:59h= Vollerwerbsunfähig ( unter 3Stunden) Täglich 3-5:59h= Teilerwerbsunfähig ( unter 6Stunden) Täglich ab 6h= Vollerwerbsfähig hier ein Link dazu! http://www.eu-rente.com/ Da gibt es oft einen langen bei der Rentenversicherung! Die Rentenversicherung schließt sich oft den Gutachten des MDK und der Agentur für Arbeit nicht an und lehnen oft die Anträge ab. Dann bleibt einen nur der Weg zum Sozialgericht! Ach so Schreiben per E-Mail sind nicht Rechtsgültig! Wie es per Postbrief –Mail ist weis ich nicht! Auch wen es teuer war ,hab immer post mit Rückwortbestätigung geschickt. Dazu noch Fax! Das war mal wieder es grüßt murmel :bank |
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