Bandscheiben-Forum

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> spondylodese l5 s1 und öffentlicher dienst
Thinka
Geschrieben am: 05 Jun 2014, 21:07


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Hallo,


ich habe nach langer Zeit mal wieder eine Frage.Ich arbeite seit 2 Jahren im öffentlichen Dienst, nun ist eine Entfristung in Sichtweite.
Allerdings müsste ich vorher noch zu einer Art Einstellungsuntersuchung..

Ist eine Versteifung( und weitere orthopädische Einschränkungen, Migräne) ein AUsschlussgrund?
Kennt sich hier jemand damit aus?

Ich kann den Beruf dort ausführen.Ich muss heben, habe aber oftmals Lifter zu Verfügung. Selbst eingeschätzt würde ich sagen, dass es ok ist.Wenn jemand allerdings nur Diagnosen liest und Statistiken auswertet?

Kann ich diese Untersuchung irgendwie umgehen?
Würde ein Behindertenausweis weiterhelfen?

Ich möchte diesen Job wirklich gern behalten!


lg thinka :sch
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Andreas 2
Geschrieben am: 06 Jun 2014, 07:38


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Hallo Thinka,

wenn es der öffent.Dienst ist,werde dort doch mal beim Personalrat vorstellig.

Vorallem bitte um Verschwiegenheit!!

Gruß

Andreas 2
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Thinka
Geschrieben am: 10 Jun 2014, 19:59


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Hallo Andreas 2,

vielen Dank für die Antwort. Der Personalrat ist inzwischen eingeschaltet.Auch den Hinweis auf Verschwiegenheit habe ich weitergegeben.

Ich soll nun erstmal abwarten, sie wollen sich erkundigen..

Liebe Grüße

thinka
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Thinka
Geschrieben am: 09 Jul 2014, 16:08


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Hallo,

ein kleines update...

Ich habe heute einen Festellungsbescheid bekommen mit einem GdB. von 40.
50 hätte ich wohl benötigt um durch diese Untersuchung mit Ausweis und somit einer Art " Freifahrtsschein" zu kommen..

Was mache ich nun?

Für die Untersuchung zu behindert und für den Ausweis zu fit.. :hair

lg thinka
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Thinka
Geschrieben am: 09 Jul 2014, 16:10


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PS : der Personalrat wusste nun auch nicht so wirklich weiter...
Sie hatten bisher immer eindeutige Fälle.Gesund oder eben " richtig" behindert...
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Andreas 2
Geschrieben am: 09 Jul 2014, 16:31


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Hallo Thinka,

erhebe doch gegen Bescheid beim Versorgungsamt Einspruch

innerhalb der Frist.

Natürlich muss Du eine Begründung angeben.Sprich aber vorher mit Deinen Ärzten

über diese Vorhaben die ggf. auch noch eine Begründung Dir als Arzt- Brief mit geben.



Gruß

Andreas


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violac01
Geschrieben am: 09 Jul 2014, 17:17


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Hi,

die Frage ist ja, ob du verpflichtet bist, das bei der Untersuchung anzugeben :z (die 40% musst du ja ev. auch nicht angeben, denn es ist richtig, die nutzen dir nichts...leider)

In die Richtung würde ich mich mal beraten lassen.. wenn keine Pflicht besteht, würde ich es verschweigen.

Ich habe das mal von enem Freund gehört, der wollte allerdings Verbeamtet werden.. der hatte eine ausgeheilte Colitis, musste es aber angeben und wurde nicht verbeamtet..allerdings hat er einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Angestellter bekommen.

Angestellte müssen allerdings bei uns nicht zur Einstellungsuntersuchung.

Halt uns bitte auf dem laufenden, was bei dir rauskommt
PM
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Thinka
Geschrieben am: 09 Jul 2014, 20:50


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Hallo,

bei uns müssen auch die "Normalo-ANgestellten" zur Einstellungsuntersuchung. Dank Hüft- und Wirbelsäulen Op´s und ner deutlichen Skoliose ist es- fürchte ich- sehr deutlich zu sehen, dass ich nicht gesund bin..
Verschweigen ist also wohl eher schwierig..
Meine Kollegen mussten seitenweise Fragebögen ausfüllen und vorturnen...

dabei möchte ich doch einfach nur arbeiten wie alle anderen auch...;(

lg thinka
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