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Sanne51 |
Geschrieben am: 06 Nov 2013, 09:11
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 25 Mitgliedsnummer.: 22.289 Mitglied seit: 12 Jul 2013 |
Hallo zusammen
Ich wurde am 23.09.13 operiert. Bin noch krankgeschrieben .(Krankengeld KK). Nun wollten wir zwischen Weihnachten und Neujahr eine Woche in den Schwarzwald fahren. Ist das ok ? Was meint Ihr ? Danke schon mal für die Antworten. Lg Sanne |
violac01 |
Geschrieben am: 06 Nov 2013, 10:31
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PremiumMitglied Gold Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.525 Mitgliedsnummer.: 18.345 Mitglied seit: 17 Mär 2011 |
Hi,
ich glaube, man muss sich das von der KK genehmigen lassen. Den Arzt vorher fragen, damit du sagen kannst, dass aus medizinischer Sicht nichts dagegen spricht. |
Sanne47 |
Geschrieben am: 06 Nov 2013, 11:27
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Boardmechaniker Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 281 Mitgliedsnummer.: 18.318 Mitglied seit: 14 Mär 2011 |
Hallo Sanne,
zum Einen hat violac recht, Du müsstest Dir das von der KK genehmigen lassen und den Arzt informieren. Jedoch bin ich mir ziemlich sicher, das diese dann mit Leistungsabzügen reagieren werden, solltest Du dennoch in den Urlaub fahren. Ich selbst habe in einer ähnlichen Situation zu hören bekommen, das wenn jemand krank ist nicht in den Urlaub fahren kann. Also entweder krank oder Urlaub. Ich habe dann gepokert. Der Arzt hatte nichts dagegen, ganz im Gegenteil, er befürwortete den Kurzurlaub um mal von der ganzen Geschichte abgelenkt zu werden. Ich bin dann innerhalb von Deutschland geblieben, für den Fall der Fälle. Jedoch sollte etwas passieren und Du musst medizinische Leistungen im Urlaub in Anspruch nehmen kann es sein, das sich die KK, ähnlich wie bei Versicherungen quer stellen könnte. Sie kann dann aus Kulanz handeln. Ich wünsche Dir viel Erfolg Sanne47 |
Sanne51 |
Geschrieben am: 06 Nov 2013, 11:54
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 25 Mitgliedsnummer.: 22.289 Mitglied seit: 12 Jul 2013 |
Hallo
Hab es mir gedacht das es etwas knifflig ist. Danke schon mal für die Antworten Lg Sanne |
Harro |
Geschrieben am: 06 Nov 2013, 12:18
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Internet-Tramp Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin zusammne,
Zitat Jedoch bin ich mir ziemlich sicher, das diese dann mit Leistungsabzügen reagieren werden, solltest Du dennoch in den Urlaub fahren das ist schlichtweg falsch :rolleyes: Innerhalb Deutschlands kann man seinen Wohnort (Lebensmittelpunkt) frei wählen auch bei Krankheit. Vorraussetzung man gefährdet nicht seine Genesung, wie zb. Schlitteno der Skifahren. Es ist auch nicht genehmigungspflichtig!! Selbst ins Ausland kann man fahren ohne Leistungsverlust, :P dann aber schon mit Genehmigung der Krankenkasse, war selbst schon bei Krankheit auf Mallorca. Eine schriftliche Erklärung das man jede Art von Tätigkeiten unterlässt die Genesung gefährden könnte ist dabei hilfreich und eine Genehmigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Doc das dem Urlaub nichts im Wege steht ebenso. Lest euch mal durchs Forum mit Hilfe der Suche es gibt jede Menge Beiträge zu diesem Thema. Liebe Grüße Harro PS. Thread ins Urlaubsforum verschoben |
violac01 |
Geschrieben am: 06 Nov 2013, 14:17
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PremiumMitglied Gold Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.525 Mitgliedsnummer.: 18.345 Mitglied seit: 17 Mär 2011 |
Hi,
Zitat Es ist auch nicht genehmigungspflichtig!! mh Harro bist du dir da ganz sicher :kinn meine Ärztin hat mir das definitiv anders gesagt... aber o.k. Rechtsanwalt ist die auch nicht :z wenigstens den Arzt würde ich fragen... denn die befürworten es in der Regel immer, wenn es der Heilung gut tut. Ich kenne viele, die AU in den Urlaub gefahren sind und Leistungsabzug... ne hatten die auch nicht, die KK hatte es ja genehmgt. Ev. ein kleines Testtelefonat mit KK führen..kann ja ein anderer machen, nicht gleich deinen Namen und so angeben :z |
Harro |
Geschrieben am: 06 Nov 2013, 16:56
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Internet-Tramp Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin,
Zitat bist du dir da ganz sicher yep, ganz sicher :z Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass man ans Bett gefesselt ist“, erklärt M. H., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Erlaubt ist alles, was die Genesung fördert: „Bei einer Depression oder einem Burn-out kann es sogar wichtig sein, etwas zu unternehmen und beispielsweise Sport zu treiben.“ Somit auch eine Ortsveränderung :z nur mit dem Ausland, da sollte/muss man sich eine Genehmigung und Rückversicherung einholen, ansonsten kann es zum Verlust des Krankengeldes kommen. Liebe Grüße Harro :winke PS. Apropo Schwarzwald, ist doch eine Höhenlage und somit als Heiklima geeignet, sollte doch mit dem Teufel zugehen wenn der Doc was gegen so eine Ortsveränderung hätte. :z Bearbeitet von Harro am 06 Nov 2013, 18:52 |
antonia |
Geschrieben am: 06 Nov 2013, 18:51
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 169 Mitgliedsnummer.: 18.563 Mitglied seit: 15 Apr 2011 |
Hallo an alle,
da hat Harro schon Recht. Nach meiner 1.Op wurde ich von meiner pers. Betreuerin der KK immer wieder angerufen und gefragt wie`s mir geht oder ob ich was bräuchte. Da ich zu der Zeit sehr depressiv war, hat mir die Dame empfohlen das ich soweit es mein Rücken zuläßt doch einige Tage verreisen solle um auf andere Gedanken zu kommen. Hab´ deshalb nie das Krankengeld gekürzt bekommen und auch keine Genehmigung gebraucht. ( war nicht im Ausland ) Gruß antonia |
Sanne47 |
Geschrieben am: 06 Nov 2013, 19:15
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Boardmechaniker Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 281 Mitgliedsnummer.: 18.318 Mitglied seit: 14 Mär 2011 |
Hallo zusammen,
da habe ich aber seinerzeit eine schlecht beratende Tante der KK am Apparat gehabt!!!!!!! :vogel Sie hatte mir mit Leistungsabzug gedroht. Deswegen haben wir dann auch getrickst und sind in Deutschland geblieben, für den Fall der Fälle. ??? Danke für die Info, lieben Gruß Sanne47 |
Harro |
Geschrieben am: 06 Nov 2013, 19:29
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Internet-Tramp Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin zusammen,
wer glaubt schon einer Sachbearbeiterin der KK die, wie in diesem Fall, von den Gesetzen des SGB (Sozialgesetzbuch) absolut keine Ahnung hat.:P Nochmal für Alle: Urlaub während Krankschreibung Was ist während der Krankheit erlaubt? Grundsätzlich darf der/die ArbeitnehmerIn während der Arbeitsunfähigkeit alles, was sein/ihr Gesundwerden nicht behindert. Entsprechend kann die Entscheidung, was im Falle der Arbeitsunfähigkeit erlaubt und was verboten ist, nur unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Krankheit getroffen werden. Während bei Arbeitsunfähigkeit wegen einer fiebrigen Erkältung Bettruhe angesagt ist, kann beispielsweise bei einer psychischen Erkrankung Bewegung im Freien das richtige Mittel zur Genesung sein. Nebentätigkeiten sind generell untersagt. Da es keine Teilarbeitsunfähigkeit gibt und der/die ArbeitnehmerIn im Falle einer Arbeitsunfähigkeit auch nicht auf andere Tätigkeiten im selben Betrieb verwiesen werden kann, bedeutet dies, dass er/sie auch selbst keine anderen Aufgaben außerhalb des Betriebes übernehmen darf. Die Ausübung einer Nebentätigkeit während der Krankheit kann im Einzelfall sogar eine Kündigung rechtfertigen. Einzelfragen Sportliche Aktivitäten: Der/die ArbeitnehmerIn hat alles zu unterlassen, was die Wiederherstellung seiner/ihrer Arbeitsfähigkeit behindert. Deshalb können in Einzelfällen sportliche Aktivitäten sogar dazu dienen, den Heilungsprozess zu fördern, etwa bei Erkrankungen im orthopädischen Bereich oder bei Herz-/Kreislauferkrankungen. Urlaub: Auch die Entscheidung, ob der/die ArbeitnehmerIn zu Hause bleiben muss oder einen gebuchten Urlaub antreten kann, hängt von der Frage ab, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist. Attestiert ihm der Arzt, dass er nicht in der Lage ist, seiner konkreten beruflichen Tätigkeit nachzugehen, aber ohne negative Folgen für seine Genesung eine Reise antreten kann, so bleibt es dabei, dass die ärztliche Bescheinigung zunächst den Beweis für das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit in sich trägt. Quelle: DGB (deutscher Gewerkschaftsbund) LG Harro |
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