Bandscheiben-Forum

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> Lauftest am Laufband, von der Rentenversicherung Verlangt ?
diebelsalt1980
Geschrieben am: 28 Jul 2015, 10:56


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Hallo Zusammen,

ich bin seit gestern in der ambulanten Reha und habe nächste Woche einen Test auf dem Plan stehen den ich bisher nicht kannte. Ich soll einen Lauftest auf einem Laufband machen bei dem getestet werden soll welche Strecke ich innerhalb von 10 Minuten schaffe. Laut der Therapeutin ist das von der Rentenversicherung verlangt worden.

In meiner letzten Reha wurde sowas nicht gemacht, kennt das einer von euch?
Wofür wollen die sowas haben?

Ich kann da ja nicht richtig schnell laufen, das geht doch wieder auf den Rücken. Also mehr als gehen möchte ich nicht machen, auch wegen meinem Knie.

gruß Andreas
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Sabine1968
Geschrieben am: 28 Jul 2015, 13:31


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Hallo Andreas,
Die Rentenversicherung sagt, dass man nicht eingeschränkt ist, wenn man zwei Kilometer laufen kann......haben die zumindest gesagt, als ich die Diskussion hatte, ob ich meinen Haushalt alleine versorgen kann.

Vielleicht hat es was damit zu tun?

Sabine
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milka135
Geschrieben am: 28 Jul 2015, 15:44


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Hallo Andreas,
die ganze Reha testet dich und beobachtet dich die ganze Zeit.

Denn am Ende der Rehazeit muss die Rehaklinik in deinem Rehabericht einen sozialmedizischen Bericht mit einem positiv und neg. Bild in Sachen Arbeit schreiben.

Also versuche schon mal Therapiepläne immer zukopieren.

Liebe Grüße,
Milka :;

Bearbeitet von milka135 am 28 Jul 2015, 15:57
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Harro
Geschrieben am: 28 Jul 2015, 16:08


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Moin moin Andreas
wie sollte es anders sein hier wird deine Leistungsfähigkeit beurteilt:

Körperliche Belastbarkeit
°Einschränkungen für Tätigkeiten auf unebenen Böden,
beim Treppensteigen und Einschränkungen der möglichen Gehstrecke.
°Mobilität: Beurteilt werden Gehstrecke, Trittsicherheit und – bei HWS-Erkrankungen –
die Möglichkeit des Ersteigens von Leitern und Gerüsten.

und nicht vergessen
Für das Erreichen des Arbeitsplatzes ist es erforderlich, viermal täglich eine
Strecke von mehr als 500 Metern in weniger als 20 Minuten zurücklegen zu
können, gegebenenfalls unter Verwendung von Hilfsmitteln (Stütze, Stock),
und zweimal täglich öffentliche Verkehrsmittel zur Hauptverkehrszeit benutzen zu können.
Ist diese Wegefähigkeit eingeschränkt, gilt eine der üblichen
Bedingungen des Allgemeinen Arbeitsmarktes als nicht erfüllt (schwere
spezifische Leistungsbehinderung). Eine eingeschränkte Wegefähigkeit kann
durch Besitz von Führerschein und PKW kompensiert werden. Es ist zu
prüfen, ob durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Wegefähigkeit
wiederhergestellt werden kann.


Liebe Grüße Harro
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milka135
Geschrieben am: 28 Jul 2015, 20:28


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Hallo Andreas,
warum du bitte, die Therapiepläne dir kopieren soltest. Hängt damit zusammen. Das man von Essen, Schlafen, Massage u. einige Vorträgen sicher nicht 100% mit einem Arbeiter gleichsetzen kann.

Bereite dich schon mal auf dein Entlassungsgespräch mit Gegenagumenten die gegen eine volle Belastbarkeit sprechen vor!

Wurde dein Rehaantrag erst von der DRV abgelehnt und im Widerspruchsverfahren bewilligt?

Liebe Grüße,
Milka :;
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diebelsalt1980
Geschrieben am: 28 Jul 2015, 22:00


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Hallo zusammen,

mein Antrag wurde direkt genehmigt nur hat die ganze Bearbeitung fast 4 Monate gedauert. In der Reha fragen mich auch alle warum ich erst jetzt anfange.

Der Arzt sagte gestern bei der ersten Untersuchung schon das er mich nicht mehr als Elektriker arbeiten sieht. Er drückte das sehr vorsichtig aus um mich nicht zu schocken. Ich sagte ihm das meine Ärzte mir das auch schon gesagt haben und das dies auch nicht meine Erwartung an die Reha ist. Ich wäre froh wenn ich in der Lage bin eine Umschulung zu machen um wieder über 8 Stunden eine leichtere Tätigkeit ausüben zu können. Das hielt er für ein realistisches Ziel.
Generell sind da alle Therapeuten denen ich meine Gesundheitlichen Probleme erzähle sehr geschockt über meine Probleme in diesem alter.

Ich hoffe mal nicht das die mir daher Probleme machen werden und wie alle anderen bisher auch eine Umschulung befürworten werden.

Diese Wegstrecke schaffe ich ja locker und ich werde mich da nicht kränker machen als ich bin. Zügiges gehen werde ich soweit möglich machen aber richtig Laufen können die vergessen. Ich habe allen auch gesagt was mir vom Operateur erlaubt wurde und was nicht und alle halten sich bisher daran und passen gut auf.

Bis jetzt fühle ich mich da gut aufgehoben und hoffe das es so bleibt.

Von den Plänen werde ich noch Bilder machen. Mein Programm ist eher auf Entspannung als auf Sport ausgelegt und das kann natürlich nicht annähernd mit Arbeit verglichen werden.

gruß Andreas
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diebelsalt1980
Geschrieben am: 09 Aug 2015, 10:33


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Guten Morgen zusammen,

ich hatte am Freitag mein zweites Arzt Gespräch bei dem auch schon die Entlassung zum Thema wurde. Ich soll als AU für weitere 4 Wochen entlassen werden. Die Reha darf wohl nur Empfehlungen für die ersten 4 Wochen nach der Reha geben, ist das richtig?
Im Bericht soll auch stehen das ich meinen alten Beruf nur für weniger als 3 Stunden täglich ausüben könnte und eine Wiedereingliederung daher keinen Sinn hat.

Für mich hörte sich das alles ok an.
Was sagt Ihr dazu, soll ich versuchen das noch etwas geändert wird oder ist das alles ok?

Der Bericht soll auch bevorzugt angefertigt werden damit mein Antrag auf die Berufliche schnell bearbeitet werden kann, der liegt bei der Rente noch immer in der Schublade.

Auf dem Laufband habe ich in 10 Minuten 603 Meter geschafft, bin normal bis zügig gegangen.

Gruß Andreas
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