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Gibbus* |
Geschrieben am: 08 Jul 2013, 19:32
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Boardmechaniker Gruppe: Gast Beiträge: 437 Mitgliedsnummer.: 9.479 Mitglied seit: 04 Aug 2007 |
Hallo,
es wird ja oft von Kostenträgern/VA/Versicherungen gern mitgeteilt, dass Schmerzen relativ/subjektiv/nicht objektivierbar/... seien. Dass dem nicht so ist und z.B. im Versorgungsrecht ein Schmerzsyndrom zu höherem GdB führen kann, wird im folgenden AWMF-Link schön verständlich dargebracht. Möge es der/dem Einen oder Anderen bei der Durchsetzung der Ansprüche behilflich sein: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinie...ung_2018-01.pdf "Schmerz, lass`nach!" LG, Gibbus Bearbeitet von Harro am 02 Mär 2020, 10:50 |