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Gabsy |
Geschrieben am: 07 Nov 2014, 11:27
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 23.980 Mitglied seit: 07 Nov 2014 ![]() |
Sorry, ist etwas lang geworden.
Hallo, ich heiße Gabi und bin 55 Jahre alt, vor 4 Wochen wurde bei mir ein Bandscheibenvorfall der HWS festgestellt, genauer Befund folgt gleich. Nun zu meinem Problem, da mein eigentlicher Arzt mir eine Krankenhausüberweisung zur OP ausgestellt hat, wollte ich gerne eine Zweitmeinung, da ich noch andere Erkrankungen haben und somit Angst vor einer OP habe. Gut, gestern hatte ich dann Termin bei einem Arzt, der mit meiner KK eng zusammen arbeitet und es war die Erniedrigung schlecht hin, er hat nicht wortwörtlich meinen BSV als bagatelle abgetan, aber sinnbildlich sehr wohl, als er nach der Begründung meiner Krankschreibung fragte. Ich muss dazu sagen, dass ich als Servicekraft aber hauptsächlich als Küchen- hilfe arbeite, ich muss sehr viel und vor allem sehr schwer tragen, stehe oft über Stunden an der Spülmaschine, wo ich die Körbe mit dem Geschirr vom Spülbecken runter in die Maschine und hinterher wieder hochholen muss, was mir sehr schwer fällt, da hin und wieder meine Arme den Dienst verweigern und es außerdem sehr schmerzhaft in Nacken ist. Dieser Arzt teilte mir mit, dass schwere körperliche Arbeit, viel stehen, schwer tragen, schwer heben und laufen gut für meinen BSV wären und ich eigentlich ja keine Einschränkungen damit haben dürfte, dieses will er jetzt der KK mitteilen und auch, dass eine Krank- schreibung in meinem Falle nicht gegeben sei. Nur ich selbst fühle mich körperlich nicht in der Lage diese Arbeit zu verrichten, was mache ich, wenn dieser Arzt es durchsetzt die Krankschreibung aufzuheben??? BEFUND Die mitabgebildeten paravertebralen Weichteilstrukturen kommen ohne Signalauffälligkeiten zur Darstellung. Regelrechte Weite des Spinalkanals. Regelrechtes Signalverahlten des Spinalmarks. Fehlhaltung im Sinne einer Strecksteilstellung mit Knickkyphose über C 4/5. Die Bandscheiben stellen sich in den T2-gew. Sequenzen hypointens dar. Vorwölbungen von nucleusintensen Strukturen zum Spinalkanal hin in den drei distalen HWS-Segmenten. In diesen Segmenten findet sich auch eine Verschmälerung der Zwischenwirbelräume. Im Segment 4/5 ist die Vorwölbung breitbasig aufsitzend und hat Kontakt zum Spinalmark. Die Sitation im Segment C 5/6 ist genauso. Im Segment 6/6 ist die Vorwölbung links medio-lateral lokalisiert. Sie raft in das linksseitige Neuorforamen hinein Bandscheibenvorfall C 6/7 mit beginnender linksseitiger Einengung des Neuroforamens. Subligamentäre breitbasig aufsitzende Bandscheibenvorfälle in den Segmenten C 4/5 und C 5/6. Begleitende Osteochondrose in den drei distalen Segmenten. Generalisierte Bandscheibendegeneration. Strecksteilstellung mit Knickkyphose über C 4/5. Lieben Gruß und für Ratschläge wäre ich sehr dankbar |
Idefix1 |
Geschrieben am: 07 Nov 2014, 15:07
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 40 Mitgliedsnummer.: 21.390 Mitglied seit: 07 Dez 2012 ![]() |
Im Segment 6/6 ist die Vorwölbung links medio-lateral lokalisiert. Sie raft in das linksseitige Neuorforamen hinein Bandscheibenvorfall C 6/7 mit beginnender linksseitiger Einengung des Neuroforamens. Subligamentäre breitbasig aufsitzende Bandscheibenvorfälle in den Segmenten C 4/5 und C 5/6. Begleitende Osteochondrose in den drei distalen Segmenten. Generalisierte Bandscheibendegeneration. Strecksteilstellung mit Knickkyphose über C 4/5. Lieben Gruß und für Ratschläge wäre ich sehr dankbar Willkommen im Club, Dein Arzt, der Dich nicht mehr Krankschreiben möchte ist kein ARZT. Such Dir einen neuen Orthopäden der auf Deiner Seite steht. |
Sweety84 |
Geschrieben am: 07 Nov 2014, 16:55
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 136 Mitgliedsnummer.: 23.076 Mitglied seit: 07 Feb 2014 ![]() |
Hallo Gabi,
ich verstehe das richtig, dass der Arzt, der im Auftrag der KK arbeitet, diese Meinung vertritt, nicht dein behandelnder Arzt??? Aktuell bist du ja AU durch deinen Arzt, bei dem würde ich auch bleiben und notfalls Widerspruch einlegen, wenn die KK die AU beenden will. Wird ja immer besser mit den Ärzten und der KK... :vogel Bearbeitet von Sweety84 am 07 Nov 2014, 16:58 |
Busch38 |
Geschrieben am: 08 Nov 2014, 06:18
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 222 Mitgliedsnummer.: 23.336 Mitglied seit: 16 Apr 2014 ![]() |
Hallo,
Gut, gestern hatte ich dann Termin bei einem Arzt, der mit meiner KK eng zusammen arbeitet ... Was soll das sein ? Von KK empfohlen ? Der MDK ? Sprich darüber mit deinem behandelnden Arzt . Gruss |
parvus |
Geschrieben am: 08 Nov 2014, 09:41
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallo Gabsy und willkommen im Forum :winke
Wie bist du an diesen Arzt geraten, freiwllig hingegangen oder hat die KK dich dazu schriftlich aufgefordert? Wenn du freiwillig dort warst, dann darf der Arzt andere Stellen ohne deine Einwilligung (Schweigepflichtsentbindung) Dritte Stellen oder Personen nicht von deinem Krankheitsbild unterrichten! Datenschutz! Das würde ich dem Arzt nunmehr umgehend!! schriftlich mitteilen, dass ihm keine Schweigepflichtsentbindung vorliegt und du ihm hiermit untersagst, deine Patientenakte oder Teile daraus mündlich oder schriftlich weiter zu reichen! Hast du jedoch der KK gegenüber eine allgemeine Schweigepflichtsentbindung erteilt, dann hat sie das Recht, bei allen Ärzten, Kliniken oder Behörden Befunde/Berichte (sogar drei Jahre lang) einzusehen. Von daher sollte man nie eine solche Schweigepflichtsentbindung global unterschreiben, auch wenn man meistens dazu unter Druck fast gezwungen wird. Es ist freiwillig und obliegt nur dir dies auch zu tun oder nicht! Wurdest du durch die KK schriftlich aufgefordert zu diesem Arzt (MDK) zur Begutachtung zu gehen, dann hat natürlich die KK ein Recht auf das Gutachten und der Arzt kann auch die AU aufheben. Dazu müsste die KK dir anschließend schriftlich die Gründe der Aufhebung und die Rechtsgrundlage nennen. Dagegen kannst du dann wiederum schriftlich Widerspruch einlegen und möglichst mit Hilfe ärztlicher Befundeberichte den Widerspruch auch begründen. Die Schwere deiner körperlichen Leistung am Arbeitsplatz ist mir bewusst, da ich aus dem Abeitsbereich komme und auch ich HWS Schäden davontrug. Daher kann ich gut nachfühlen, wie schmerzhaft es für dich u.U. ist, die Arbeitsabläufe zu praktizieren. Dein eigentlicher Arzt, ist das ein Facharzt für Wirbelsäulenleiden, also ein Orthopäde mit Schwerpunkt Wirbelsäule/Bandscheibe (kein normaler Orthopäde meine ich damit) oder ein Neurochirurg? Falls nein, solltest du unbedingt zu einem Neurochirurgen gehen und dch dort mit den Befunden und Bildern vorstellen. Auch ein Neurologe sollte einmal schauen, ob neutrale Strukturen bereits betroffen sind. Dazu kann er Messungen und Tests durchführen. Zunächst mal soviel von meiner Seite. Alles Gute wünscht parvus :streichel |
Gabsy |
Geschrieben am: 08 Nov 2014, 12:28
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 23.980 Mitglied seit: 07 Nov 2014 ![]() |
Hallo Parvus,
erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Ich war freiwillig wegen einer Zweitmeinung bei diesem Arzt (Dr. med. Helfenstein, er ist auch hier in der Arztliste aufgeführt), da mein behandelnder Arzt eigentlich Facharzt für Chirurgie ist, aber eben auch orthopädische Kenntnisse hat. Da es hier in Essen fast aussichtslos ist, einen kurzfristigen Termin zu bekommen, bin ich zu meiner KK, die mir dann Dr. Helfenstein empfohlen hat, weil sie mit ihm zusammen arbeiten. Einen Termin bei einem Facharzt für Wirbelsäulen Erkrankungen habe ich allerdings erst im Januar, leider besteht keine Möglichkeit früher dran zu kommen. Eine Überweisung zu einem Neurologen habe ich von ihm bekommen zwecks Messung, außerdem ein Info-Blatt zur Durchführung von Infektionen in und an der HWS, er meint 2 Injektionen und dann wäre alles wieder ok. Davon mal abgesehen, dass er sich weder die CD angeschaut hat und auch nur einen flüchtigen Blick auf den Befund geworfen hat, war ich über seine Aussagen bezüglich meiner Erkrankung etwas verblüfft. Ich habe weder der KK noch dem Arzt eine Schweigepflichtenbindung unterschrieben, mittlerweile habe ich auch etwas Abstand gewonnen und denke mir, dass er mich einfach unter Druck setzen wollte, warum und weshalb keine Ahnung. Vielen Dank und lieben Gruß Gabi |
Gabsy |
Geschrieben am: 08 Nov 2014, 12:58
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 23.980 Mitglied seit: 07 Nov 2014 ![]() |
Hallo Parvus,
vielleicht sollte ich noch erwähnen dass es sich um einen MRT-Befund handelt und natürlich in einer Radiologischen Praxis gemacht wurde. |
parvus |
Geschrieben am: 08 Nov 2014, 13:54
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallo Gabsy, :winke
das wäre eine sehr unschöne Handlungsweise, wenn der Arzt mit solchen Methoden Patienten "einschüchtert", sich bei der KK zu melden um die AU zu hinterfragen. Das obliegt ihm nämlich aus oben besagten Gründen nicht! Wenn du zu ihm mit einem persönlichem gesundheitlichen Anliegen kommst, hat er sich dem zu widmen. Denn du hast ihm dazu einen Auftrag erteilt, niemand sonst und auch nur Dir obliegt es, darüber eine Schweigepflichtsentbindung an ihn auszusprechen, ansonsten unterliegt er nämlich der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz. Lange Wartezeiten sind bei FÄ an manchen Orten leider einzurechnen. Wenn man anschließend aber eine gute und kompetente Untersuchung/Information/Behandlung erfährt, nimmt man sie gerne hin :streichel Ansosnten scheint ja untersuchungstechnisch sich auch alles im Normalbereich zu bewegen, also einen Neurologenauftrag hast Du auch bereits und zu dem FA für Wirbelsäulenerkrankung gehst Du dann im kommenden Jahr. Somit wird das Gesamtpaket an Diagnostik im Anschluss auszuwerten und richtungsweisend sein. Beruflich solltest Du schauen, dass schweres Heben von Lasten nicht permanent erfolgt, Drehbewegungen dazu/unter Last auch auf keinen Fall und Du muskellockernde Therapien (Krankengymnastik, Wärmebehandlung, Tens-Gerät, medikamentös ein Muskelrelaxan z.B.) verordnet bekommen kannst. In wie weit könntest Du denn innerbetrieblich anders eingesetzt werden? Spülmaschine ist nicht so toll, da Du die Körbe in die Maschine rein und raus hieven musst (sie ist keine mit Durchlauf, wie ich es lese) und im Service auch nur bedingt, sprich wenn Du dort keine schweren Lasten (Besteck, Geschirr, Tabletts damit vollgeladen) auf einmal tragen musst. Hier wäre es gut, wenn man mit einem Servierwagen arbeiten könnte. Es gibt schon genug "Helferlein-Produkte" die in der Gastronomie einzusetzen sind und ein Arbeiten den Mitarbeitern erleichtern. Es liegt nur an dem Betrieb, dies auch umzusetzen. Wir haben diverse Arbeitsabläufe in unserem Betrieb auch umgestellt, damit unsere Mitarbeiter nicht mehr so schwer zu Tragen haben. Auch wir hatten noch so eine alte Spülmaschine und haben umgestellt. Und unsere Servicekräfte fuhren mit einem Servicewagen durch den Speisesaal, um zum Beispiel das frühstücksgeschirr kompakt abzuräumen, oder die Wagen standen an Stationen um schnell errreichbar abgeräumtes Geschirr aufzunehmen. so muss man nicht schwere Tabletts beladen um sie fortzutragen und schon gar nicht zig Teller auf einmal wegzuschleppen. Bei uns lag auch noch die Küche und Spülküche eine Etage tiefer und wir waren immer auf einen kleinen Lastenaufzug angewiesen, sodass eh nur kleinere Geschirrmengen damit transport werden konnten, also mussten sich die Mitarbeiter da mal drauf einstellen und nicht große Lasten vorab auch sammeln und schleppen, dem Rücken sei es nämlich gedankt :D Manchem Betreiber ind er Gastro sollte man das als Mitarbeiter einmal vor Augen halten und auch ruhig Vorschläge zur Vereinfachung vortragen, ihm Hinweise darauf geben, dass nur gesunde Mitarbeiter für ihn auch tragbare sind. Dir auf jedenfall viel Erfolg bei der Diagnostik und nicht verzagen, es gibt für alles Wege und Hilfe :streichel parvus |
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