Bandscheiben-Forum

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> Reha 2014, wie fang ich es an
kyraa
Geschrieben am: 01 Jan 2014, 15:28


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Hallo ihr lieben,
hab mal eine frage zu einem rehaantrag. Ich bin jetzt seit ca 5 monaten krankgeschrieben. Meine diagnose lautet facettengelenkathrose und 1 bandscheibenvorwöllbung.
Jetzt will mein arzt mich noch bis ende januar 2014 krankschreiben. Bis dahin soll ich mit meinem arbeitgeber abgeklärt haben, ob ich einen anderen arbeitsplatz bekommen kann und wenn das nicht möglich ist, eine wiedereingliederung an meinem alten arbeitsplatz beginnen.
Von beruf bin ich briefträgerin und mein arzt meint, eigentlich könnte ich nicht mehr allzulange da arbeiten.
Jetzt habe ich von der krankenkasse die aufforderung bekommen, einen antrag auf reha zu stellen. Ich soll den antrag bis spätestens 06.03.2014 einreichen. Würde diese reha auch eigentlich gerne wahrnehmen, schon um wieder ein bißchen kondition zu bekommen und ein paar muskeln aufzubauen.
Aber, wenn mein arzt jetzt am 21.01 eine wiedereingliederung beantragt, gibt es doch für die krankenkasse keinen grund mehr, mir die reha zu genehmigen,oder?
Oder soll ich mit der kasse, oder besser mit dem arzt reden, das ich jetzt schon bedenken habe, die wiedereingliederung ganz durchzuhalten.
Wie geh ich das alles am besten an?
Vieleicht wißt ihr das ja, oder habt ähnliche erfahrungen gemacht.

Liebe grüße und alles gute im neuen jahr
kyraa
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C6/7
Geschrieben am: 01 Jan 2014, 16:00


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Hallo kyraa,

wenn du die Aufforderung zum Rehaantrag schon hast, würde ich baldmöglichst gemeinsam mit dem Arzt einen Rehaantrag stellen. Bei dir dürfte auch die Rentenversicherung zuständig sein (nicht die Krankenkasse) da bei dir eine Minderung der Erwerbsfähigkeit entweder schon gegeben ist oder droht einzutreten.

Während der Reha wird sicher abgeklärt, inwieweit du danach arbeitsfähig bist und du kannst im Anschluss an die Reha mit einer Wiedereingliederung anfangen.

Also ich würde dir empfehlen, zum Arzt zu gehen und die Reha zu beantragen (dauert eh oft lange, bis die genehmigt ist und dann evt. nochmal bis du einen Platz bekommst). Einer Wiedereingliederung musst du zustimmen, deshalb würde ich das an deiner Stelle ablehnen bis nach der Reha.

Viel Erfolg!
Gruß C6/7
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kyraa
Geschrieben am: 01 Jan 2014, 16:38


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Danke,
das war schon mal aufschlußreich. Wußte nicht, das ich der wiedereingliederung zustimmen muß.
Dann stell ich einfach noch ein paar fragen.
Mein psychoterapeut hat mir schon vor einiger zeit eine rehaklinik vorgeschlagen, die fast alle meine probleme abdecken würde.
Muß ich dem rehaantrag meines orthopäden, auch gutachten meines psychterapeuten auf grund von depressionen und eventuell ein gutachten meines hausarztes wegen adipositas, beilegen?
Vieleicht auch um die wahl der klinik zu begründen.
Oder sind diese gutachten nur später für die klinik wichtig?

kyraa
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Jürgen73
Geschrieben am: 01 Jan 2014, 17:12


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Hallo kyraa,

du kannst deinen Rehaantrag auch mit Hilfe deiner Krankenkasse ausfüllen. Du mußt deswegen nicht extra zum Arzt.

Bei deinem Antrag kannst du selbstverständlich auch eine Wunschklinik angeben.

Diese muß aber bei deinem Kostenträger (DRV) zugelassen sein.

Häufig werden allerdings nur noch Rehas in den eigenen Rehaeinrichtungen der DRV bewilligt.

Bei einer eventuellen Wiedereingliederung mußt du, deine KK und dein Arbeitgeber mit einverstanden sein.
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C6/7
Geschrieben am: 01 Jan 2014, 19:02


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Hallo kyraa,

alles was du an Befunden hast, würde ich mit einreichen, das macht die Notwendigkeit der Reha noch dringender. Du hast das Wunsch und Wahlrecht eine Klinik auszusuchen. Sollte die gewünschte Klinik von deinem Kostenträger bezahlt werden (Zulassung und Zertifizierung) und deinen med. Anforderungen entsprechen, wird dem meist stattgegeben.

Bei einer Wiedereingliederung über die Krankenkasse muss außer dir und dem Arbeitgeber diese zustimmen, die Wiedereingliederung im Anschluss an die Reha wird allerdings auch von der Rentenversicherung bezahlt (ich nehme mal an du bekommst jetzt Krankengeld, dann bekommst du während der Reha schon Übergangsgeld von der Rentenversicherung und dieses dann während der Wiedereingliederung weiter).
Wenn du eine Wiedereingliederung nach der Reha starten willst, kann dich aber dann auch der Sozialdienst der Klinik beraten und das in die Wege leiten.

Um den Arztbesuch für den Rehaantrag wirst du allerdings nicht drumrum kommen, da die Rentenversicherung ein Formular hat, welches vom Arzt auszufüllen ist. (Diagnosen etc.) Da ist es besser du besprichst das mit ihm, damit er nichts vergisst.

Meinen Rehaantrag hat gleich mein Hausarzt ausgefüllt, der ist schließlich bestenfalls über alle deine Erkrankungen informiert.

Gruß C6/7
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