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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
2 Seiten: 12 ( Zum ersten neuen Beitrag ) |
Busch38 |
Geschrieben am: 20 Okt 2015, 11:41
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 222 Mitgliedsnummer.: 23.336 Mitglied seit: 16 Apr 2014 |
Hallo,
durch die neue Gesetzgebung würde Montag reichen, aber sicher ist sicher. Gruss |
Claudia1971 |
Geschrieben am: 20 Okt 2015, 22:23
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 25 Mitgliedsnummer.: 16.778 Mitglied seit: 10 Aug 2010 |
Hallo DO RIS,
bei mir begann die Reha an einem Montag, und Sonntags konnte ich natürlich nicht zum Hausarzt um einen Auszahlungsschein ausfüllen zu lassen. Also habe ich ganz unkonventionell meinen Auszahlungsschein zur Reha mitgenommen. Beim Aufnahmegespräch habe ich die Ärztin gebeten, den Auszahlungsschein auszufüllen und habe ihr erklärt, dass ich an den Auszahlungsschein eine Notiz hänge, dass es nur bis zum Sonntag ausbezahlt werden muss, da ich seit .... bis voraussichtlich ... in Reha bin. Daraufhin wurde mir der Auszahlungsschein ausgestellt und ich habe ihn zusammen mit meiner Notiz (auf einem extra Zettel) an die KK geschickt. Das Geld wurde dann ein paar Tage später ohne Probleme überwiesen. Somit war meine Zeit bis zur Reha schon mal finanziell abgedeckt. Meinen Antrag für Übergangsgeld habe ich am Donnerstag (also 2 Werktage vor Reha-Beginn) an die für mich zuständige DRV Bund geschickt, und das 2. Formular an die Krankenkasse - mit der Information per Notiz-Zettel wann ich die Reha antrete, damit das Formular zeitnah bearbeitet wird. Zu meiner Überraschung hat die Rentenversicherung mir das Übergangsgeld bereits einige Tage vor Reha-Ende komplett überwiesen (die Reha war für 3 Wochen genehmigt). Das war Mitte des Monats. Als ich nach den 3 Wochen (3 Tage früher) nach Hause kam, hatte ich keinen neuen Auszahlungsschein im Briefkasten. Wäre ich arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden, hätte ich beim Abschlussgespräch auf jeden Fall nach einer AU gefragt, oder hätte (falls keine AU ausgestellt wurde) am nächsten Werktag nach meiner Rückkehr die KK angerufen und nachgefragt, wie es nun weiter geht - es nicht am gleichen Werktag zu machen, hätte ich damit begründet, dass ich arbeitsunfähig entlassen wurde und dass nach meiner Anreise zuhause die Hausarztpraxis nicht mehr offen hatte, bzw. die Geschäftszeiten der KK für eine telefonische Nachfrage überschritten war. Letztendlich hätte die KK ja ohnehin zahlen müssen. Ich nehme an, die KK hätte mir dann einen Auszahlungsschein geschickt - zusammen mit einem Terminvorschlag zur Beratung, was die Zukunft angeht. ;-) Prinzipiell muss die Krankenkasse das Krankengeld bis zum Ausstellungsdatum des Auszahlungs-Scheins bezahlen. Und zwar ab dem 1. Tag nach Entlassung aus der Reha. Wenn man eine Kopie von der Bestätigung der Rehaklinik über die Dauer und den Entlassungstag der Reha-Einrichtung an die KK schickt, sowie den Hinweis, dass weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht und ggf. eine AU vom Hausarzt dazu gibt, sollte man eigentlich auf der sicheren Seite sein. Die Krankenkasse sollte dann eigentlich einen neuen blanko-Auszahlungsschein schicken, den man vom Hausarzt ausfüllen lassen kann. Schon rein aus versicherungstechnischen Gründen hat die KK mit Sicherheit kein Interesse daran, den Versicherten zu betrügen. Wichtig ist meiner Meinung nach aber die Kommunikation und ggf. das Nachfragen bei der/dem Sachbearbeiter/in. Es geht mit Sicherheit nur darum, den Zeitpunkt ab der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit schriftlich zu belegen, und das geht z.B. mit der Aufenthaltsbescheinigung der Reha-Einrichtung. Der/die Sachbearbeiter/in hat keine Grund, jemanden zu betrügen. Er/sie braucht wahrscheinlich nur einen Nachweis über den Zeitraum der Auszahlung des Übergangsgeldes, wenn die Arbeitsunfähigkeit über die Reha hinaus weiter besteht. Es ist ja nichts persönliches. Sondern nur Bürokraten-Kram. Liebe Grüße. Claudia |
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