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schulle |
Geschrieben am: 22 Jan 2014, 16:30
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 82 Mitgliedsnummer.: 2.052 Mitglied seit: 16 Feb 2005 ![]() |
Hi,
habe folgendes Problem mit dem Sozialdienst. Bin nach meiner Entlassung aus dem Krankenhaus zu dem Sozidienst auf anraten des zuständigen Arzt gegangen, habe dort nach der AHB gefragt bekam eine Liste der Rehaanstalten in die Hand gedrückt und sollte mich an die Deutsche Rentenversicherung melden was ich auch tat. Die DRV teilte mir nun mit das alle Anträge über das Krankenhaus laufen das hat der Sozialarbeiter aber nicht getan. Bin am 17.01.2014 entlassen worden und die Reha muß bis zum 31.01.2014 angemeldet werden. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Ich habe keine Lust dem Sozialdienst hinterher zurennen, bekomme ich Probleme mit der DRV wenn ich die AHB nicht Antrete, oder muß ich eine normale Reha beantragen. Kann Ich mir die Einrichtung der AHB aussuchen oder wird mir eine zugewiesen. Bitte um schnelle Antworten danke Gruß Schulle :; |
Jürgen73 |
Geschrieben am: 22 Jan 2014, 17:58
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 5.472 Mitgliedsnummer.: 4.536 Mitglied seit: 29 Jan 2006 ![]() |
Hallo Schulle,
die AHB wird von deiner KK bezahlt. Die DRV ist nur für Rehamaßnahmen zuständig. |
parvus |
Geschrieben am: 22 Jan 2014, 18:36
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallo Schulle :winke
Du wirst Dich erneut an den Arzt und die Sozialberatung im KH wenden müssen, denn in der Regel, und nur mit ganz wenigen Ausnahmen, muss es von dort eingeleitet werden! @Jürgen, so ganz korrekt ist Deine Aussage anscheinend wohl nicht. :kinn Die Anschlussheilbehandlung muss von den Krankenhausärzten und der Sozialberatung des letzten behandelnden Krankenhauses in enger Zusammenarbeit eingeleitet werden. Nach der Entlassung ist es für niedergelassene Ärzte nur in Ausnahmefällen möglich, eine Anschlussheilbehandlung zu begründen. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Anschlussheilbehandlung, wenn das Hauptziel der Anschlussheilbehandlung die Wiedererlangung der Gesundheit ist. Der Rentenversicherung übernimmt die Kosten, wenn das Hauptziel der Anschlussheilbehandlung die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist. Außerdem gelten die rentenrechtlichen Voraussetzungen zur Medizinischen Rehabilitation. Weiter mögliche Kostenträger unter Rehabilitation > Zuständigkeit. Zur genauen Information bitte hier anklicken Gruß parvus :winke |
schulle |
Geschrieben am: 22 Jan 2014, 19:08
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 82 Mitgliedsnummer.: 2.052 Mitglied seit: 16 Feb 2005 ![]() |
muss ich mich nun drum kümmern oder nicht. Der Fehler liegt ja am Sozialdienst des Krankenhauses.
Wie geht's jetzt weiter ? :frage Gruss Schule |
parvus |
Geschrieben am: 22 Jan 2014, 19:29
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
Die DRV teilte mir nun mit das alle Anträge über das Krankenhaus laufen das hat der Sozialarbeiter aber nicht getan. Frage bei dem Sozialdienst nach, warum er dies nicht tat! muss ich mich nun drum kümmern oder nicht. Der Fehler liegt ja am Sozialdienst des Krankenhauses. Der Sozialdienst wird weiterhin untätig bleiben, wenn er es bisher war. Es interessiert dabei keinen, wer einen Fehler gemacht hat. Wenn Du Dich nicht selber darum kümmerst, dann sparen die Kostenträger sich gerne das Geld für eine AHB. Wenn Du also zur AHB willst, dann würde ich mich aber eilen und mal intensiv beim KH-Doc (also bei dem Arzt der Dir eine AHB auch verordnet hat) und dem dortigen Sozialdienst nachhaken und das mit Volldampf, sonst ist die Frist für eine AHB womöglich verstrichen, da sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach einem Klinikaufenthalt anzutreten ist! Gruß parvus :winke |
schulle |
Geschrieben am: 22 Jan 2014, 20:05
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 82 Mitgliedsnummer.: 2.052 Mitglied seit: 16 Feb 2005 ![]() |
Danke das Du das fùr mich raus gefunden hast.
Gehe morgen zu Sozialen und Frage nach. Gruß Schulle :; |
schulle |
Geschrieben am: 23 Jan 2014, 15:09
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 82 Mitgliedsnummer.: 2.052 Mitglied seit: 16 Feb 2005 ![]() |
:; Hallo, habe mit der DRV gesprochen die Dame am Telefon sagte das es durch die Problematik der Klinik zu einer späteren AHB kommen kann. Habe mich darauf hin an die Klinik gewand wo ich gerne hin möchte haben eine Platz zur AHB ab dem 3. Febr. 2014 frei darauf hin bin ich zum Sozialdienst gefahren und alles geklärt. Papiere sind heute per Fax an die DRV raus. Hoffe das jetzt alles seinen geregelten Gang geht.
Gruß Schulle :roll |
parvus |
Geschrieben am: 23 Jan 2014, 18:27
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
Code Hoffe das jetzt alles seinen geregelten Gang geht. Das wird es dann wohl und Du kannst nun auf den Termin warten. Falls Du eine Woche vor dem Termin nichts mehr hörst, würde ich noch einmal gezielt in der Klinik nachfragen, ob sie denn nun auch einen Bescheid erhalten haben, dass Du einrücken darfst :ap Alles Gute :winke parvus |
schulle |
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 82 Mitgliedsnummer.: 2.052 Mitglied seit: 16 Feb 2005 ![]() |
Ok werde nachfragen wenn bis Mitte nädüster Woche nichts passiert.
Ciao Schulle :; |
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