Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung | Datenschutzbestimmung Lexikon Suche Mitglieder Kalender Mitgliederkarte |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
2 Seiten: 12 ( Zum ersten neuen Beitrag ) |
DO RIS |
Geschrieben am: 08 Okt 2015, 09:18
|
Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 25 Mitgliedsnummer.: 24.686 Mitglied seit: 28 Mai 2015 |
Hallo allerseits,
mich beschäftigt eine Frage und ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.... Ab dem 14.10. bin ich zur stationären Reha. Morgen habe ich einen Termin bei meinem Doc, der den Auszahlungsschein für die Krankenkasse ausfüllen wird. Worauf muss ich achten, dass ich auch mein Geld lückenlos weiter ausgezahlt bekomme? Weiter krank schreiben bis 13.10., weil ab 14.10. Übergangsgeld gezahlt wird oder wie läuft so was?? Würde mich sehr über Antworten freuen. Euch allen einen angenehmen und einigermaßen schmerzfreien Tag VG Doris |
knut1956 |
Geschrieben am: 08 Okt 2015, 10:45
|
aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 228 Mitgliedsnummer.: 22.795 Mitglied seit: 02 Dez 2013 |
Hallo,
lass doch den Auszahlungsschein sicherheitshalber bis 14.10 ausfüllen. Am Tag deiner Entlassung sofort zu deinem oder anderen Arzt einen neuen Auszahlungsschein holen. Dann passiert nichts. Übergangsgeld beantragst du bei der DRV. So bin ich immer verfahren. Knut |
DO RIS |
Geschrieben am: 08 Okt 2015, 20:30
|
Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 25 Mitgliedsnummer.: 24.686 Mitglied seit: 28 Mai 2015 |
Danke für deine Antwort, Knut.
Am Entlassungstag zum Arzt wird sicher schwierig. Ich gehe davon aus, dass ich mittwochs entlassen werde und ich kann erst nachmittags zu Hause sein. Bei uns haben die Ärzte mittwochs nachmittags geschlossen. Naja, mal sehen... VG Doris |
knut1956 |
Geschrieben am: 09 Okt 2015, 09:19
|
aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 228 Mitgliedsnummer.: 22.795 Mitglied seit: 02 Dez 2013 |
Hallo,
geh das Risiko nicht ein, dann vermeidest du Ärger mit der KK. Wichtig ist das du am Entlassungstag einen Auszahlungsschein bekommst. Vielleicht kann ja jemand anders zu deinem Arzt gehen und ihn holen. Ich hatte meinen Arzt angerufen und ihm gesagt er soll mir den Auszahlungsschein ausfüllen, den dann meine Frau abgeholt hat. Oder du musst wenn dein Arzt nicht geöffnet hat, zu einem anderen gehen. Eine Bekannte ist am Abend noch in die Ambulanz ins KKH gegangen und hat ihn sich dort geholt. Ich kenne Fälle, in denen wegen einem Tag die KK die Zahlung eingestellt hat. Das sind unsere unmöglichen Gesetze. Gruß Knut |
Stefan77 |
Geschrieben am: 09 Okt 2015, 12:36
|
PremiumMitglied Bronze Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.007 Mitgliedsnummer.: 24.929 Mitglied seit: 07 Aug 2015 |
Hallo,
ich bin so ein Fall. Ich war am letzten Tag zur Zweitmeinung in der Klinik, mittags dann noch beim Orthopäden und erst den nächsten Tag beim Hausarzt, weil ich einfach nicht mehr konnte. Tja, ist ein Formfehler und schon bekam ich kein Krankengeld mehr. Aber mit dem VDK habe ich Klage eingereicht, weil die Klinik und der Orthopäde noch den Auszahlungsschein unterschrieben haben. Das wäre aber zu spät laut Krankenkasse....wir werden sehen wie das Sozialgericht entscheidet, die letzten Urteile gingen leider für die Krankenkasse aus.... also lieber auf Nummer sicher gehen. Grüße Stefan |
DO RIS |
Geschrieben am: 09 Okt 2015, 18:03
|
Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 25 Mitgliedsnummer.: 24.686 Mitglied seit: 28 Mai 2015 |
Hallo allerseits,
Stefan und Knut --- vielen Dank für eure Tipps und gut, dass ich gefragt habe!! Das habe ich so nicht gewusst. Ich werde das dann so machen, wie Knut geschrieben hat. Ich schicke meinen Mann zu meinem Orthopäden.... Ganz lieben Dank!! VG Doris |
mohrel |
Geschrieben am: 16 Okt 2015, 13:36
|
BoardIngenieur Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 586 Mitgliedsnummer.: 16.375 Mitglied seit: 09 Jun 2010 |
:z
Hallo! Leider wird heute alles ausgenutzt um nicht mehr zahlen zu müssen. :vogel Kenne noch die Zeiten, da war es normal: wenn man bis Freitag AU geschrieben war. Dann ging man fast immer erst am Montag zum Arzt um sich wenn nötig nochmals eine weitere Krankschreibung zu holen. Ich wurde in meiner Reha extra darauf hingewiesen: dass ich mich noch am Entlassungstag um eine AU kümmern soll. Da ich als AU entlassen worden bin. Hallo Stefan! Hoffe, dass du beim Sozialgericht recht bekommst. Schlimm, dass sich unsere Gerichte mit solchen Dingen beschäftigen müssen. Viele liebe Grüße Mohrel :winke |
Bernd1309 |
Geschrieben am: 16 Okt 2015, 15:59
|
Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 44 Mitgliedsnummer.: 24.821 Mitglied seit: 09 Jul 2015 |
Hallo Bandis,
muß ich den Auszahlschein auch am Entlassungstag haben wenn ich AU entlassen werde? Ich werde Freitags entlassen. AU werde ich auf jedenfall weiter sein, laut Aussage des Reha Docś. Gruß Bernd |
Stefan77 |
Geschrieben am: 16 Okt 2015, 18:25
|
PremiumMitglied Bronze Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.007 Mitgliedsnummer.: 24.929 Mitglied seit: 07 Aug 2015 |
Hallo Bernd,
Du brauchst den Auszahlungsschein auf jeden Fall am Entlassungstag!!! Kein Risko eingehen. Zum Glück gibt es die Auszahlungsscheine wohl bald nicht mehr. Der Arzt soll wohl dann weiter Krankenmeldungen ausstellen. Mal sehen wann das publik wird. Gruß Stefan |
Bernd1309 |
Geschrieben am: 17 Okt 2015, 09:10
|
Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 44 Mitgliedsnummer.: 24.821 Mitglied seit: 09 Jul 2015 |
Hallo Stefan 77,
danke für die Info. Ich währe jetzt erst Montags zum Hausarzt und dann zur Kasse. Die KK und Rentenvers. müssen dieses Forum doch bestimmt schon hassen. Gute Besserung allen ! Gruß Bernd |
2 Seiten: 12 |