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sonni |
Geschrieben am: 31 Mär 2014, 09:16
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.180 Mitgliedsnummer.: 16.509 Mitglied seit: 01 Jul 2010 ![]() |
Hallo
Habe am Wochenende meine Genehmigung zur Reha erhalten die ich in Aukrug machen soll weil das dort besonders bei meinen Krankheitsbild passt. Dacht ich rufe mal durch wann ich dann antreten soll und bekam die Auskunft das es vor Juni nichts wird.Eigentlich finde ich es sehr spät weil ich Zuhause ja kaum was machen kann und raus geht nur mit Begleitung.KG findet Zuhause statt und Bewegungsbad geht nicht weil die überlauifen sind dabei taten mir die " Termine gut. Nun habe ich Angst das ich noch schlapper werde habe keine Kondison mehr und mein Rücken bringt mich noch um .Muß mal versuchen zu überbrü+cken ob ich dann doch noch Fango und Massagen erhalten kann weil ich die ja dauerhaft bekam. Könnte man versuchen bei der Rv ne schnellere Reha zu bekommen? Wie verhält es sich beim Übergangsgeld da wird doch sicherlich die EMR weiter bezahlt oder ? Ich bekomme nur ne kleine EMR und ich habe gelesen das es keine Zuzahlung zu zahlen ist wenn mein Einkommen unter 1107 liegt ,müßte ich dann nur ein Kreutz beim Bogen G 510 Ich gehöre nicht zu den vorstehend genannten Personenkreis machen (Bin zum Beispiel Hausfrau)? Mu8ß i9ch nur mein Einkommen angeben oder auch meines Mannes darüber habe ich nämlich nichts gefunden wäre ja ein Wunder wenn unser Einkommen mal nicht zusammen gerechnet wird??? Außerdem steht das die Zuzahlung entfällt wenn man ALG II,Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung im Alter oder bei EMR nach den Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches-Sozialhilfe erhalten.Ist da nun meine EMR gemeint oder wenn ich Sozialhilfe erhalte das kapier ich nicht so ganz Bei den Bogen G 160 für die Befreiung kann ich ja unter 1.3 bei Rente aus der gesetzlichen RV ohne Hinterbliebenrente ,Alters und Ruhegeld machen. Beim Krankentagegeld wird doch sicherlich gemeint wenn ich zuzätzlich ne private Versicherung habe die mein KG aufstockt und nicht meine Krankenhaustagegeldversicherung????? Es sind für manchen vielleicht blöde Fragen aber bevor ich was falsch mache frage ich lieber hier nach. Wäre nett wenn mir einer ne vernünftige Auskunft geben kann auf meine Fragen. Meine Reha 2010 war ne AHB und 2011 eine BG Reha und dann noch die AHB für das Knietepe und da brauchte ich den ganzen Kram nicht ausfüllen. LG SONJA |
parvus |
Geschrieben am: 31 Mär 2014, 21:18
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallo Sonja, :winke
Für die Zeit der Reha Maßnahme wirst Du kein Übergangsgeld bekommen, da Du die EMR erhältst. Übergangsgeld soll die wirtschaftliche Versorgung des Versicherten während einer Reha Maßnahme sicherstellen bzw. den Verlust der Einkünfte. Übergangsgeld bei medizinischer Rehabilitation Wer ist denn der Leistungsträger Deiner Reha? Die KK, da Du EMR beziehst ... oder etwa doch die DRV, weil Du eine befristete EMR hast? :hair Ich nehme fast an, dass es doch die DRV ist, da Du den Fragebogen G 510 und G 160 vorliegen hast? Ich würde mit dem ganzen Fragenkatalog auf jedenfall bei der KK (falls die es ist, sonst bei der Beratungsstelle der DRV) aufschlagen und mir dabei helfen lassen, bevor nämlich alles verkehrt läuft und im Nachhinein es dann nur Huddel gibt. Zuzahlungen bei Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen: Befreiung von der Zuzahlung Um eine unzumutbare finanzielle Belastung des Patienten zu vermeiden, gibt es bei den gesetzlichen Krankenversicherungen eine Belastungsgrenze. Die Zuzahlung zu allen Leistungen darf 2% des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1% des Bruttoeinkommens. Zur Ermittlung des Bruttoeinkommens wird ein spezielles Verfahren angewandt. Ihre Krankenkasse erteilt Ihnen hierüber Auskunft. Zuzahlungen bei Leistungen der Deutsche Rentenversicherung: Bei stationären Leistungen, die durch die Rentenversicherung finanziert werden, müssen Sie keine Zuzahlung leisten, wenn zum Beispiel • Sie bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. • es sich bei der Leistung um eine Kinderheilbehandlung handelt. • Sie während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen. • Sie Arbeitslosengeld II beziehen. • Sie Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen. • Sie Leistungen aus Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Ich nehme an, dass Euer gemeinsames Familieneinkommen (also Deine EMR und der Arbeitslohn Deines Mannes) hierbei anzurechnen sind. In dem Fall dürftet Ihr aus der im Jahr 2014 festgesetzten Bezugsgröße West ( 2.765 € daraus 40 % ) nur 1.106 € lediglich als Familieneinkommen haben! Ich denke, Euer gemeinsames Einkommen übersteigt den Betrag und Sozialhilfe/Grundsicherung werdet Ihr wohl auch nicht beziehen, da, wie Du in früheren Posts bereits schriebst, Dein Mann recht viel arbeitet und gut verdient. Somit wird die Zuzahlung von Dir zu leisten bleiben. Sonja, warum bekommst Du überhaupt die Reha, besser gefragt, hast Du die beantragt? Wenn Du die befristete EMR bekommst, dann würde ich jetzt nicht freiwillig zur Reha fahren, denn eine DRV-Reha ist immer eine Reha, die am Ende mit einer Leistungseinschätzung einhergeht! Das Ziel der Rehaklinik heißt ja, die drohende oder bestehende Erwerbsminderungseigenschaft zu überprüfen und möglichst den Patienten soweit wiederherzustellen, dass eine EM abgewendet oder aufgehoben werden kann. Bist Du Dir sicher, dass man Dich am Ende der Reha auch weiterhin als voll erwerbsgemindert sehen wird und Dir nicht Deine jetzige Position der vollen EMR abstreitig machen kann/wird? Wenn die DRV Dir eine Reha jetzt ohne murren bewilligt hat, dann sieht sie für sich eine Chance darin, dass Du auf Dauer nicht weiter erwerbsgemindert sein/bleiben musst. Bedenke, das werden die gewiss bei der stationären Maßnahme überprüfen und auszunutzen wissen. Etwas nachdenkliche aber liebgemeinte Grüße :streichel parvus |
Andreas 2 |
Geschrieben am: 01 Apr 2014, 07:45
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 668 Mitgliedsnummer.: 13.300 Mitglied seit: 29 Jan 2009 ![]() |
Hallo Parvus,
ich kann Deinen Bedenken absolut in jeder Form nur zustimmen. Ich war seinerzeit von der KK in Reha geschickt worden, bezog Krankengeld, da musste ich keine Zuzahlung leisten. "Aber ich glaube wer die "Musik" bestellt muss diese auch bezahlen"? Gruß Andreas 2 |
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