Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung | Datenschutzbestimmung Lexikon Suche Mitglieder Kalender Mitgliederkarte |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
Spondy69 |
Geschrieben am: 08 Mär 2015, 11:20
|
Neu hier Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 20.574 Mitglied seit: 01 Jun 2012 |
Hallo zusammen.
Kurze Leidensgeschichte: 2010 Gleitwirbel - leichter BSV = Reha 3 Wochen Danach Wiedereingliederung, alles OK. 2012 Lähmungserscheinungen in beiden Beiden, bis hin zu neurologischen Ausfällen 6.6.12 OP: Dorsale rigide Stabilisierung LWK 4 auf SWK 1, 2 Spreizcages LWK 4/5 19.6.12 Revisions OP: weil Nervenhaut angerizt wurde, Gewebeneuaflage, alles i.O. AHB 4 Wochen, Wiedereingliederung nach 8 Monaten und wieder voll Arbeitsfähig im März 2013 Soweit alles Toll, mein AG hat mir einen neuen Arbeitsplatz geschaffen. Alles lief super! Bis Dezember 2014...immer mal wieder so ein ziehen über die Seite bis nach vorne in die Leiste... Schmerzen waren dann so stark, das ich an ein Urologisches Problem dachte. (Nierensteine 2013 und Gallenblasensteine /-entfernung 2014) Ein CT brachte die Erkenntnis: nix! Ein orthopädisches Problem :kinn Eine Vorstellung bei meinem Orthopäden und den gemachten Röntgenbildern war ein Schlag ins Gesicht für mich.: Schraubenbruch SW 1 links und vllt auch was rechts... CT der LWS wurde gemacht und die Neurochirugie Uni Kiel fand heraus: Schraubenbruch SW 1 links mit abgekippten Fragment, sowie eine Lockerung der Schraube SW 1 rechts. Niederschmetternd. Eine Rev-OP mit entfernen und neueinbringen wurde mit mir besprochen, aber eine zwingende Indikation liegt nicht vor, da sich keine höhergradigen Lähmungen und Funktionsstörungen zeigen. Aha! Zunächst konservatives Vorgehen mit Physiotherapie und Gewichtsreduktion, ggf. Rehabilitationsmaßnahme. Mein Ortopäde ist der gleichen Meinung, Rehaantrag gestellt. Und nun zum eigentlichen Thema: Stationäre Rehamaßnahme Abgelehnt, weil die 4-jahres Frist nicht eingehalten wurde. Begründung weiter: Nach den vorligenden med. Unterlagen liegen folgende Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vor: Wirbelsäulenleiden Übergewicht ( :rolleyes: ) Nun kommt natürlich auch Unglück mit ins Spiel. Ich habe den Rehaantrag abgesendet und den Befundbericht der UniKiel 2 Tage später zugesendet bekommen. Wollten die direkt an die Rentenversicherung senden. Hat nicht geklappt. Habe ich also den Befund nachgesendet und jetzt vermute ich, das die SB den gar nicht gelesen hat und so "nur" auf das "Wirbelsäulenleiden" zu kommen?! Zur Zeit ist alles voll Sch... KG 2x die Woche ist natürlich ein Anfang, aber es hilft nicht wirklich. Bin seit 5 Wochen AU, habe immer wieder starke Schmerzen bei verschiedenen Bewegungen und bin seit Samstag völlig am Boden, nach dem ablehnenden Bescheid. Wie begründe ich jetzt den Widerspruch? Das ich in der 4-jahresFrist liege ist mir bekannt, aber es gibt dort auch die Regelung: "...§12 SGB VI Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind. Oder weise ich nochmals auf den Befund / Diagnose hin? Rufe ich die Frau einfach mal an und frage ob sie den bekommen hat? Bin für Ratschläge und Tips gerade sehr empfänglich :) LG Marco |
Harro |
Geschrieben am: 08 Mär 2015, 12:09
|
Internet-Tramp Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin Marco
Zitat Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind. das beggründest du am besten mit deinem behandelnden Arzt, der hat, so denk ich, die besseren/medizinischen Gründe und kann das besser darlegen :z LG Harro :winke |
Erdmännchen |
Geschrieben am: 08 Mär 2015, 19:00
|
BoardIngenieur Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 555 Mitgliedsnummer.: 22.006 Mitglied seit: 25 Apr 2013 |
Hallöchen,
du, meine Erfahrungen haben mir aufgezeigt, dass mit einem Telefonat manche Probleme schneller zulösen sind. Bevor du Widerspruch einlegst und diese Bearbeitung kann bis zu drei Monaten dauern, würde ich mit der zuständigen Sachbearbeiterin sprechen. Ich glaube auch dass hier eine Überschneidung der Anschreiben vorliegt. Aber warum hat die Klinik nicht gleich selber den Rehaantrag gestellt, so wäre daraus kein Problem entstanden. Viel Glück Erdmännchen |
Spondy69 |
Geschrieben am: 09 Mär 2015, 09:55
|
Neu hier Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 20.574 Mitglied seit: 01 Jun 2012 |
Hi,
tja, warum hat das KH das nicht gleich selber gemacht. Nun habe ich bei der, sehr netten, SB angerufen, es wurden alle Unterlagen, auch nachgereichte, mit in die Entscheidung einbezogen. Sie konnte nicht wegen der 4 Jahre positiv entscheiden und hat das medizinische Team zu Rate gezogen. Die Empfehlung war die Ablehnung. Halt in der 4-jahres Frist und nicht krank genug. ??? Leg ich halt den Widerspruch ein, auch auf Rat der SB hin. Kann aber dauern... wie du schon erwähnt hast @Erdmännchen. Mein Arzt hat gleich angedeutet, das er das nicht verstehen kann und den Termin für morgen früh festgelegt. Nun beginnt der K( r )ampf des Widerspruchs. Viel wichtiger ist aber, das ich wieder auf die Beine kommen will und muss... Gruß an alle |
Erdmännchen |
Geschrieben am: 09 Mär 2015, 21:58
|
BoardIngenieur Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 555 Mitgliedsnummer.: 22.006 Mitglied seit: 25 Apr 2013 |
Hallo,
ach Mensch, ich habe gehofft, dass hier eine unbürokratischer Entscheidung gefällt wird, habe dieses Glück schon einmal erlebt. Rufe doch im KH an und schildere deine Problematik und dass du dringend eine Beurteilung und Gegendarstellung deines behandelnden Arztes benötigst. Viel Glück Erdmännchen Bearbeitet von Erdmännchen am 09 Mär 2015, 21:59 |
Spondy69 |
Geschrieben am: 10 Mär 2015, 15:08
|
Neu hier Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 6 Mitgliedsnummer.: 20.574 Mitglied seit: 01 Jun 2012 |
Hi,
habe heute eine Stellungnahme meines Orthopäden bekommen: "Aufgrund nicht ausreichender amb. Therapiemöglichkeiten ist eine stationäre REHA-Maßnahme aus orth. Sicht dringend zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit erforderlich. MfG Dr. ..." Schon mal ein Anfang, oder? Der Therapeut aus meiner KG wird mir auch noch eine Stellungnahme schreiben. Habt ihr den Widerspruch alleine erledigt oder Euch Hilfe bei einem Sozialen Verband geholt? Mein Arzt meinte, da kann man sich Hilfe / Beratung holen, die kennen sich da bestens mit aus. Reicht doch aber auch ein Widerspruch, den ich ohne diese Art von Unterstützung einreichen werde? So in dieser Art: Sehr geehrte Frau xxxx, ich wende mich wegen Ihres Bescheids vom 04. März 2015 an Sie. In diesem Bescheid informieren Sie mich darüber, dass mein Antrag auf eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt wurde. Da ich mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bin, lege ich hiermit Widerspruch gegen den genannten Ablehnungsbescheid ein. Sie lehnen meinen Antrag aus versicherungsrechtlichen Gründen ab und verweisen darauf, dass seit meiner letzten stationären Rehabilitationsmaßnahme weniger als vier Jahre vergangen sind. Gleichzeitig erklären Sie, dass Sie aus medizinischer Sicht keine Notwendigkeit für eine vorzeitige Maßnahme sehen. Diese Einschätzung kann ich nicht nachvollziehen. Aus den Ihnen vorliegenden ärztlichen Stellungnahmen, Gutachten und Untersuchungsergebnissen ist ersichtlich, dass sich mein Gesundheitszustand erheblich (Schraubenbruch SW 1 links mit abgekippten Fragment, V. a Schraubenlockerung SW1 rechts) verschlechtert hat. Überdies sind zusätzlich zu den bereits vorhandenen Beschwerden weitere Leiden hinzukommen, so dass meine Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, massiv eingeschränkt sind. Aus den Stellungnahmen geht ebenfalls hervor, dass eine Verbesserung meines Gesundheitszustands durch ambulane Therapien nicht erzielt werden kann. Stattdessen sind die interdisziplinären Ansätze, die eine Rehabilitationseinrichtung kennzeichnen, dringend angezeigt. Daher sehe ich nur in einer stationären Maßnahme eine wirkliche Chance für mich, meine Arbeitskraft in vollem Umfang wiederherzustellen. Ich bitte Sie daher, Ihre Entscheidung unter Berücksichtigung aller ärztlichen Unterlagen und meiner persönlichen Stellungnahme nochmals zu prüfen. Wie ist eure Meinung dazu? Gruß |