Bandscheiben-Forum

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> Rehaentlassbericht verweigern?
Waldi
Geschrieben am: 08 Jul 2013, 18:06


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Hallo an Alle!
Kann einem Patienten nach aktueller Rechtssprechung die Überlassung des Rehaentlassberichts
von der Rehaklinik u. von den nachfolgend behandelnden Ärzten verweigert werden?
LG Waldi
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parvus
Geschrieben am: 08 Jul 2013, 19:11


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Hallole :winke

so wie ich es hörte, kann einem Patienten, der psychische Probleme hat und wo die Ärzte Bedenken äußern, dass es nicht gut wäre/der Patient Schaden nehmen könnte wenn dieser Einblick in die Krankenakte/Berichte nimmt, dies verwehrt werden.

In der Regel wird dieser Bericht mit einem speziellen Vermerk/Stempel versehen.

Der Bericht wird dann nur in einem Arztgespräch dem Patienten auszugsweise erläutert, jedoch nicht ausgehändigt.

Gruß parvus :winke


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Gaby68
Geschrieben am: 09 Jul 2013, 11:28


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Hallo :;

Bei meiner ersten Reha in Damp war das kein Problem ich habe den Rehabericht direkt aus der Klinik zugeschickt bekommen.

Im Anschluß war ich dann zur IRENA ....da stellten die sich auch doof an und sagten ich muss den Bericht Direkt von der Rentenversicherung anfordern.
Hat auch geklappt .....dauert nur ewig...... :sch

Bei meiner letzten AHB habe ich den Bericht auch kurze Zeit später im Briefkasten gehabt.

Du solltest Dich direkt an den Träger der Reha wenden , entweder die KK oder Die Rentenversicherung.
Evtl. Kann auch Dein Arzt der die Reha befürwortet hat diesen für Dich anfordern.

LG
Gaby
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Waldi
Geschrieben am: 09 Jul 2013, 12:32


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Hallo Gaby,hallo Parvus!
Vielen Dank für Eure Antworten,ja es handelte sich um eine psychosomatische Rehamaßnahme,
die Rehaklinik will mir auf schriftliche u.telefonische Anfrage keinen Rehabericht zusenden u.
verweist auf neue Richtlinien die seit diesem Jahr gelten.Die behandelnden Ärzte lehnen auch ab,
mit dem Hinweis daß nur der Verfasser dieses Berichtes berechtigt ist ihn an andere weiter zu geben.
Werd mich jetzt an KK u.RV wenden,viell.komm ich ja auf diesem Weg an ,,meinen" Entlassbericht.
Vielen Dank für den Tipp!
Gruß Waldi
,
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Kater Oskar
Geschrieben am: 09 Jul 2013, 20:50


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Hallo Waldi,

Ich war selbst 2010/11 für 11 Wochen in einer Klinik zur Schmerzbehandlung und psychosomatischen Behandlung. Bei der Entlassung habe ich einen Abschlussbericht in Kurzform direkt ausgehändigt bekommen. Der ausführliche Bericht kam nicht. Auf Nachfrage wurde mir dann erklärt, dass dieser nur auf Anforderung vom einweisenden Arzt oder, da ich eine ambulante psychologische Behandlung beginnen wollte, auch auf Anforderung meiner Therapeutin an den Doc oder halt Therapeutin geschickt würde. Dazu musste ich extra auch noch meine "Einwilligung zur Weitergabe meiner Daten" in schriftlicher Form erklären.

Danach habe ich mir den Bericht dann als Kopie von meiner Schmerztherapeutin, sie hatte auch die Überweisung gemacht, geben lassen.


LG, Kater Oskar
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parvus
Geschrieben am: 10 Jul 2013, 17:06


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Hallo Gaby, :winke

die meisten Patienten erhalten Einsicht, oder sogar umgehend auf Verlangen auch ihren Befundbericht zugesandt.

Auch mir liegen alle meine Berichte etc. vor und ich erhielt sie auch nahtlos direkt von den Kliniken.

Selbst meine zig Gutachten liegen mir vor.
Ich bekam sie z.T. sogar umgehend auch von den Gutachtern persönlich oder von der DRV als Kopie zugesandt.

Wie oben von mir aber schon dargelegt, werden psychiatrische Berichte/Gutachten u.U. mit einem Vermerk belegt, dass eine Weitergabe an den Patienten, durch den Verfasser des Berichtes, strengstens untersagt sei.



Hallo Waldi, :winke

ja es handelte sich um eine psychosomatische Rehamaßnahme

aus dem Grund schrieb ich Dir genau das Handeln der Klinik/der Ärzte.

Wäre es eine normale Reha oder AHB oder ein Schmerzklinikaufenthalt etc. gewesen, dann würde man Dir den Bericht auch gewiss aushändigen.

Lediglich psychisch belastende Berichte werden mit einem Vermerk der Unterlassung einer Weitergabe an den Patient belegt.
Ärzte etc. können Einblick nehmen, sofern dazu eine Schweigepflichtsentbindung besteht.

Die Weitergabe solcher Berichte schützen den Patienten und obliegen strengeren Kriterien, daher sind sie auch mit einem Vermerk behaftet.

Ich würde das Gespräch mit einem vertrauten Arzt suchen, der Einsicht nehmen kann und mit Dir den Befund dann besprechen wird.

Gruß und alles Gute :winke parvus
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sonni
Geschrieben am: 10 Jul 2013, 23:03


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Hallo.


Nach den AHB bekam ich direkt nach ca 14 Tagen den Entlassungsbericht zu geschickt.

Auch den Rehabericht von der phsycho somatischen Reha bekam ich zugeschickt obwohl die von der BG war,mit zum Ende der Reha ein ZUsammenhangsgutachten gemacht wurde das ich dann allerdings von meiner Rehaberaterin der Bg bekam.
Eigentlich hatte ich nie Probleme gehabt und die Berichte schnell erhalten.

Nur nach meiner Knietepe OP und der nach 12 wöchentlichen Nachbehandlung um die Knieteilsteife zu korrigieren mußte ich mehrmals anmahnen und erhielt die ein halbes Jahr bzw. 4 Monate später mit unrichtigen Angaben und nicht passend zur dort geführten AHB.Da bin ich aber auch am klagen wegen Behandlungsfehler und unrichtigen Angaben was ich durch die AHB dort wiederlegen kann. :h


Immer den Entlassungsbericht gut durch lesen und auf Richtigkeit prüfen und Notfalls mit Begründung auf Richtigkeit neu verfassen zulassen damit man bei der Rv oder GKV keine Probleme bekommt.


LG SONJA
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Waldi
Geschrieben am: 14 Jul 2013, 17:28


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Hallo Ihr Alle!
Hier ein kleines Update:Hatte diese Woche einen Termin bei meinem Hausarzt u.auf freundliche
Anfrage hat er mir eine Kopie des Entlaßberichts überlassen,das hat mich sehr gefreut!
Allerdings find ich die Vorgehensweise demjenigen,um den es eigentlich geht,dieses Schriftstück
vorzuenthalten schon seltsam... Zumal wirklich nichts drin stand was mich o.mein weiteres Leben
gefährden würde.
LG Waldi
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Kater Oskar
Geschrieben am: 14 Jul 2013, 19:10


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Hallo,

wie parvus schon sagte,

Zitat


Lediglich psychisch belastende Berichte werden mit einem Vermerk der Unterlassung einer Weitergabe an den Patient belegt.
Ärzte etc. können Einblick nehmen, sofern dazu eine Schweigepflichtsentbindung besteht.

Die Weitergabe solcher Berichte schützen den Patienten und obliegen strengeren Kriterien, daher sind sie auch mit einem Vermerk behaftet.


ist es wohl auch bei mir gewesen, da durch den Psychologen in der Klinik das Thema eines Suizidversuchs behandelt wurde und in seiner Diagnose eine erneute Suizidgefahr aufgeführt wurden.

Wie bereits geschrieben, musste ich damals extra noch eine Entbindung von der Schweigepflicht übersenden. Danach wurde der Bericht an meine Schmerztherapeutin übersandt.


Warum das bei Dir so komplziert gemacht wurde :frage


LG, Kater Oskar
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